Verzicht auf Ausklammerung eines Mutterschaftsmonats

Hallo ihr Lieben :-) vllt kann mir jemand helfen und sagen ob ich alles richtig verstanden habe.

ET: 11.06.2017
Beginn MS: 30.04.2017
positiver Test war Anfang Okt. 2016
Steuerklassenwechsel von 4 in 3 ebenfalls im Okt. 2016 mit Wirkung zum Nov. 2016

Zur Berechnung des Elterngeldes werden nur volle Monate genommen in denen gearbeitet wurde, d.h. der Monat April 2017 wird nicht zur Berechnung herangezogen, da Begin MS 30.04.2017.

Somit ergibt sich folgende Aufteilung:
April-Okt. 2016 (7 Monate) Steuerklasse 4
Nov. 2016 - März 2017 (5 Monate) Steuerklasse 3

Laut Internet kann ich nun auf die Ausklammerung des Monats April 2017 (1. Mutterschaftsmonat) verzichten, sodass dieser zur Berechnung herangezogen wird. Da ich in diesem Monat eigentlich mein volles Gehalt erhalten werde, arbeite ja noch bis 29.04.2017, wird es bei der Elterngeldberechnung kein minus geben. Würde ich auf die Ausklammerung verzichten hätte ich 6 Monate in Steuerklasse 4 und 6 Monate in Steuerklasse 3, bei Gleichstand wird dann durch die Elterngeldstelle die letzte Steuerklasse bei der Berechnung zugrunde gelegt (Steuerklasse 3).

Wäre super, wenn mir jemand helfen kann, da ich durch die Ausklammerung ca. 200 € jeden Monat mehr erhalten werde.

Liebe Grüße Bäuerin

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Ja das hast du richtig verstanden :-)

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Vielen Dank für deine Antwort!

Da bin ich ja beruhigt, dass ich es richtig verstanden habe.

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Ist korrekt. Ich würde aber an deiner Stelle vorher schon überlegen, ob du nicht auf deinen Mutterschutz bis einschließlich 30.4. verzichtest, dann hast du weniger Verluste. Sonntags darfst du eh nicht arbeiten, also auch keinen weitern Aufwand!

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Ja das hatte ich auch schon überlegt den Mutterschutz ab 01. oder 02.05.2017 zu beginnen. Eine andere Überlegung war auch, dass meine FÄ den Geburtstermin um 1-2 Tage nach hinten datiert, aber ich weiß nicht, ob sie das einfach so machen darf/kann.

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Nein einfach ändern ohne Grund darf er natürlich nicht

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