Elterngeld beim zweiten Kind (Teilzeit in Elternzeit)

Hallo, ich habe mich jetzt so viel durch`s Netz geklickt und jetzt bin ich total verwirrt, daher frage ich einfach mal hier:

Kurze Info: Ich bin Beamtin und habe bis zur Geburt meines ersten Kindes Vollzeit gearbeitet.
Mein erstes Kind wurde im Februar 2015 geboren. Ich habe zunächst die Elternzeit für 2 Jahre beantraget. Diese wäre somit im Februar 2017 um.

Ich möchte aber direkt im Anschluss die Elternzeit um ein Jahr verlängern und in diesem Jahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

Wenn jetzt in diesem Jahr (2017), ein zweites Kind geboren wird, wie wird dann das Elterngeld berechnet? Berechnet es sich am Teilzeitgehalt oder wird es das gleiche Geld wie vorher sein, da ich ja noch immer in Elternzeit bin?

Bitte nur antworten wenn du es sicher weißt. Danke : ) Bin schon verwirrt genug... ; )

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Hi,
Ich war erst heute Morgen bei der Beratungsstelle, die hat mir das so erklärt.

Du hast bei deinem 1. Kind vermutlich Basis Elterngeld bekommen, das heißt 12 Monate ab Geburt des Kindes.
Für die Berechnung des Elterngeldes werden immer die 12 Monate vor Mutterschutz als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Würde dein 2. Kind nun z.B. Anfang Januar 2017 zur Welt kommen würdest du irgendwann Mitte/Ende November 2016 in Mutterschutz gehen. bedeutet das Elterngeld würde sich aus dem Gehaltsdurchschnitt von November 2015-Oktober 2016 errechnen. Dein erstes Kind ist im Februar 2015 geboren, bedeutet, dein letztes Elterngeld fürs 1. Kind hast du im Janaur 2016 mit Beginn des 12. Lebensmonats des Kindes ausbezahlt bekommen. Bei der Berechnung des Elterngeldes fürs 2. Kind würden somit der Oktober 2015-janaur 2016 in den Zeitraum fallen wo du noch Elterngeld fürs 1. Kind bekommen hast. Diese Monate werden also zurückgerechnet auf dein Gelhalt vor dem 1. Kind, also deine Vollzeitstelle. Die Monate Februar 16-Oktober 16 würden mit dem berechnet was du in diesem Monaten tatsächlich verdient hast.
Würde dein Kind erst im Mai/Juni 2017 zur Welt kommen reicht die Ruckrechnung nicht mehr in den Zeitraum des Elterngeldes vom 1. Kind und du erhältst den Durchschnittslohn der letzten 12 Monate vor Mutterschutz vom 2. Kind.
Ist irgendwie ziemlich kompliziert und auch ziemlich lang geworden jetzt. Elterngeld ansich hat jedenfalls nichts mit Elternzeit zu tun hat sie mir erklärt.

Du kannst mir auch gerne noch ne PN schreiben wenn du was nicht verstanden hast.
Liebe Grüße

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"Bei der Berechnung des Elterngeldes fürs 2. Kind würden somit der Oktober 2015-janaur 2016 in den Zeitraum fallen wo du noch Elterngeld fürs 1. Kind bekommen hast."
Nein, Oktober 2015 bis Februar 2016, es ist nicht entscheidend, wann ausgezahlt wird (das ist überall anders), sondern bis wann der Lebensmonat geht!

Also würde erst der März zählen!

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Ok, so hat die Dame mir das heute morgen erklärt, aber kann natürlich sein das es dann der eine Monat mehr ist :-)
Ich hab mir auf jeden Fall die gleiche Frage gestellt und mir das deshalb heute morgen erklären lassen. Bekomme das 1. im Januar 2017 ;-)
Danke für deine Hilfe

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Wenn deine Kinder mehr als 25 Monate auseinander sind, zählt nur dein Teilzeitgehalt, sonst noch einzelne Monate des Vollzeitgehaltes. Je nach Abstand.

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Vielen Dank für deine Antworten!

Nochmal zur Info (ich weiß nicht, ob es wichtig ist): Das Elterngeld habe ich auf zwei Jahre aufteilen lassen, also von Februar 2015 bis Februar 2017.

D.h. also, wenn mein zweites Kind z.B. im September 2017 geboren werden würde, dann würde ja geguckt werden was 12 Monate vorher war, oder?

Also würde dann von Februar 2017 bis September 2017 mein Teilzeitgehalt mit in die Berechnung genommen werden, da ich ja ab Feb. 2017 Teilzeit arbeite und um die 12 Monate voll zu bekommen, noch anteilig Monate des Vollzeitgehaltes? Verstehe ich das so richtig?

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"D.h. also, wenn mein zweites Kind z.B. im September 2017 geboren werden würde, dann würde ja geguckt werden was 12 Monate vorher war, oder?"
Genau und da du nur bis Februar 2016 Elterngeld bezogen hast (der Rest ist nur Auszahlungszeitraum), wird da eben auch nichts mehr ausgeklammert.

"Also würde dann von Februar 2017 bis September 2017 mein Teilzeitgehalt mit in die Berechnung genommen werden, da ich ja ab Feb. 2017 Teilzeit arbeite und um die 12 Monate voll zu bekommen, noch anteilig Monate des Vollzeitgehaltes? Verstehe ich das so richtig? "
Nein, wenn du von März 2016 bis Januar 2017 nicht gearbeitet hast, dann werden eben für die Monate August 2016 bis Juli 2017 nur die Monate mit Einkommen berücksichtigt und somit für die Monate August 2016 bis Januar 2017 0 Euro als Einkommen angerechnet!

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