Schönen guten Abend zusammen.
Ich befinde mich jetzt in der 17 ssw. Heute musste ich in die Notaufnahme weil ich dachte ich hab wehen.
Gott sei dank fehlalarm.
Es ist so... Ich bin seit ca 5 wochen psychisch am absoluten ende. Wir hatten einen suizid in der familie eines sehr nachestenden Menschen und seitdem bin ich fertif mit der Welt. Ich bekomme weder haushalt noch job auf die reihe. Zudem habe ich starke rüxkenschemezen und mein Bauch wird steinhart. Könnte den ganzen tag mich verkriechen und weinen alles ist zu viel. Morgen geh ich mal zum Hausarzt und frag nach einem beschäftigungsverbot.
Wie habt ihr ein BV erhalten?
Freue mich um Feedback
Beschäftigungsverbot
Hallo,
Bin in der 34 ssw und seit der 6ssw krank geschrieben und seit der 12 ssw im BV.
Gründe ich bin 35 Jahre alt, eine Eierstock Schwangerschaft im Juli 2015 , eine FG im März 2016 und Ansteckung mit Ringelröteln in der 8 SSW.
Guten Abend,
Erst mal möchte ich sagen, wie leid es mir tut, dass es dir so schlecht geht. Ich kann verstehen, dass du dringend Ruhe brauchst. Zu deiner Frage: Ich glaube nicht, dass in deinem Fall ein BV gerechtfertigt ist. Das bekommst du, wenn dein Job eine Gefahr für dich und dein Baby ist und dir kein Mutterschutz-gerechter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Das macht der Arbeitgeber in Verbindung mit dem Betriebsarzt. Lass dich einfach erst mal von seinem Hausarzt krank schreiben und versuche dich ein bisschen zu erholen. Bis zu 6 Wochen hast du ja eh Lohnfortzahlung und danach geht es dir vielleicht wieder besser. Ich wünsche dir auf jeden Fall Alles Gute. LG und gute Nacht Turtle
Und selbst dann bekommt man es nicht immer. Ich war hochrisikoschwanger und hab trotzdem keins bekommen, sondern war nur krankgeschrieben (wo man doppelt bestraft wird, weil man dann eben nach 6 Wochen Krankengeld bekommt, der wie das Elterngeld auch dem Progressionsvorhalt unterliegt. Heißt bei den Steuern auch nochmal nachzahlen).
Hatte u. a. folgende Punkte in der 2. SS: Alter, Frühgeburt, Gestose, Bluthochdruck, Gerinnungsstörung, Gewicht, Diabetes, Blutungen, SGA-Kinder,...).
Wie gesagt, mein FA hat mir das BV verweigert (andere Ärzte wollten es auch nicht ausstellen). Gefahr für Leib und Leben bestand, sonst hätte ich nicht mit 28+0 die Lungenreife bekommen und den Hinweis das es evlt. die nächsten Tage geholt werden muß.
Erstmal möchte ich dir mein Beileid ausdrücken. Jedoch steht dir kein Beschäftigungsverbot zu, da du es nicht (mit schwangerschaftsbedingten/arbeitsbedingten Gründen) rechtfertigen kannst. Dein private Situation ist alles Andere als toll. Du könntest dich krankschreiben lassen.
Ein BV erhält man, wenn die Tätigkeit am Arbeitsplatz gesundheitliche Risiken birgt, man mit Mehrlingen schwanger ist, es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt,... Es gibt unzählige Gründe die ein BV rechtfertigen. Aber wie gesagt muss es entweder mit der Schwangerschaft oder dem Arbeitsplatz/Tätigkeit zu tun haben.
Hey...
Was dir passiert ist tut mir leid. Allerdings ist ein BV wirklich nur dafür da, wenn Leben von Mutter und Kind in Gefahr sind, weil durch deinen Arbeitsplatz verursacht!! Dein Hausarzt kann dich aufgrund deiner psychischen Verfassung eigentlich "nur" krankschreiben. Alles andere wäre, in meinen Augen, Betrug.
Mit solch einem Verlust umzugehen ist nicht einfach und ich kann dir sehr gut nachempfinden, aber eine Gefährdung deiner Schwangerschaft bedeutet dies nicht. Wärst du nicht schwanger, würdest du auch nur eine AU bekommen...
Wünsche dir alles Gute und viel Kraft für die kommende Zeit!!
Liebe Grüße
Vielen herzlichen Dank für die Rückmeldung.
Dann werde ich morgen mal mit meinen Arzt sprechen ob er mich denn zur Beruhigung mal 2 wochen krank schreiben kann. Vielleicht komme ich dann mal zur ruhe.
Das mit dem BV war nur mal so ein schneller voreiliger Gedanke vielleicht.
Ich habe nur Angst da ich mich so rein stesse das irgendwas schief laufen könnte in der schwangerschaft. Es ist meine erste schwangerschaft und wir haben ein jahr geübt und es ist ein absolutes Wunschkind.
Bin im Moment einfach total durcheinander mit meinen Gefühlen.
Lieben dank an alle für die Ratschläge
Ich finde es immer wieder interessant, wie die Leute hier einfach behaupten, dass ein BV nicht gerechtfertigt sei. Kennen die genauen Umstände gar nicht und besitzen vermutlich (größtenteils) auch keine medizinische Ausbildung. Aber einfach mal eine Aussage treffen...Unglaublich!
So, du Arme: Das ist ja echt gemein, was dir jetzt ausgerechnet in einer Zeit passiert ist, die du/ihr eigentlich genießen solltet. Dass das (gepaart mit den veränderten Hormonen) nun total auf die Psyche geht, ist völlig klar. Aber du weißt ja noch nicht, ob es sich in ein paar Wochen vielleicht wieder etwas reguliert haben könnte. Was das angeht, würde ich den Vorrednerinnen Recht geben und mich in jedem Fall erstmal nur krank schreiben lassen. Einfach um zu sehen, wie es sich mental bei dir entwickelt (mit dem Vermissen dieser Person usw.).
ABER du hast noch etwas von starken Rückenschmerzen geschrieben. Wie lange hast du die schon? Was für einen Job hast du? Musst du täglich körperlich aktiv arbeiten? Jedoch sind Rückenschmerzen auch bei einem Bürojob unerträglich, bevor hier jetzt wieder die vernichtenden Kommentare dazu kommen...Wenn diese Schmerzen auch nach der Krankschreibung noch anhalten, du dadurch vermutlich schon Fehlhaltungen hast etc., dann wäre ein BV definitiv gerechtfertigt (; besonders, wenn du dann auch immer noch so traurig bist)!!! Und das darfst du jederzeit beim Arzt ansprechen!!! Lass dir hier nichts Anderes sagen und führe in Ruhe ein Gespräch mit deinem FA darüber. Nehmt die Zeit der Krankschreibung sozusagen als Zeit, in der ihr schaut, wie sich alles entwickelt und danach kann er immer noch entscheiden. Sich nur zurückzuziehen, ständig antriebslos und traurig zu sein, ist weder für dich, noch für dein Kind, schön. Du sollst doch auch Endorphine vor lauter Vorfreude ausschütten!
Ich wünsche dir alles Liebe, wie auch immer es sich letztlich bei dir ergibt.
T. 28+2 (seit der 20. Woche im BV)
Du hast psychische Probleme und bist nicht mehr arbeitsfähig. Dafür darf dir der Arzt nur eine Krankschreibung geben. Für ein BV müßtest du noch arbeitsfähig sein und es müßten schwangerschaftsbedingte Beschwerden sein.