Hallo zusammen, vielleicht kennt sich ja jemand aus: ich habe im Juli diesen Jahres beim gleichen Arbeitgeber eine neue Tätigkeit in einem anderen Bereich begonnen, verbunden mit einer höheren Entgeltgruppe. Nun habe ich die Jahressonderzahlung anteilig ab Juli bekommen. Stünde mir nicht, da der AG ja immer noch der gleiche ist die Jahhressonderzahlung für das komplette Jahr zu? Könnte mir jemand eine gesetzliche Grundlage dazu nennen? Oder Quellen wo ich selbst recherchieren könnte? Ich habe im www. nichts finden können. Ich werde natürlich in der Personalabteilung nachfragen, wäre gern aber vorinformiert, da ich dort schon bereits um mehrere mir zustehende Dinge "kämpfen" musste und dort häufig nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" bzw. "das machen wir schon 20 Jahre so, da recherchieren wir jetzt auch nicht nach Neuerungen" gearbeitet wird. Wenn ich dann schon wieder "meckern" muss, sollte ich wenigstens gut recherchiert haben.
Danke schon mal im Voraus
TVÖD Jahressonderzahlung bei Stellenwechsel beim gleichen AG
Hallo,
wie ich es verstanden habe, fehlen Dir ja keine Beschäftigungszeiten, sondern Du bist quasi im direkten Anschluss nur gewechselt?!
Dann stehen dir 12/12 Jahressonderzahlung, bemessen nach dem Durchschnittsgehalt der Monate Juli, August, September zu.
Danke Dir. Ja, der Wechsel vom einen in den anderen Bereich war nahtlos. Ich werde morgen mal nachhören, was sie zu sagen haben.
"Stünde mir nicht, da der AG ja immer noch der gleiche ist die Jahhressonderzahlung für das komplette Jahr zu?"
Ist der AG wirklich ein anderer oder nur die Arbeitsstätte. Also ich habe beim Land Berlin dann für alle Monate das bekommen, wo ich bei einer Stelle dort beschäftigt war). Da musste ich aber auch erst darauf hinweisen, dass es dazu ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht gibt, denn sie wollten nur für den laufenden Vertrag zahlen und nicht für die davor auch!
Guck mal unter befristete Arbeitsverträge und Jahressonderzahlung, da müsste was dazu stehen und sollte hier auch so anwendbar sein.
Achso, mein AG hat aber selbst das Urteil nicht akzeptiert, sondern es musste erst eine Anweisung dazu geben, dass dies so gemacht werden muss, von oben!
Hallo,
Dir steht ganz klar das ganze Weihnachtsgeld zu!
Ich habe auch eine andere Stelle übernommen und auch eine andere EG und natürlich volles Weihnachtsgeld!
Ich habe nur einen Änderungsvertrag zur eingruppierung bekommen! Du auch?
Auch Euch Danke für eure Antworten. Ja, der AG ist der gleiche, ich habe nach 15 Jahren nur die Bereiche gewechselt.
Und es war wie bei dir, costa2012, ich habe einen Änderungsvertrag mit der neuen Eingruppierung bekommen.
Dann bin ich mal gespannt, was sie mir morgen antworten werden. Ich werde vorher auch nochmal versuchen, meinen Bereichsleiter dazu zu befragen, habe nur gerade Urlaub.
Viele Grüße