Hallo ihr Lieben.
Und zwar ist es so, ich bin Beamte auf Lebenszeit, zu 50% über die Beihilfe und 50% über eine private Krankenkasse versichert.
Meine Frauenärztin möchte mir aus verschiedenen Gründen gerne ein BV ausstellen. Da sie noch keine Erfahrungen mit Privatpatienten oder Beamten mit BV hatte, hat sie mich erst mal krank geschrieben für 2 Wochen und ich soll mich auf meiner Arbeit mal erkundigen, was alles dafür nötig ist ein BV zu erwirken.
Hat jemand damit schon Erfahrungen?
Ist das eventuell ganz normal und leicht mit einer Bescheinigung zu erledigen?
Muss ich vielleicht zum Amtsarzt?
Natürlich frage ich in meiner Personalabteilung nach und auch bei meiner Kasse, aber vielleicht kann mir ja hier schon mal jemand einen Tipp geben
Vielen Dank
LG Caroline 16. Ssw
Beschäftigungsverbot als Beamte
Wenn du nur im Büro sitzt bekommst du es glaube ich nicht.
Ist aus gesundheitlichen Gründen, ich würde es vom Arzt bekommen. Sollte kein Thema sein, egal was genau ich mache
ich glaub ich bin mittlerweile echt ne BV Expertin...weil ich 20 Wochen gekämopft habe wie ne Löwin (und keins bekommen hab nun btw -.-)
Jedenfalls...gibt's 2 Optionen...
1. Der Arzt stellt eins aus, wegen gesundheitlichen gründen, weil irgendwas in der SS ist, das ein Weiterarbeiten gefährlich für Mutter oder Kind machen würde...z.b. wenn Blutungen da sind...oder bei ner Risikoschwangerschaft...etc...
Das kann er einfach rausschreiben - unabhänig vom Beruf oder wie man angestellt ist...geht teilweise oder voll...und befristet oder unbefristet
2. Der Arbeitgeber stellt eins aus...das ist dann der Fall, wenn er keinen geeigneten Schonplatz schaffen kann für die Mami in spe...(also ne stelle wo man nicht ständig stehen muss, oder es laut ist...etc...kann man genau im MuschuG nachlesen) Das wäre dann mit Chef und Betriebsarzt abzuklären...
LG Sara
Mit Bauchpirat (25 ssw)
und Sternenbaby Vitus fest im Herzen
Danke fürs deine antwort
Es wird definitiv von der ärztin kommen.
Hi.
Ich bin zurzeit noch Beamtin auf Widerruf, allerdings mit genau denselben Rechten und Pflichten wie später bei der Verbeamtung auf Lebenszeit.
Seit der 22. Woche habe ich ebenfalls ein BV. Ist denn schon raus, ob du ein komplettes oder partielles BV bekommst? Letzteres müsste mit deinem Arbeitgeber wegen der neuen Planung natürlich genauer abgesprochen werden. Ich habe ein komplettes bekommen, da auch eine reduzierte Stundenzahl keinen Sinn bei mir gemacht hätte...Meine FÄ hat mir das Schreiben (auf dem Paragraph 3 des Mutterschutzgesetzes vermerkt ist) mit allen Daten und selbstverständlich ohne Diagnose ausgehändigt. Dieses bekommt dann dein AG. Ich musste nicht zum Betriebsarzt, hätte aber eigentlich das Gewerbeaufsichtsamt aufsuchen müssen, da in meinem Fall Mobbing eine große Rolle spielte.
Es ist aber so, dass ich freiwillig gesetzlich versichert bin und daher ganz normal mein Gehalt weiter bekomme. Mein AG kann sich dieses später von meiner KK dann erstatten lassen. Meines Erachtens ist es bei Privatversicherten etwas anders. Du müsstest rechtlichen Anspruch auf dein Durchschnittsgehalt der vorangegangenen drei Monate oder 13 Wochen vor der SS haben. Und ich glaube, bei dir ist dann deine KK für die Lohnfortzahlung verantwortlich und nicht der AG. Also auf jeden Fall dort mal anrufen und informieren, bzw. vielleicht schonmal vorwarnen, dass da demnächst ein Schrieb von dir kommt.
Alles Gute weiterhin!
Danke für deine ausführliche Antwort
Es soll ein volles bv werden, teilweise würde nichts bringen. Habe sehr niedrigen Blutdruck und seit 4 Wochen durchweg Kopfschmerzen bis hin zur Migräne, sowie schon jetzt (16. Ssw) Wasser in den Beinen und Füßen. Und da das nicht reicht auch teilweise starke unterleibsschmerzen und Blutungen...soll mich halt schonen, wegen der blutungen, gleichzeitig aber meinen Kreislauf anregen - weiß auch noch nicht genau wie ich das anstelle...jedenfalls bringen da ob 4 oder 8 Stunden im Büro nicht wirklich eine Besserung.
Ich werde besser mal bei der Versicherung anrufen
Danke nochmal
Ich habe auch ein BV von meiner Frauenärztin bekommen. Wenn sie dir ein individuelles BV aufgrund deiner Situation / gesundhtl Lage ausstellt, dann bekommst du einfach eine Bescheinigung die du bei deinem Dienstherrn abgeben musst. Der Rest läuft von alleine. Ich bekomme mein normales Gehalt einfach weiter. Ich denke die Bezügestelle holt sich das von der Krankenkasse und Beihilfe einfach zurück.
Grundsätzlich geht es deinen Arbeitgeber eigentlich auch nichts an,weshalb deine Ärztin dich ins BV schickt ( sozusagen Arztgeheimnis). Ich musste auch nicht zum Amtsarzt deswegen. Es gibt aber den Weg über den Amtsarzt. Dann schreibt dich nicht deine Frauenärztin " krank " sondern der Amtsarzt entscheidet das deine Tätigkeit für Mutter und Kind zu gefährlich ist....
Ich hoffe ich konnte es verständlich schreiben
Danke dir, es ist sehr verständlich
Schon mal gut, dass das Gehalt weitergezahlt wird. Das ist ja die zweitgrößte Sorge neben der Gesundheit. Da ich die Hauptverdienerin bin.
Achso und JEDER Arzt kann ein BV ganz unproblematisch ausstellen! Das hat rein gar nichts mit deiner Anstellung usw. zu tun! Es ist nur dann ein sogenanntes "individuelles BV", das immer aus gesundheitlichen Gründen ausgestellt wird. Aus deinem Text entnehme ich einfach mal, dass es sich auch um gesundheitliche Angelegenheiten handelt!? Die Diagnose geht niemanden etwas an und dein AG muss es eh hinnehmen. Es ist aber ein bisschen merkwürdig, dass du dich auf Arbeit erkundigen sollst. Dort würde dein AG ein "generelles BV" ausstellen, sofern dein Arbeitsplatz nicht geeignet wäre und hat daher eigentlich nichts mit der Ärztin zu tun. SIE muss das Schreiben aufsetzen!
Ja meine Ärztin macht das auf jeden Fall. Sie war sich nur nicht sicher ob es bei privatpatienten oder Beamten Besonderheiten gibt. Spezielle verdrucke beispielsweise oder ähnliches. Deswegen sollte ich mal nachfragen
Habe schon auf meiner Arbeit gefragt und die meinten alles ganz easy, die brauchen nur den formlosen Bescheid von der Ärztin.
Dann hast du ja definitiv genügend Gründe, um die Arbeit jetzt ruhen zu lassen und deine Beine hochzulegen! Ich weiß, es ist leicht gesagt...Aber eine Kollegin meinte mal zu mir, dass es einem am Ende eh niemand danken wird, wenn man sich weiter quält und du riskierst wohlmöglich noch eine Frühgeburt, was unverzeihbar wäre. Also lass deine Ärztin einfach das ganz normale Schreiben ausfüllen und schicke es deinem AG. Dann ist dein Pflichtteil erfüllt, wobei ich persönlich doch nochmal bei der KK wegen der Lohnfortzahlung nachfragen würde. Einfach, um beruhigt zu sein. Alles Gute für dich und dein Kleines!!!
Habe die gleiche Konstellation wie du und vor drei Wochen ebenfalls ein BV erhalten.
Es muss drin stehen, dass es nach §3 MuSchG ausgestellt wird, ab wann es gilt, ob es eventuell befristet ist und in welchem Umfang (vollständig, stundenreduziert oder nur auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt).
Der Lohn wird ganz einfach von der Bezügestelle weitergezahlt (bei mir LBV).
LG
Das beruhigt.
Vielen Dank für eine Antwort
Eine Freundin von mir ist Beamtin auf Lebenszeit in Bayern und hatte ab dem 6. Monat ein partielles BV, ich glaube der Grund war anhaltende Übelbelkeit mit Übergeben, wodurch sie schlapp und müde wurde- so genau weiß ich es nicht, ob noch was anderes nicht stimmte bei ihr, sie war zwischendurch auch mal im Krankenhaus wegen vorzeitigen Wehen. Ab dem 8. Monat war das dann ein vollständiges BV, weil ihr beim Autofahren schlecht und schwindlig wurde und sie nicht mehr zum Amt fahren konnte.
Jedenfalls hat beide BV der Frauenarzt aausgestellt und sie musste nicht zum Amtsarzt. Lohn hat sie normal weiter bekommen und auch Beihilfe.
Danke fur deine antwort
Hey Caroline,
Bin auch Beamtin im nichttechnischen Dienst und habe Ende August bis morgen ( Beginn Mutterschutz 12.11.16) ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen u.a. wegen vorzeitigen Wehen (bin mt Zwillingen schwanger).
Du wirst quasi wie krank geschrieben behandelt und hast weiterhin 50/50 Erstattungsanspruch bei Beihilfe und Krankenkasse.
Ein Beschäftigungsverbot hat nichts damit zu tun, dass man im Büro sitzt. Letztendlich kann der Arzt entscheiden, wann er das erteilt. Ich musste auch nicht zum Amtsarzt.
LG und eine schöne Restschwangerschaft
Pinkpearly
Danke dir
Oh wie schön, alles gute für dich und deine Zwillinge, hoffentlich bleiben Sie noch schön lange drin und lassen sichs noch gut gehen
Das beruhigt mich, dass man nicht zwangsläufig zum amtsarzt muss. War schon meine Befürchtung, dass es eventuell Probleme geben könnte mit der Anerkennung des BV.
Aber scheint ja alles ganz "normal" wie bei nichtbeamten abzulaufen - Gott sei dank
Bei Beamten macht es für dich keinen Unterschied, ob AU oder BV.
Ich weiss schon. Meine frauenärztin hat schon gesagt, dass sie mich notfalls auch immer wieder krank schreibt. Aber ich finde es vor allem für die Planung auf Arbeit besser. Ich weiß - nicht mein problem, empfinde es aber als fairer gegenüber meinem dienstherrn und meinen Kollegen.
So lange ich nur als krank gelte, müssen meine Kollegen meine Arbeit auffangen. Bin ich im bv dann kann meine Stelle neu besetzt werden in der Zwischenzeit. Beamtenbürokratie eben.
Aber danke für deine Antwort