Kündigungsklausel wirksam?

Hallo Zusammen,

kann mir bitte jemand sagen ob diese Kündigungsklausel rechtens- sprich - bindend für mich als Arbeitnehmer ist. Hintergrund ist folgender:

Ich will denJob wechseln, habe laut diesem Vertrag aber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten da - bald 9 Jahre im Unternehmen. Das ist ein Hemmschuh für die meisten neuen Firmen. Tarifvertrag liegt keiner vor.

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Das Arbeitsverhältnis kann nach erfolgreich abgeschlossener Probezeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Sollte in einem auf dieses Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag kürzere Kündigungsfristen enthalten sein, so gelten diese.

Eine Verlängerung der Kündigungsfrist tritt ausschließlich dann ein, wenn dies in zwingenden gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vorgesehen ist. Die dort geregelten Verlängerungen von Kündigungsfristen gelten für beide Vertragsparteien.
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Für eine fundierte Aussage wäre ich sehr dankbar.

LG Luna

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Hallo,

ich glaube ich verstehe es nicht so ganz. Warum soll die nicht gelten?

Du kannst mit deinem AG auch einen Aufhebungsvertrag aushandeln.

Lg
Costa

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Danke Costa, ich weiß, aber bei den meisten Bewerbungen muss man das frühestmögliche Anfangsdatum angeben. Da weiß ich ja noch nicht ob ich überhaupt einen Aufhebungsvertrag bekommen würde. Also, keine Option wenn man gerade am Bewerben ist.

LG Luna

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Wenn in deinem Vertrag 3 Monate stehen, warum sollten sie dann nicht gelten?

Nicht rechtmäßig wäre, wenn für dich längere Kündigungsfristen, als für den Arbeitgeber gelten.

Und 3 Monate sind doch super. Da kenne ich ganz andere Fristen z.B. 6 Monate zum Quartalsende.

LG

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Danke für deine Antwort.

Meine Frage stellte ich deshalb weil es gesetzlich eigentlich so ist, dass die Verlängerung nur für den Arbeitgeber gilt, für den Arbeitnehmer gelten normalerweise immer 4 Wochen zum Monatsende. Nur bei mir steht explizit drin dass die Verlängerung für beide Seiten gilt.

Hätte ja sein können dass das nicht rechtens ist und mir auch nur 4 Wochen zustehen.

6 Monate zum Quartalsende habe ich noch nie gehört, da kann man sich ja gleich arbeitslos melden :-(

LG

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6 Wochen zum Quartalsende sind meines Wissens auch keine 3 Monate, sondern noch schlimmer: Du kannst nur 4x im Jahr kündigen.

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das sind 2 unterschiedliche Dinge- für mich gilt quasi nur der 2te Absatz zum Thema gleiche Fristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

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Hi,

wie kommst du auf eine Kündigungsfrist von drei Monaten? Da steht doch eindeutig "6 Wochen zum Quartalsende"? Deine Kündigungsfrist sind also 6 Wochen - halt mit Einschränkung auf Quartale...

Das sollte je nach Branche aber niemanden abschrecken; Quartalskündigungsfristen werden halt immer beliebter... Bei uns fangen Leute oft erst 6-8 Monate nach ihrem Vorstellungsgespräch an ;-)

LG

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Achso, zum zweiten Absatz: fraglich wäre ob der Paragraph mit Kündigungsfristen auch für dich gelten soll. Es geht ja um Absätze die zwingend (!) Anwendung finden: darunter verstehe ich jetzt Regelungen bei Krankheit o.Ä. und kein gesetz, das mit Absicht (!) nur für den AG die Fristen regelt...

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Diese Antwort und auch deine 2. Antwort sind leider (sorry) Quatsch.

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Wo hast du denn eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, in dem Z>itierten steht 6 Wochen zum Quartalsende und da die Fristen für den AN nicht schlechter als für den AG sein dürfen, gilt das dann auch für dich!

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lt TE steht zusätzlich im Vertrag:

"Eine Verlängerung der Kündigungsfrist tritt ausschließlich dann ein, wenn dies in zwingenden gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vorgesehen ist. Die dort geregelten Verlängerungen von Kündigungsfristen gelten für beide Vertragsparteien."

Die in BGB §622 (2) festgelegten Fristen für den Arbeitgeber sind solche festgelegten zwingenden gesetzlichen Verlängerungen der Kündigungsfrist. siehe auch in http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigungsfristen.html

Durch diesen Passus, der nicht unüblich ist glt dann für beide Parteien die gleiche Kündigungsfrist. Diese ist auch angemessen.
IMO spricht nichts gegen eine Wirksamkeit des Vertragspassus....

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Es handelt sich hierbei aber um eine einzelvertragliche Regelung. Keinen Tarifvertrag und kein Gesetz. Susannea hat schon recht.

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Hier stehen so viele falsche Antworten drin, dass ich auch noch etwas dazu schreiben muß.
Dein Arbeitsvertrag nimmt auf die gesetzlichen Kündigungsfristen Bezug (was auch völlig OK ist).

Damit kollidieren bei dir die vertragliche Frist (6 Wochen zum Quartal) mit der gesetzlichen Frist (3 Monate zum Monatsende).
Die Gerichte haben in solchen Fällen entschieden, dass dann immer die für den AN "günstigere" Frist gilt und dass ist laut Rechtsprechung automatisch die längere Frist - da man den AN vor einer AG-Kündigung schützen möchte - auch wenn das dann bei Dir im Einzelfall gerade nicht günstig ist.
Bei Dir müssen im Einzelfall beide Fristen berechnet werden, je nachdem, zu wann du kündigen willst und die längere der beiden gilt dann.
So ist die Rechtsprechung.
In deinem Fall würde ich im Anschreiben schreiben, dass deine vertragl. Kü-Frist 6 Wo/Quartal ist, Du aber evtl. nach Rücksprache auch früher anfangen könntest.
Denn meistens lassen sich ja die AG auf einen Aufhebungsvertrag ein - wer will schon einen Mitarbeiter zwingen, noch bei ihm zu arbeiten, obwohl der schon eine andere Stelle hat...

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Vielen Dank für eure Antworten!

Ja, die Klausel ist wirklich seltsam, aber mit euren Antworten habt Ihr mir schon geholfen. Dann komme ich um eine längere Kündigungsfrist wohl nicht rum...

LG Luna

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Hallo,

bevor ich mich mit dieser Frist geschlagen geben würde, würde ich das mal einem Fachanwalt vor die Nase halten, dann bist Du auf der sicheren Seite. Wie ich weiter oben schon schrieb, die 6 Wochen zum Quartalsende nach Probezeit dürften so schon mal garnicht da stehen, nur weiß ich nicht, was das Ganze nach sich zieht, darum würde ich auf jeden Fall einen Anwalt befragen.

LG und alles Gute.

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