TVÖD - Im öffentlichen Dienst schon ab dem 1.Tag Kinder Krankengeld???

Hallo,

Aus gegebenem Anlass frage ich ob man wirklich als Angestellte im Öffentlichen Dienst (Erzieherin) schon ab dem 1.Tag wo ein Kind krank wird und betreut werden muss nur noch das Krankengeld von der Krankenkasse bekommt und dafür den vollen Lohn für diesen Arbeitstag verliert #wütend.

Dadurch entgehen mir für jeden KinderKrankTag einige Euro an Gehalt und Zuschüssen und mein nächstes Elterngeld sinkt auch!

Ich habe im Internet recherchiert und demnach kann man üblicherweise für kurze Zeit (max 4Tage im Jahr) freigestellt werden (bezahlt) um z.b. ein krankes Kind zu pflegen.
Es sei denn dies wird im Vertrag (Arbeitsvertrag / Tarifvertrag) durch eine Klausel ausgeschlossen.
Ich habe bisher so eine Klausel nicht gefunden.

Darum wollte ich fragen wie es bei euch gehandhabt wird oder ob jemand näheres dazu weiß! (Mein Arbeitgeber macht nämlich gerne mal Fehler!)

Liebe Grüße,

Lattemachiatto

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Hallo Lattemacchiato, genau wie Du es beschreibst ist es im Geltungsbereich des TVÖD richtig. Vom 1. Tag kein Entgelt. Freistellung mit Entgelt regelt sich nach Paragraph 29 TVÖD.

Grüße Nicmic

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Morgen.

Ich kenne es auch nur so, ab ersten Tag des Krankentages bei Kind kein Entgeld. Dafür bekommt man ja die 10 Tage für das Kind. Kenn nur KO-Tage für einen selbst, aber nicht für das Kind.

LG

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In der Regel ist das so. Gerade im ÖD würde ich davon ausgehen, dass dies im Tarifvertrag auch geregelt ist.

Ich kenne die komplette Lohnfortzahlung nur von sehr sozialen AG mit vielen AT-Jobs, bei denen die AN oft privat versichert sind und sonst gar keinen Lohn bekommen oder bei denenn, die es auf gut Deutch verpennt haben, dies auszuschließen. Da sich das mittlerweile auch immer mehr rumspricht, so gut wie gar nicht mehr.

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Hier bei mir ist es genauso und ich habe ehrlich gesagt nicht gedacht dass es irgendwo anders ist.

Es sind 10 Tage im Jahr (wenn man sie voll ausnutzt) so dermaßen sinken wird dadurch dein Elterngeld auch wieder nicht.
Dass man an den Tagen etwas Geld verliert..... Ja ich persönlich finde das nicht sooo schlimm und bin froh, dass es die Tage gibt. Denn die Alternative ist seinen Urlaub zu verbraten und unbezahlt daheim bleiben - so bekommt man wenigstens 60% (keine ahnung wieviel genau).

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Ehrlich gesagt kenne ich das nicht anders und bin froh, dass ich die 10 Tage hatte (jetzt ist unser Sohn schon über 14, da gibt es das nicht mehr). Und so viel Verlust ist das nun auch wieder nicht.

Mein Mann ist selbständig, da gibt es nix und niemanden, der den Verdienstausfall gezahlt hat, wenn er mal zu Hause bleiben musste.

LG

Anja

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Hallo,

Ja im öD ist das total normal!

Und so viel weniger zählt die Kita nicht, das müsste fast das gleiche Geld sein....

Du hast als Angestellte 10 Tage pro Kind/ Kalenderjahr ich brauch manchmal auch von meinem Mann noch ein paar Tage!

lg

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Danke für eure schnellen Antworten! Dann ist es zumindest so korrekt auch wenn ich den Absatz im Tvöd nicht gefunden habe.

Ich will nicht undankbar sein, aber ich arbeite schwanger jetzt nur 5Monate bevor ich wieder im Mutterschutz bin darum machen 5Tage bei mir schon was aus, zumal dadurch auch die Arbeitsmarkt und Münchenzulage gekürzt wird.

Ich habe zuletzt 48€ für einen Tag bekommen, dabei hab ich ja im Studium für einen Tag Kinderbetreuung bei ner Ferienfreizeit schon 70Euro bekommen! Darum war ich so geschockt!
Aber da geht es den anderen Eltern wohl nicht besser als mir!