Hi zusammen,
heute kam der vorläufige Elterngeldbescheid.
Es wurde mein Gewinn hergenommen (bin selbständig), durch 12 geteilt und das als BRUTTO angesetzt!
Und davon wurden dann Steuern und Sozialabgaben ABGEZOGEN ?!?!?
Daraus ergibt sich ein ElterngeldNETTO.
Und von DIESEM wurden 65% als Elterngeld festgesetzt!!!
Spinn ich?!?!?
Mein Gewinn ist doch mein Netto.
Wieso werden da Steuern und Sozialabgaben abgezogen?
Hab doch schon Steuern und Sozialabgaben auf meine Umsätze gezahlt!
Ich dachte naiverweise, man nimmt meinen Gewinn und davon bekomme ich 65% Elterngeld.
Und von diesem Elterngeld zahl ich auch nochmal Steuern am Ende, beim nächsten Steuerbescheid.
Aber wieso werden hier Pauschalen für Sozialabgaben abgezogen?
Kennt sich wer aus?
Elterngeld für Selbständige - spinn ich???
Hast du in der Zeit irgendwelche Sozial- und Steuerpflichtigen Einnahmen weiter genommen`? Sonst ist da etwas schief gelaufen.
Denn nur wenn du sozialversicherungspflichtig bist, werden die 21% abgezogen.
Steuer zahlt man übrigens immer nur auf den Gewinn, nicht auf die Umsätze, also das ist schon korrekt.
Also ich nehm jetzt mal fiktive Zahlen und nicht meine echten Daten. Aber damit ich mal das Prinzip verstehe...
In dem Bescheid steht folgendes:
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit: 30 000 Euro
Monatliches Elterngeldbrutto: 2500 Euro
Elterngeldrechtliche Abzüge für Steuern: 400 Euro (hab mir jetzt mal irgendwas ausgedacht, weil ich nicht weiß wie das berechnet wird)
Elterngeldrechtliche Abzüge für Sozialabgaben 21 %: 525 Euro
Elterngeldnetto: 1575 Euro
davon 65 %: 1023,75 Euro
Also nur knapp 1000 Euro Elterngeld in dem Beispiel.
Ich hätte es so berechnet: 65 % von den 30 000 Euro geteilt durch 12 und käme auf 1625 Euro Elterngeld.
Ist das immer so, dass hier Steuern und Sozialabgaben bei selbständigen gleich vom Elterngeld abgezogen werden?
Und DAVON die 65 % genommen werden?
"Ist das immer so, dass hier Steuern und Sozialabgaben bei selbständigen gleich vom Elterngeld abgezogen werden?"
Sie werden nicht vom Elterngeld, sondern von deinem Gewinn abgezogen und ja, das ist immer so.
Die Frage bleibt offen, hast du denn ein Arbeitsverhältnis gehabt, wo du z.B: Rentenversicherungspflichtig warst?!? Denn sonst darf die Pauschale dafür nicht abgezogen werden. Oder warst du Sozialversicherungspflichtig, musstest du Arbeitslosenversicherung bezahlen? Sonst dürfen die Pauschalen alle nicht abgezogen werden.
Ich hatte z.B. Einkünfte als Beamtin, somit wurden mir die 21% vom Brutto nicht abgezogen (allerdings auch später nicht, als ich angestellt war nach der Geburt!).
Bei Selbständigen ergibt sich der Gewinn aus Einnahmen minus Betriebsausgaben. Davon gehen Sozialversicherung und steuern aber erst noch ab, dein betriebswirtschaftlicher Gewinn ist mitnichten das netto.
"Und von diesem Elterngeld zahl ich auch nochmal Steuern am Ende, beim nächsten Steuerbescheid."
Nein das Elterngeld an sich ist steuerfrei. Es erhöht eventuell nur den Steuersatz durch den Progressionsvorbehalt, d.h. es wird zur Ermittlung des Steuersatzes mit herangezogen aber selber nicht versteuert.
Den Rest hat susannea ja schon geschrieben....siehe http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2f.html
Hattest du Mischeinkünfte aus selbständiger/nichtselbständiger Arbeit? Wieviel % Sozialabgaben wurden denn abgezogen?
Hier der Berechnungsweg https://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html
Ja, es waren Mischeinkünfte.
Also ich nehm jetzt mal fiktive Zahlen und nicht meine echten Daten. Aber damit ich mal das Prinzip verstehe...
In dem Bescheid steht folgendes:
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit: 30 000 Euro
Monatliches Elterngeldbrutto: 2500 Euro
Elterngeldrechtliche Abzüge für Steuern: 400 Euro (hab mir jetzt mal irgendwas ausgedacht, weil ich nicht weiß wie das berechnet wird)
Elterngeldrechtliche Abzüge für Sozialabgaben 21 %: 525 Euro
Elterngeldnetto: 1575 Euro
davon 65 %: 1023,75 Euro
Also nur knapp 1000 Euro Elterngeld in dem Beispiel.
Ich hätte es so berechnet: 65 % von den 30 000 Euro geteilt durch 12 und käme auf 1625 Euro Elterngeld.
Ist das immer so, dass hier Steuern und Sozialabgaben bei selbständigen gleich vom Elterngeld abgezogen werden?
Und DAVON die 65 % genommen werden?
Hab den Elterngeldrechner durchgeklickt und komme auf ein anderes Ergebnis als im Bescheid...