Hallo,
wo finde ich Infos zum Thema Beschäftigungsverbot etc. ?
Ich würde gerne noch eine Weile arbeiten, leider ist das Infektionsrisiko zu hoch. Arbeite im sozialen Bereich im Seniorenstift.
Bewohner heben ist ja sich nicht lange mehr möglich... also könnte ich auch nicht mehr gewährleisten.
Wer kann und muss das entscheiden?
Liebe Grüße Antonia
Beschäftigungsverbot welche Berufe / Voraussetzung?
Mit dir wird eine Gefährdungsbeurteilung ausgefüllt. Die Ergebnisse daraus bilden die Grundlage für oder gegen ein BV
Betriebsarzt, Gyn oder Arbeitgeber oder alle zusammen?
Gyn ist nicht beteiligt.
Arbeitgeber macht die Gefährdungsbeurteilung, Betriebsarzt kann unterstützend und beratend tätig werden, aber die Entscheidung und Verantwortung trägt der Arbeitgeber.
Ein BV kann sowohl durch den Arbeitgeber verhängt werden (z.B. wenn durch die Arbeit eine Gefahr für dich oder das Ungeborene besteht) oder auch durch deinen Arzt (aus gesundheitlichen Gründen). Hast du deinem Arbeitgeber schon gesagt, dass du schwanger bist? Oft ist es in deinem Arbeitsbereich doch üblich, dass man irgendwann ein BV bekommt? Gab es vll schon mal schwangere Kolleginnen? Wie war das bei denen?
Liebe Grüße!
Hallo, also in meinem Bereich gab es noch keine Schwangerschaften, nur in der Pflege. Und dort wurde schnell das Verbot erteilt. Es wird oft gesagt das wir nicht die Pflege sind und verharmlosen viel. Wir machen Therapien und Gruppenangebote. Sind ständig mit den Bewohnern in engen Kontakt. Denke auch nicht das mein Arbeitgeber das von sich aus erteilen wird. Ich vermute, dass ich aufgrund einer seltenen neurologischen Erkrankung (Syringomyelie) evtl. vom Arzt dann eine günstigere Beurteilung bekommen könnte.
Bin noch in der Frühschwangerschaft, wollte bis Januar warten (12.Woche) dem AG bescheid zu geben.
Ok, ich glaube ich würde das an deiner Stelle zeitnah mit deinem Frauenarzt besprechen, ihm schildern, was du auf der Arbeit genau machst. Er kennt ja dich und deine persönlichen gesundheitlichen Risiken. Je nachdem was er sagt, würde ich dann auch dem Arbeitgeber früher schon Bescheid geben. Auch wenn das unangenehm ist...
Ich musste meine Schwangerschaft auf der Arbeit bereits ganz zu Anfang, on der 6.ssw schon, bekannt geben, da wir ein sofortiges BV vom Arbeitgeber bekommen. Das war auch komisch und doof, da es die Kollegen dann auch schon früh wussten. Aber wenn die Arbeit ein Risiko birgt... Gesundheit geht vor.
Ob ein generelles Beschäftigungsverbot nötig ist, hängt mehr von den einzelnen Tätigkeiten ab als von den Berufen.
In der Altenpflege gibt es KEIN pauschales Beschäftigungsverbot für alle Schwangeren, sondern es sind nur einzelne Tätigkeiten die ausgenommen sind. Wenn es möglich ist, einen Schonarbeitsplatz anzubieten, dann muss das auch geschehen.
Hier findest du zuverlässige Angaben.
https://www.mais.nrw/sites/default/files/asset/document/arbeitsschutz_mutterschutz_pflegeheime.pdf
Entscheiden wird darüber der Arbeitgeber, notfalls in Abstimmung mit der Bezirksregierung.
Ich vermute, das der Arbeitgeber mich so lange wie möglich halten möchte.
Ich hoffe sehr da gibt es keinen großen Krach.
Die Frage ist dann auch: ab wann sage ich es ihm?
Ich verstehe nicht, warum es einen Krach geben sollte?
Die Entscheidung triffst du nicht. Warum willst du denn nicht arbeiten, wenn es mutterschutzrechtlich okay ist?
Hallo, arbeite in einem ähnlichen Bereich. Bin auf eigene Faust zum Betriebsarzt, der schrieb sofort ein BV ab kommendem Tag.
LG
Danke für die Info.
Ich arbeite in einem Seniorenheim in der Pflege.
Bei meiner ersten ss habe ich voll mitgearbeitet. Hatte dazwischen Gespräch mit Fa, die zu mir sagte: es ist nicht meine Aufgabe deinen Arbeitsplatz passend zu machen! Das ist Aufgabe des Chefs.
Als dann Gewerbeaufsicht eintraf hat sich alles geändert, die erklärten, als Schwangere nicht mehr in direkte Pflege. Ab da war ich da für Betten machen, essen reichen, Büro usw.
Bei der jetzigen ss hab ich zu Chef gesagt das ich weiß keine Pflege mehr. Daher bekam ich gleich Platz im Büro und bin Hilfe auf Station. Weiß aber von anderer Schwangeren das sie auch voll mitgearbeitet hat.man muss scheinbar wirklich Chef sagen was er machen soll, auch auf die Gefahr hin das man verschrien wird, dann man nicht arbeiten will oder so.
Als dann Gewerbeaufsicht eintraf hat sich alles geändert, die erklärten, als Schwangere nicht mehr in direkte Pflege.
Das ist von Haus zu Haus neu zu klären, und es ist hilfreich wenn die Gewerbeaufsicht mal vorbeikommt.
Es steht aber vom Grundsatz her nicht so festgelegt: "Schawngere nicht mehr in die direkte Pflege", es kommt immer drauf an, welche Fälle. Du kannst das so nicht verallgemeinern.
Hallo!
Du solltest lieber JETZT mit dem Arbeitgeber sprechen, weil etwa Hilfen beim Toilettengang jetzt nicht mehr gehen wegen der Infektionsgefahr.
Das sollte aber kein Problem sein in der Planung, wenn Du ab jetzt nur noch ergotherapeutische Übungen machst die nicht mit Exkrementen zu tun haben, und bei denen Du nicht zu schwer heben musst.
Auch Büroarbeit oder Küchendienst darfst Du selbstverständlich machen.
Du solltest lieber JETZT mit dem Arbeitgeber sprechen, weil etwa Hilfen beim Toilettengang jetzt nicht mehr gehen wegen der Infektionsgefahr.
Das ist doch eine sehr unpräzise Behauptung. Warum sollte das nicht mehr gehen, wegen welcher Infektionsgefahr? Und auf welchem Weg sollte man sich da mit welcher Krankheit anstecken? Konkreter bitte.
Hallo!
Konkreter?
Hast du schon mal im Seniorenheim oder ähnlichen gearbeitet?
Ich ja, auch als Ergotherapeutin. Da dreht sich wirklich sehr viel um die Ausscheidungen der Bewohner und es grassiert erfahrungsgemäß oft Magen-Darm Viren, auch die nicht so harmlosen!
Lg Sportskanone