Unterhaltstitel Jugendamt

Ich nochmal. Muss heute aufs Jugendamt wegen der Festlegung des Unterhaltstitels.

Ich les immer wieder, dass ein dynamischer Titel anzuraten ist, weil der sich automatisch bei Änderungen anpasst (Kindergeld, Altersstufe, DT...).

Der Mindestunterhalt wäre doch, laut der DT bei 335 EUR in der unterste Altersstufe, richtig? Wie verhält es sich nun, wenn der KV aber einem Mangelfall unterliegt und er selbst diesen Betrag nicht zahlen kann? Lohnt sich demnach eine dynamischer Titel überhaupt?

Wenn ich einen statischen Titel einrichten lasse, kann ich mögliche Änderungen nur über eine Abänderungsklage stellen. Mache ich die dann auch beim Jugendamt und wie lange dauert sowas dann?

Der Berater auf dem JA meinte, man könne den Titel auch befristen auf zwei Jahre und dann einen neuen machen. ich dachte eher an Befristung bis Volljährigkeit. Was ist sinnvoller?

Bitte helft mir!

Danke und LG
dr.posemuckl

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Hallo.

>>> Lohnt sich demnach eine dynamischer Titel überhaupt? <<<

Natürlich ... es bleibt ja zu hoffen, dass der KV irgendwann kein Mangelfall mehr ist.

>>> ich dachte eher an Befristung bis Volljährigkeit. <<<

Warum willst Du bis Volljährigkeit befristen? Ein KV ist ja auch darüber hinaus gegebenenfalls zum Unterhalt verpflichtet?

LG

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...Warum willst Du bis Volljährigkeit befristen? Ein KV ist ja auch darüber hinaus gegebenenfalls zum Unterhalt verpflichtet?...

Ich dachte dann wird der Unterhalt neu berechnet und auch mein Einkommen mit berücksichtigt?!

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Das spricht aber nicht dagegen, den Titel NICHT zu befristen.

Lies Dich mal hier ein (ist zwar aus der Sicht des Unterhaltspflichtigen, beantwortet aber einige Punkte) ... eine Befristung hätte keine Vorteile.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Jugendamtsurkunde-befristen--f9620.html

http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhaltstitel-Jugendamtsurkunde-oder-Alternativen--f190575.html

LG

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Wenn du unbedingt einen Titel willst, dann mach den statisch und bis zum 18. Geburtstag begrenzt. Dynamisch macht keinen Sinn, wenn er die dynamischen Erhöhungen nicht leisten kann.

Befristet, weil du Recht hast, ab 18 ändern sich die Berechnungen immer, da das KG voll angerechnet wird und du ebenfalls barunterhaltspflichtig wirst. Der Vater hat dann einen Herausgabeanspruch auf den Titel. Rückt das Kind ihn dann nicht freiwillig raus, unterliegt das Kind bei einer etwaigen Klage. Dass die Befristung noch nicht im Gesetz verankert ist, ist einer der größten Bullshit-Regelungen im Unterhaltsrecht.

Du kannst alle 2 Jahre Auskunft über das Einkommen verlangen und dann kann abgeändert werden. Ich bin ehrlich, den ganzen Titelblödsinn würde ich mir bei einem zuverlässigen Vater ersparen.

Grüße Küstenkönigin