Elterngeldantrag - Nebengewerbe trotz Verlust angeben?

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe, dass ihr mir bei meinem Problem helfen könnt: Im Januar 2016 habe ich Nebengewerbe angemeldet und wollte neben meiner Anstellung im Büro noch ein bisschen Taschengeld als Event-Dekorateurin verdienen. Da einige Aufträge in Aussicht waren, habe ich entsprechend viel Material und Dekorationsutensilien einkaufen müssen. Im April dann die Nachricht, dass ich schwanger bin.... Ich habe das Jahr zwar ein, zwei Aufträge gehabt, aber nachdem ich mit Übelkeit und Erbrechen zukämpfen hatte, habe ich viele Aufträge dann absagen müssen. Das heißt, ich habe das Jahr aus dem Nebengewerbe Einnahmen von 0, wahrscheinlich sogar Minus... Am 28.11.2016 habe ich meine Tochter auf die Welt gebracht und möchte nun Elterngeld beantragen. Muss ich hier das Nebengewerbe trotz Minus angeben?

Ich werde in der Elternzeit das Nebengewerbe auf Eis legen und mich voll um meine Tochter kümmern, weshalb ich auch hier keine Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit haben werde.

Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, danke!

LG
Ayda

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Das Nebengewerbe hat dir keinen Verdienst eingebracht und wird dir in der Elternzeit keinen Gewinn einbringen. Es hat also keinen Einfluß auf dein Elterngeld.

Für solche Fragen zum Elterngeld gibt es eine Hotline beim Bundesministerium 030 201 791 30, die können dir das genauer erklären.

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"Das Nebengewerbe hat dir keinen Verdienst eingebracht und wird dir in der Elternzeit keinen Gewinn einbringen. Es hat also keinen Einfluß auf dein Elterngeld."
FALSCH, es hat einen riesigen Einfluss, denn es zählt damit ein anderer Bemessungszeitraum!

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Ja, du bist verpflichtet es anzugeben und damit verschiebt sich der Bemessungszeitraum ja.

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HI

auch wenns 2015 noch kein Nebengewerbe gab?

VG

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Ich meine ja, denn die Regelung, dass es durchgängig in den letzten 12 Monaten und davor sein musste, ist leider entfallen.

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Boah, das ging ja richtig fix, vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung! Dann nun hoffentlich die letzte Frage zu diesem Thema: Benötige ich dann noch weitere Unterlagen/Nachweise? Also im Bemessungszeitraum kreuze ich "selbständige Arbeit" an und gebe den Zeitraum an. Im Bezugszeitraum dann bei Gewinneinkünften "Selbstständiger Arbeit" "nein". Muss ich dann noch weitere Dokumente zu meiner selbstständigen Arbeit liefern?? Vielleicht kennt jemand die Antwort, ansonsten rufe ich am Montag bei der Hotline an. Danke & LG Ayda

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Ja, musst du.

In der Regel eine Erklärung, wieviel Stunden du im Bezugszeitraum arbeitest, dann den letzten Steuerbescheid und ich musste noch die Gewerbeanmeldung einreichen.

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Hallo susannea,

danke für deine Antwort. Da ich erst dieses Jahr mit der Selbstständigkeit angefangen habe, besteht aktuell kein Steuerbescheid :). Dann werde ich die Gewerbeanmeldung sowie die Erklärung einreichen.

Vielen Dank & LG
Ayda

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