Elterngeld Plus - Bemessungszeitraum 2. Kind

Guten Morgen,

ich stehe hier momentan ein bisschen auf dem Schlauch und habe verschiedene Aussagen vorliegen. Vielleicht kann mir eine von euch auf die Sprünge helfen. :-)

Kurz zu den Rahmendaten:
- Ich beziehe momentan Elterngeld Plus für meine Tochter (geb. Oktober 2015)
- errechneter Geburtstermin für 2. Kind: Juli 2017

Eine Bekannte hat vor 2 Wochen mit der Elterngeldstelle telefoniert und die Aussage bekommen, dass komplett ALLE Elterngeld Plus Monate ausgeklammert und somit die 12 Monate vor Geburt des 1. Kindes zur Berechnung des neuen Elterngeldes herangezogen werden. --> somit gleiches Elterngeld, wie beim 1. Kind

Ich habe heute ebenfalls mit der Elterngeldstelle telefoniert und die Aussage erhalten, dass noch 5 Monate vor Geburt meiner großen Tochter angerechnet werden. --> dadurch würde ich dann knapp die Hälfte des Elterngeldes erhalten.

Was stimmt den nun?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe! #danke

Grüße,
prinzessin2015

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Es sind max 14 Monate die ausgeklammert werden können (soweit zumindest die Antwort auf genau diese Frage an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend )...

Grundlage: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2b.html
"§ 2b Bemessungszeitraum
(1) Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2c vor der Geburt sind die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes maßgeblich. Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums nach Satz 1 bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person
1.
im Zeitraum nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat, ........ "

§ 4 Absatz 1 Satz 1:
"§ 4 Art und Dauer des Bezugs
(1) Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden....."

durch Verweis auf genau den § 4 Absatz 1 Satz 1 legen die Elterngeldstellen dass auch genau so aus und damit sind max 14 Monate ausklammerbar.

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"Ich habe heute ebenfalls mit der Elterngeldstelle telefoniert und die Aussage erhalten, dass noch 5 Monate vor Geburt meiner großen Tochter angerechnet werden. --> dadurch würde ich dann knapp die Hälfte des Elterngeldes erhalten. Was stimmt den nun?"
Diese Antwort stimmt natürlich, denn es werden maximal 14 Monate ausgeklammert.

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Vielen Dank. Dann ist es so, wie von mir vermutet... Meine Bekannte war sich so sicher, dass sie Recht hat. ;-)