Hallo Zusammen,
ich muss mal eine Frage für meine Freundin stellen und hoffe, dass ihr helfen könnt.
Also, meine Freundin hat leztes Jahr im August ihr 1.Kind bekommen. Sie hat einen Vollzeitjob und hat Elternzeit für 16 Monate, also bis Ende 2016 eingereicht. Elterngeld hat sie aber für 1 Jahr beantragt, d. h. seit August 2016 bekommt sie kein Geld mehr, ist aber noch bis Ende des Jahres in Elternzeit. Seit Oktober 2016 arbeitet sie aber in einem Minijob und bekommt 400,00 € monatlich.
Nun ist sie wieder schwanger (seit September).
Wie verhält sich das jetzt mit dem Elterngeld für das 2. Kind?
Im Vollzeitjob fängt sie ja erst ab Januar wieder an.
Das Kind kommt im Juni 2017 zur Welt.
Für die Elterngeldberechnung (12 Monate vor Geburt) sind also Monate dabei, in denen sie Elterngeld bekam (Juli - August 2016), gar kein Einkommen hatte (September 2016), Einkommen aus Minijob hatte (Oktober - Dezember 2016) und volles Einkommen haben wird (Januar 2017 - Juni 2017).
Ihr geht es vor allem um die Monate, wo sie Elterngeld bekam, gar kein Einkommen hatte bzw. nur den Minijob hatte - kann man da für die Elterngeldberechnung ggf.die Monate nehmen, die vor der Geburt des 1. Kindes zugrunde gelegt wurden?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Schwanger in Elternzeit ohne Elterngeldbezug, Hilfe
Geht doch mal auf diese Internetseite
https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner/rechner.xhtml?cid=1
Da kann man sich das EG individuell ausrechnen lassen.
Es wird ja der Durchschnittslohn der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. Die Monate vor der Geburt des 1. Kindes werden da nicht berücksichtigt. Es dürfen glaub nicht mehr als 14 Monate Altersunterschied sein, dann hätte sie das alte EG bekommen. Somit wird es so gerechnet wie du die Angaben gemacht hast...(Juli-August EG, September 0€, Oktober-Dezember 400€, und der Rest dann vom Vollzeitjob).
Geht sie denn auch wieder Vollzeit arbeiten ab Januar bis zum Mutterschutz?
Ach und da Kind Nr 1 noch keine 3 Jahre ist, kommt noch ein Geschwisterbonus mit drauf. 75€...
P.S. Bin kein Experte, hoffe ich habe soweit alles richtig angegeben
etwas falsch
12 Monate vor dem Mutterschutz, Monate im Elterngeldbezug (1. Jahr) werden ausgeklammert und mit Monaten vor dem 1. Mutterschutz ersetzt.
"Ach und da Kind Nr 1 noch keine 3 Jahre ist, kommt noch ein Geschwisterbonus mit drauf. 75€...
P.S. Bin kein Experte, hoffe ich habe soweit alles richtig angegeben "
Mindestens 75 Euro und sonst 10% vom Elterngeld.
Also Elterngeld errechnet sich aus den Monaten vor dem Mutterschutz, nicht vor der Geburt. Monate mit Elterngeldbezug werden ausgeklammert und mit Monaten vor dem 1. Mutterschutz ersetzt. Die Monate mit dem Minijob können natürlich nicht ausgeklammert werden!
"hr geht es vor allem um die Monate, wo sie Elterngeld bekam, gar kein Einkommen hatte bzw. nur den Minijob hatte - kann man da für die Elterngeldberechnung ggf.die Monate nehmen, die vor der Geburt des 1. Kindes zugrunde gelegt wurden?"
Die Monate mit Elterngeld werden ausgeklammert und ersetzt, das sie kein Einkommen hatte ist traurig, geht aber mit 0 ein und die anderen Monate bis zum Mutterschutz gehen so ein, wie sie sind.