Hallo zusammen.
Ich hab eine Frage bzgl. des Kindergeldes.
Und zwar grade akut weil ich mir vorstellen könnte, schwanger zu sein.
Ich soll nächstes Jahr eine Ausbildung beginnen und bekomme nun in der Übergangszeit Kindergeld (für mich) ausgezahlt.
Wenn ich nun aber aufgrund der Schwangerschaft meine Ausbildung nächstes Jahr nicht antreten kann, sondern den Ausbildungsstart um ein Jahr verschieben muss, muss ich dann das Kindergeld welches ich für die Übergangszeit erhalten habe zurückzahlen?
Dass mir in dem Jahr dann kein KG mehr für mich gezahlt wird, ist mir klar.
Aber ich habe große Angst, dass ich dann einen Batzen an Geld zurückzahlen muss.
Ganz ehrlich, wenn ich wirklich schwanger bin (und danach sieht es aus), will ich dieses Kind unbedingt!!
Aber wie sollte ich eine Rückzahlen stemmen? Wir reden hier fast von 5000€!!
(Leider war ich aufgrund von Krankheit ca. 1 Jahr nicht Ausbildungsfähig und habe das KG deshalb ausgezahlt bekommen)
Die SS war nicht geplant. Wir haben zwar einen großen KiWu, aber waren klug genug zu wissen, dass es jetzt noch nicht geht. Aber erstens kommt es anders, zweitens als man denkt..
Kindergeld un der Übergangszeit - Ausbildung nicht antreten?
siehe http://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder.html :
Punkt "Kind ohne Ausbildungsplatz"
Du musst die Ausbildung antreten um den Anspruch auf Kindergeld zu wahren.
Hast du den Ausbildungsvertrag bereits unterschrieben? Prinzipiell spricht ja nichts dagegen die Ausbildung auch schwanger zu beginnen und dann halt für die Mutterschutzfristen/Elternzeit zu unterbrechen (ausser der Ausbildungsberuf würde ein sofortiges BV arbeitgeberseitig geben und du hast den Ausbildungsvertrag noch nicht unterschrieben, dass wäre dann ein spezieller Fall).
Ansonsten musst du dann nachweisen dass du dich trotzdem um einen Ausbildungsplatz kümmerst und bewirbst.
Das ist dann auch für das Kindergeld unschädlich.
http://www.azuro-muenchen.de/hilfe-ich-bin/schwanger-in-der-ausbildung.html#weiter
>>Die SS war nicht geplant. Wir haben zwar einen großen KiWu, aber waren klug genug zu wissen, dass es jetzt noch nicht geht.<<
Ja, sehr klug
Verstehe ich jetzt gerade nicht. Wenn du jetzt schwanger bist, hast du dein Kind, ehe die Ausbildung startet. Da ist der Mutterschutz nach der Geburt auch durch. Wo ist das Problem?
....sie geht danach in Elternzeit... mind. 1 Jahr...
Das ist jetzt eine Unterstellung von mir, aber darauf läuft es sicherlich hinaus. Theoretisch könnte sie in einem Jahr die Ausbildung anfangen, was absolut sinnvoll wäre. Kind ist da, MuSchu schon vorbei. Kinderbetreuung sollte in 12 Monaten locker machbar sein... Praktisch will sie aber nicht. Ja ich weiß, ich bin böse .
LG
Caro
Ja und? Das kann sie doch machen.
Man darf durchaus auch in Ausbildung in Elternzeit gehen. Ist völlig legitim. Die Ausbildungsdauer verlängert sich dann um die Elternzeit.
Sie muss eben nur die Ausbildung antreten.
Bei der KG Stelle anrufen und Nachfragen?
Bin derzeit in der Ausbilung bekomme aber in Elternzeit trotzdem für mich KG weil mein Ausbilungsverhälnis ja nicht gekündigt sondern nur um ein Jahr verlängert wird.
Du hast KG Anspruch theoretisch alleine schon wenn du eine Ausbilung suchst ( War bei mir 10 Monate der Fall, wusste es nicht und hab dafür eine fette Nachzahlung bekommen)
Also einfach mal anrufen und Nachfragen. Den du wirst dich ja (hoffentlich) trotzdem.um eine Ausbilung bemühen nur eben nach der Elternzeit oder auch schon während Elternzeit dann würde dein Anspruch weiter laufen. Musst dann halt auf keine Ahung 2019 oder so bewerben.