Huhu eine bekannte meinte ich hab einen Riesen Fehler gemacht weil ich mir das elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lasse. Jedoch hab ich mich beraten lassen und das Geld wird ja sowieso gesplittet. Sie meinte auf jahr würde ich 25% mehr bekommen.. Bin verwirrt?wie habt ihr das gemacht? Lg
Elterngeld auf 1 Jahr oder 2 auszahlen lassen?
Hallo =)
Blödsinn! !wenn du zb für 1 Jahr 1000€ kriegen würdest ,bekommst du für 2 jahre 500€ ,ich hab auch 2 jahre und ich war vorher bei der elterngeld zentrale und hab mich beraten lassen und es wurde mir komplett ausgerechnet!
Wenn die bei 2 jahre 25% weniger zahlen würden ,würde keine 2 jahre mehr machen...Ausserdem geht es nach verdienst von daher erzählt deine Freundin Schwachsinn und sollte sich erst beraten lassen bevor sie dir son scheiß erzählt
Lg =)
das Blödsinn
man bekommt immer das selbe
lg
Das ist quatsch. Vorteil es auf 2 Jahre zu splitten liegt nur darin wenn du im ersten Jahr arbeiten gehen willst/musst. . Oder dass man nicht in Versuchung kommt alles auszugeben und dann fürs 2. Jahr nix mehr zu haben;)
Das ist wirklich Blödsinn. Du bekommst genau das gleiche.
Nachteil wäre wenn du doch wieder früher anfängst zu arbeiten...dann bekommst du weniger weil dir natürlich Monate fehlen in denen ausgezahlt wird.
Wie das ist wenn du in der Elternzeit wieder schwanger wirst weiß ich nicht...aber wahrscheinlich würde dir dann auch etwas fehlen, da du ja dann die Elternzeit vorzeitig beendest und wieder in Mutterschutz gehst.
Das stimmt nur ansatzweise, wenn du im 2. Jahr arbeitest.
Ich schließe mich meinen Vorschreiberinnen an, du bekommst immer das selbe ausgezahlt am Ende, egal ob du nun direkt alles im 1. Jahr bekommst oder es dir auf 2 Jahre aufteilen lässt.
Ich hab es zB so gemacht, dass ich mir selbst die Hälfte zurück gelegt habe, mir also alles auszahlen ließ. So konnte ich je nach Bedarf mit dem Geld haushalten.
Bei zwei Jahren bekommt man nur nicht die vollen,das ist der Nachteil an 2 Jahren,da der Mutterschutz ja abgezogen wird. Bei Frühgeburten ganz blöd. Ich habe nur Anspruch auf 19 Monate.