Hallo Zusammen,
ich bin gerade zum ersten Mal in der Situation, wegen meiner kranken Tochter nicht zur Arbeit gehen zu können.
Wir haben unsere Tochter damals in der KK meines Mannes angemeldet, ich bin bei einer anderen Kasse. Vorher habe ich mir da nie Gedanken drüber gemacht, aber jetzt geht es ja um die Lohnersatzzahlung.
Die Bescheinigung des Kinderarztes richtet sich an die KK meiner Tochter. Beim Kinderarzt sagte man mir, dass diese zahlen muss. Zur Sicherheit habe ich bei dieser Kasse angerufen und man sagte mir, wenn ich zu Hause bleibe, dann müsste auch meine Kasse zahlen. Bei meiner Krankenkasse hieß es, die Kasse des kranken Kindes muss zahlen. Ja watt denn nu???
In der Personalabteilung bei meinem Arbeitgeber war man sich auch nicht sicher.
Hat hier jemand auch diese Konstellation und kann mir da Erfahrungswerte liefern? Ich habe jetzt irgendwie Angst, dass beide Seiten sich querstellen.
Ich schicke den Wisch jetzt an die Kasse meiner Tochter, und direkt mal die Kündigung der Mitgliedschaft an meine Krankenkasse. Die haben mich ohnehin schon verärgert, aber wie das so ist, man kümmert sich dann irgendwie doch nicht um den Wechsel.
Liebe Grüße, Jadz
"Kind-krank-Tage": Mutter in anderer KK als das Kind
Hallo Jadz,
bei mir und meinem Sohn ist es die gleiche Konstellation wie bei euch. Er ist über meinen Mann krankenversichert.
Da du den Verdienstausfall hast, musst du die Bescheinigung des Kinderarztes mit deinen Daten füllen und zwecks Erstattung an deine Krankenkasse schicken.
Liebe Grüße
Alex
"Da du den Verdienstausfall hast, musst du die Bescheinigung des Kinderarztes mit deinen Daten füllen und zwecks Erstattung an deine Krankenkasse schicken."
Hallo,
das wäre mir neu und eine Abweichung aller Standards die ich kenne.
Meinen Verdienstausfall bei Kindkrank, sprich zur Betreuung des Kindes, musste ich immer bei der KK geltend machen bei der das KIND versichert ist, nicht wo ICH versichert bin.
Gruß
Demy
Hallo,
ich praktiziere das bereits seit 8 Jahren so und hatte bedingt durch einige OP's meines Sohnes bereits sehr viele "Kind-krank"-Tage.
Gruß
Alex
"Zur Sicherheit habe ich bei dieser Kasse angerufen und man sagte mir, wenn ich zu Hause bleibe, dann müsste auch meine Kasse zahlen."
Hallo,
diese Auskunft der KK des Kindes ist falsch,
sofern, es sich ebenfalls um eine gesetzliche KK handelt!
Sie muss zahlen wenn du aufgrund der Erkrankung des Kindes zuhause bleiben musst.
Eine private KK zahlt nicht, es sei denn es ist extra versichert!
In dem Fall, es wäre nicht extra versichert, dann bezahlt der AG wenn er nicht §626BGB wirksam ausgeschlossen hat, ansonsten niemand und man bleibt dann bei Kind krank auf den Kosten sitzen.
Gruß
Demy
Und damit habe ich 2 Antworten, die mir genau gegensätzliches erzählen. Ich habe hier mittlerweile einen älteren Thread gefunden, in dem es bei einigen so und bei anderen so war. Es handelt sich um gesetzliche Krankenkassen. 2 Tage bekomme ich Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Bleiben noch 3 Tage übrig. Ich hoffe einfach das es so ist, wie man mir in der Personalabteilung sagte. "Irgendwer wird schon zahlen."
Hallo,
ich muss meinen Beitrag revedieren/zurücknehmen.
Du hast recht, habe da PV und gesetzl. KK vermixt.
"Sind beide Eltern gesetzlich versichert, jedoch in unterschiedlichen Krankenkassen, so zahlt die Krankenkasse der Betreuungsperson das Krankengeld, unabhängig davon wo das Kind mitversichert ist."
Quelle
https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderkrankengeld
Gruß
Demy