Beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben, ich bin in der 25. Woche und arbeite in einem Call Center. Dort steht nie das Telefon stumm und es ist sehr stressig. Ich habe gemerkt, das ich das nicht mehr so kann. Also sprach mein Frauenarzt beim letzten Mal von einem beschäftigungsverbot. Heute war ich wieder da und er sagte, das er das nur erteilen Knn ich z. B. Blutungen bekommen sollte. Da ich von ihm bereits fünf Wochen krank geschrieben wurde, sagte er das nun mein Hausarzt meine krankschreibung machen muss damit ich nicht ins Krankengeld falle. Und mein Hausarzt könnte ihm auch einen zweizeiler schreiben das er das beschäftigungsverbot beantragt. Jedoch gibt es so einen vordruck auch online und keiner konnte mir das hin und her erklären. Kennt sich hier vielleicht jemand aus. Weiter nehme ich auch noch Blutdruck Tabletten seit ca. 4 Wochen und laufe bei meinem Frauenarzt bereits als Risiko.

Danke im voraus.

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Hallo

widerspricht der FA sich da nicht, wenn er beim letzten Mal ein BV erwähnt und nun sagt ach nee doch nur wenn Blutungen o.ä. auftreten?

Ich selbst bin tatsächlich auch im BV, allerdings durch unseren Betriebsarzt ausgesprochen, wegen Ansteckungsgefahr mit div. unschönen Krankheiten.

Meine FA hat mir ebenfalls erklärt das sie aus medizinischen Gründen ein BV aussprechen kann, der AG oder Betriebsarzt aufgrund arbeitsplatztechnischen Gründen. Ich hätte zur Not mich auch beim Amt für Arbeitsschutz erkundigt, hätte mein BA nicht ausgesprochen.

Ich würde mit deinem AG und dem FA nochmal sprechen, auch wenn du wegen dem Blutdruck ein besonderer Patient bist und ansonsten tatsächlich mit dem Hausarzt. Möglicherweise wenn deine Beschwerden für ein BV nicht ausreichen, dass du vielleicht bei der Arbeitszeit oder dem Beschäftigungsfeld eine Änderung erhältst die dich weniger Stress aussetzt.

Drück dir die Daumen dafür

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Stimmt ihr vollkommen zu.

Bin auch im beschäftigungsverbot. Durch meinen Arbeitgeber (er hat das denk ich mal dem Betriebsarzt mitgeteilt). Meine Frauenärztin stellt keine aus. Nur bei einer wirklichen risikoschwangerschaft

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Das ist ja ein ziemliches Durcheinander.

Der FA will die Krankschreibung nicht verlängern, damit du nicht ins Krankengeld fällst? Damit bleibt der AG wegen einer neuen, erfundenen Diagnose auf der Lohnfortzahlung sitzen. Das ist auch nicht korrekt!

Wenn du nicht arbeitsfähig bist, dann bist du eben krank und fällst auch ins Krankengeld, wie alle anderen kranken Frauen.

Wenn du aber arbeitsfähig bist, dann kann dein FA entscheiden, wieviele Stunden dir zuzumuten sind, ohne dass deine Gesundheit leidet. Das können 3, 4 oder 5 Stunden pro Tag sein, oder jede andere Stundenzahl.

Andererseits darfst du als Schwangere auch jederzeit eine zusätzliche Pause machen und sogar abliegen. Wenn das deine Arbeitskraft erhält, und du das 4 Std. am Tag schaffst, dann solltest du das tun.

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Meiner Meinung nach wäre bei dir der Arbeitgeber für das Beschäftigungsverbot zuständig sofern er dir keine ausreichenden Pausen garantieren kann. Ansonsten einfach egoistisch deine Pausen nehmen. Du musst auf dich und dein Kind achten. Vielleicht kannst du ja Stunden reduzieren. Besprich das doch mal.
LG

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In deinem Fall ist der FA nicht zuständig für ein BV.

Du musst dies mit deinem AG besprechen. Er muss es dir ermöglichen Ruhezeiten zusätzlichen Amspruhvzu nehmen. Kann er das nicht muss er Dich ins BV schicken...

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Als Risikopatient bekommt man nicht gleich eine BV.
Ich war bisher in allen 3 Schwangerschaften (wegen mehreren Fehlgeburten, lungenproblem und neuerdings herzproblemchen) eine Risikopatientin und hatte bisher nur einmal eine BV von meinem AG bekommen, dass erst in der 25. Woche nachdem ich mich krank gemeldet habe und der AG wir haben keinen Platz mehr für mich.
In den anderen SS so stressig sie mir auch erschienen habe ich tatsächlich bis zum Mutterschutz durch gehalten bzw. Werde ich durch halten.
Ich war bisher im Mobilen und standimbiss meiner Schwägerin und jetzt im Kinderschuhfachgeschäft tätig weis daher was wirklicher Stress ist ;-) und das der FA in diesem Fall keine BV ausstellt kann ich verstehen da in keins der weise dein leben oder das Deines Ungeborenen in Gefahr ist.

Lg Sabrina mit J.D. (6), Mia(3) und Sam 22+4ssw #ei

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und jetzt im Kinderschuhfachgeschäft tätig

Im Kinderschuhfachgeschäft sollte man wie im Kindergarten auch, Immunitäten checken. Bist du gegen MMR zweimal geimpft? Hattest du als Kind Windpocken? Weißt du ob du gegen Ringelröteln immun bist? Wie sieht es in deinem Impfpaß aus?
Du hast da zwar nicht so engen Körperkontakt mit Kindern, aber einige Dinge sind auch sehr ansteckend, da reicht es wenn ein Kind in 3 m Entfernung von dir das hat (Windpocken und Masern)

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Himmel hilf.
Ich habe den kompletten Impfstatus.
Und bin komplett Imun.
Windpocken hatte ich auch als Kind gehabt.#augen
Ich bin nicht das erste mal Schwanger.

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Die anderen haben recht, sollte die Arbeit Dir im bisherigen Umfang nicht zuzumuten sein, dann sprich mit Deinem AG, ob es da vielleicht Erleichterungen (Pausen etc.) geben kann; und er wäre auch der Ansprechpartner für ein BV.

Das was der Frauenarzt vorschlägt ist letztlich Betrug: Wenn Du wegen ein und derselben Sachen nicht arbeiten kannst, fällst Du nach sechs Wochen ins Krankengeld und kannst das nicht durch Überweisung an einen anderen Arzt umgehen. Warum soll da für Schwangere etwas anderes gelten als für andere Frauen?

Und Risikoschwangerschaft trifft schon auf jede Frau über 35 zu ...

LG