Hi ihr Lieben
ich brauch mal euren Rat/ eure Meinung.
Ich bin jetzt im 3. Ausbildungsjahr und ungeplant in der 6 Woche schwanger. Jetzt kämpfe ich mit schlimmer Übelkeit und Erbrechen und Kreislaufproblemen. Hab heut versucht auf Arbeit zu gehen, musste mich jetzt aber nach 4 Stunden von meinem Vater abholen lassen weil es mir so schlecht ging...
wenn ich jetzt krankgeschrieben werde und ich Fehlzeiten aufbaue dann muss ich wahrscheinlich dass 3 LJ nochmal machen. Wäre es dann nicht "schlauer" ins Beschäftigungsverbot zu gehen und mir die Zeit voll nehmen um dann das 3 LJ nochmal zu machen wenn ich aus der Elternzeit wieder komm?
Bin ratlos......
P.S. mache eine Ausbildung zur Krankenschwester
Beschäftigungsverbot und Ausbildung...??
Ist ja kein WunschKonzert, ob man ein BV bekommt. Das kann man ja nicht einfach so erwerben.
Glückwunsch und alles Gute!
Wer schreibt denn ein BV und warum?
Google das mal. Gibt zwei Varianten des BV. Das generelle, ausgesprochen vom Arbeitgeber und das individuelle, ausgesprochen von einem Arzt aufgrund von gesundheitlicher Gefahr für das Leben von Mutter und/oder Kind
Hallo, eine Mitschülerin von mir hatte versucht soviel von der Schule mitzunehmen wie möglich und konnte dann in der Schule das 2te LJ beenden .
Hat dann ein Jahr Elternzeit gemacht und ist dann wieder im 3ten eingestiegen. Musste nur 2 Monate an die normale Ausbildungsdauer anhängen. Frage einfach in der Schule nach oder deine Praxisanleiter, die helfen dir weiter und beraten dich, sie müssen ja auch planen wie es ggf. Mit den Praktika weiter geht.
Ob BV oder krankgeschrieben ... So oder so müsstest du dann das 3. Lj wiederholen, weil du es ja verpasst!
Ich würde versuchen es durchzuziehen.
Prüfungen sind immer Juni / Juli ?
Dann ist das kleine zwar schon da, aber du hättest wenigstens eine abgeschlossene Ausbildung
Alles gute
Ich hab es ja heut echt versucht aber es geht einfach nicht... bin zweimal umgekippt und mehrmals gebrochen...
hab Angst zu viele Fehlzeiten aufzubauen jetzt in den Wochen wo es mit de Übelkeit so schlimm ist
Dann hängst die Fehlzeiten eben hinten dran. Es ist nunmal so wie es ist, du wirst sie so oder so überschreiten, da kommt es auf 2-3 Wochen auch nicht an. Außerdem geht eure Gesundheit vor.
Hey du,
du kannst dir das mit dem BV nicht so einfach aussuchen :)
Das BV ist dafür da, dass du bei der Arbeit einen schwangerengerechten Arbeitsplatz bekommst. Dafür muss deine Schule und die Klinik sorgen, wenn das nicht geht haben sie die Möglichkeit dir das BV auszusprechen. Ein individuelles BV kannst du von einem Arzt erhalten, wenn deine Gesundheit oder die, deines Kindes auf dem Spiel stehen.
Das Problem mit den Fehlzeiten kenne ich ganz gut. Ich bin auch Krankenschwester und weiß, dass du nur die 10% fehlen darfst (jeweils Praxis und Theorie). Besprich mit deiner Kursleitung, wie sehr dich die Fehlzeiten zurückwerfen. Also vor dem Examen kannst du einen Härtefallantrag stellen, der in solchen Fällen greift und du trotzdem (auch wenn du über 10% Fehlzeiten hast) zur Prüfung zugelassen wirst.
Gib auf jeden Fall auf den Stationen, die noch vor dir liegen bekannt, dass du schwanger bist und du einen geeigneten Platz brauchst.
Die Übelkeit geht auch wieder vorbei und wenn du die hinter dir hast, kannst du ja wieder normal in der Schule sitzen, den Stoff lernen etc. und auf Station gibt es immer auch genug administrative Aufgaben, die erledigt werden müssen, außerdem hast du so etwas Zeit dich auf die Prüfungen schonmal vorzubereiten.
Ganz liebe Grüße
Hanna
Hey, also ich mache zurzeit meine 2. Ausbildung und da ist es auch so, dass wenn ich zu viele krankheitstage habe, ich das AJ. nochmal machen müsste. Ich habe seit der 8 ssw ein individuelles beschäftigungsverbot. Erst für zwei Monate und dann jetzt bis zum Mutterschutz. Da habe ich auch mit einem FA geredet, dass ein BV sinnvoll wäre, damit ich da keine finanziellen Einbußen habe. Da man in der Ausbildung eh wenig verdient, hat er zugestimmt. Ich kann mir jetzt meine ganzen Urlaubstage voll auszahlen lassen. Aber bei mir war es nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern weil ich ein Risikofall bin. Wenn dein FA auch so kulant ist, wird er es sicher machen.
LG Emmi 33 ssw
Hallöchen,
Also ich bin genau in der selben Situation wie du htäte dieses jahr die Ausbildung beendet bin jedoch seit März im beschäftigungsverbot Und werde meine Ausbildung bzw das dritte Jahr ab Januar 2018 weiter machen . Meine Theorie habe ich fertig da kommt eben nur nochmal praxis. Bei mir wäre es ohnehin nicht möglich gewesen da mir noch gewisse Einsätze auf gewissen Stationen fehlen die relevant für die Prüfung sind ich da aber schwanger nicht arbeiten darf. Ich habe mein bv aufgrund von fehlenden antikörpern. Finde es so wie es ist aber besser da man so auch finanziell im elterngeld nicht allzu schlecht da steht und die volle eltern Zeit angestellt ist und somit auch selbst noch Kindergeld bekommt sofern du jetzt noch welches bekommst.
Lg francy
Richtig, das kannst du dir überhaupt nicht aussuchen. Wenn du AU bist, dann ist das immer vorrangig. Darüber entscheidet der Arzt in eigenem Ermessen. Und BV gibts immer nur für arbeitsfähige Schwangere.
Hallo,
seit wann gibt es Ein bV für arbeitsfähige Schwangere?
LG
Seitdem man Schwangeren die nicht mehr arbeitsfähig sind, das Arbeiten nicht verbieten muss, logisch oder?
Nicht arbeitsfähig = AU
arbeitsfähig, aber bei Weiterbeschäftigung gefährdet = BV
So ist das nun mal festgelegt.
Hallo;
Also ich bin im BV zweites Ausbildungsjahr in der Pflege.
Mein AG hat es ausgesprochen und mir schriftlich mit Vorlage der ärztlichen Bescheinigung mitgeteilt (15.Woche)
Meine Schule ist ganz cool. Meine Rektorin schreibt einen Brief an das Minesterium und erwirkt eine Härtefall Regelung oder soetwas. So das ich dann einfach 2018 voraussichtlich ins dritte Lehrjahr einfach einsteigen kann. Also eigentlich müsste man sobald man zu viele Fehözeiten hat einfach einen Antag auf Härtefall schreiben und könnte dann doch evtl Examen machen.
Und in der Pflege müsste eigentlich ganz klar ein BV drin sein!!!
Im KH gibt es ja noch mehr Risiken wie im Altersheimen.
Wünsche dir alles gute:)
Im KKH gibt es aber auch viel mehr Umsetzmöglichkeiten als im Altenheim. Und manche Risiken kann man auch über Hygienemaßnahmen ausschließen. Im Büro/Rezeption darf jeder weiterarbeiten, sei es im Altenheim oder im KKH.
Nur wenn die Ausbildung dann keinen Sinn mehr macht, kann man auch pausieren.