Riesterfondssparplan in minimalster Form gesucht...

Hallo zusammen,

wir sind eine Familie mit zwei Kindern und meine Frau ist derzeitig arbeitslos.
Dennoch wollen wir für Ihre Altersvorsorge alles mitnehmen, was geht. Ich bin Alleinverdiener und soweit abgesichert, habe aber noch keine Riesterrente und würde diese auch nicht abschliessen.

Nun ist es so, dass es ja Sparzulagen gibt und auch Geld für die Kinder.

Da wir umgehend (noch 2016) damit anfangen wollen, auch für meine Frau separat - zumindest im Ansatz - etwas zurückzulegen und die o.g. Zulagen mitzunehmen, fragen wir uns jetzt wo das am einfachsten geht.

Hat jemand dazu einen Tip? Konkrete Anbieter oder eine Anlaufstelle, wo die Beratung unabhängig von den eigentlichen Instituten ist? Es geht dabei um möglichst geringe Kosten.

Nach meiner Recherche muss ich nun auch so einen Vertrag abschliessen, nur damit meine Frau "unmittelbar" zulagenberechtigt ist. Wenn dem so ist, wäre uns ein Anbieter am liebsten, bei dem wir das Minimum für diese Zulagen parken können.

Kann uns jemand weiterhelfen?

Danke im Voraus, für alle Antworten.

currywurst36

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"Nach meiner Recherche muss ich nun auch so einen Vertrag abschliessen, nur damit meine Frau "unmittelbar" zulagenberechtigt ist."
Wie alt sind denn die Kinder, in der Kindererziehungszeit (sprich 3 Jahre je Kind), ist sie auch ohne deinen Vertrag unmittelbar zulageberechtigt.

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Kinder sind 2 1/3 und 3 3/4 Jahre alt.
Ändert sich die zulagenberechtigung mit dann nicht bald,

so dass für den weiteren Erhalt der Zulagen ein Vertrag bei mir nötig wird?

Danke auch!

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DAs kommt ja darauf an, was sie vor hat, wenn sie jetzt arbeitslos ist, wird sie ja hoffentlich bald eine Stelle haben, dann reicht ihr Vertrag doch aus. DAnn brauchst du keinen.

So haben wir das auch gemacht, während ich zu Hause bei den Kindern war, habe ich den Vertrag begonnen mit nur 15 Euro vierteljährlich und dann reicht ein Monat im Jahr meine ich aus in dem sie sozialversicherungspflichtig arbeitet, um zulageberechtigt zu sein.

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Unabhängig ist so eine Beratung nie. Alle Vermittler arbeiten mit bestimmten Instituten zusammen.

Ihr solltet die Verwaltungskosten des Anbieters im Auge haben. Bei einigen Anbietern fressen die Verwaltungskosten schon den jährlich eingezahlten Mindestbeitrag und viel, viel mehr. Das sollte nicht sein.

Dann sollte der Vertrag vererbbar sein.

Hat Deine Frau noch Ansprüche auf ALG1?

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Nein, Sie hat da keine Ansprüche soweit bekannt.
Wäre auch bei unserem gemeinsamen Einkommen nicht möglich.

Ich habe heute viel gesucht und mir jetzt nen Testergebnis gekaudft. Ich hoffe, dass ich da wa finde, um kommende Woche noch abschliessen zu können. Klar müssen die Gebühren passen...aber ich schaue genau hin.

Kannst du was empfehlen?

Danke auch an dich!

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Ne, eine konkrete Empfehlung habe ich da nicht. Jeder Anbieter hat so seine Eigenarten. Ich war mal bei der Provinzial, bis ich rausfand, was für exorbitante Gebühren die jedes Jahr abzogen. Aktuell bin ich bei der Sparkasse Holstein. Das kostet mich Keine Gebühr und ich kann den Vertrag an mein Kind vererben. Es gibt bestimmt noch besseres, oder gleichwertiges. Daher eine konkrete Empfehlung, das das das Non plus ultra ist, kann ich da nicht geben.

ALG1 Anspruch ist übrigens unabhängig vom Haushaltseinkommen. Daher fragte ich explizit nach 1.

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also ich hab einen Riesterbanksparplan damit ich keine Verwaltungsgebühren hab und das Risiko 0 ist und ich trotzdem die Zulagen kriege. Denke sie wird ja eh nur den Sockelbetrag einzahlen und mir wäre der Abschlag für Verwaltung und Provison da zu hoch aber kann ja jeder selbst entscheiden, nur so als Tipp, Zulage sind ja 154 € pro Erwachsenen und 300 € pro Kind, da lohnt es sich natürlich schon noch dieses Jahr was abzuschließen, viel Erfolg!

http://www.finanztip.de/riester/banksparplan/

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Hallo,

Riester lohnt sich nur, wenn Du mit Deiner "normalen" Rente einen bestimmten Betrag erreichst. Solltest Du unter diesem Betrag liegen, wird Deine Riesterrente angerechnet - und alle Zulagen und ähnliches fallen Dir dann auf die Füße.

Das sagt Dir aber kein regulärer Versicherungsvertreter.

LG