Liebe Community,
habe da leider ein Problem.
Es geht um eine Zahlungsaufforderung, die an mich gesendet wurde, der ich widersprochen habe, danach gab es mehrere Schriftwechsel und es folgten zwei Mahnbescheide vom Mahngericht (einer für mich, einer für meinen Mann).
Nach Widerspruch des Mahnbescheids war laaaaaange nichts mehr in der Post, gute 9 Monate war Ruhe.
Nun kam am Samstag vom selbigen Mahngericht ein weiteres Schreiben (wieder einmal für mich und einmal für meinen Mann), in dem folgender Wortlaut steht:
"Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor.
demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das
Landgericht XX
abgegeben worden. Diesem gericht bleibt die Zuständigkeit vorbehalten.
Richten Sie bitte künftige Eingaben nur noch an das vorbezeichnete Prozessgericht."
Soweit habe ich das (meine ich) zumindest auch verstanden, der Fall ist an das Landgericht XX weitergegeben worden.
Meine konkrete Frage nun lautet, was soll / wird der nächste Schritt sein?
Was sind das für Voraussetzungen, die erfüllt worden sind?
Wieso kann das so lange dauern?
Hat der Kläger die Klage schon eingereicht (die Klageschrift haben wir noch nicht)?
Oder bekommt er die selbige Notiz vom Mahngericht zugeschickt und muss nun erst die Klage einreichen?
Gerichtskosten müssten ja schon bezahlt worden sein, meines Wissens nach, da ja das Landgericht XX den Fall nun "hat", sehe ich das richtig?
Danke schon mal für die Mithilfe!
Wird noch ein spannendes Jahresende :-/
VG
Für Juristinnen / Juristen
Das kann so lange dauern, weil der Kläger vieleicht erst jetzt Klage eingereicht hat. Bist du dir sicher, das es eine unberechtigte Forderung an dich und deinen Mann! ist?
Ah ok danke für die Info vielmals. D.h. die Klageschrift wird dann wohl bald zugesandt oder?
Also ich bin mir zumindest sicher, dass ich nahezu alles mögliche getan habe, bestehende Zweifel zu beseitigen, was die Forderung betrifft.
Es geht um eine sehr hohe Summe (daher auch Landgericht), aber genau wissen werden wir es dann leider erst, wenn die Klage da ist, ich habe auf alle Fälle versucht vorher Klarheit zu schaffen, aber es kommt nun leider, wie es kommt.
VG
Bin kein Jurist.
Du bist sicher, dass die Forderung unberechtigt ist?
Um welche Summe geht es eigentlich?
Nächster Schritt, es wird geklagt oder es passiert nix.
Hast Du einen Anwalt, der im Thema ist?
<<<Wieso kann das so lange dauern?
Hat der Kläger die Klage schon eingereicht (die Klageschrift haben wir noch nicht)?
Oder bekommt er die selbige Notiz vom Mahngericht zugeschickt und muss nun erst die Klage einreichen?>>>
Wäre die Klage eingereicht, würdest Du das erfahren.
Zustellung der Klageschrift.
<<<Gerichtskosten müssten ja schon bezahlt worden sein, meines Wissens nach, da ja das Landgericht XX den Fall nun "hat", sehe ich das richtig?>>>
Nö, die müssen noch nicht bezahlt sein.
<<<Wird noch ein spannendes Jahresende :-/>>>
Du ahnst nicht, wie voll die Amtsgerichte/Landgerichte sind ... das kann Jahre dauern.
Danke auch Dir für die Antwort!
Es geht um etwas über 5.000 Euro. Wenn es paar Euro weniger wären, wäre es das Amtsgericht.
Also ja, ein Anwalt ist schon mit dem Thema vertraut. Dass die Gerichte voll sind, kann ich mir auch gut vorstellen.
Mich hat es nur gewundert, dass jetzt, nach mehr als 9 Monaten der Fall ans LG XX weitergegeben wurde und nicht schon früher.
Dann hatte ich noch gedacht, dass das auch erst dann weitergegeben wird, wenn zumindest die Gerichtskosten schon bezahlt sind.
Ach ich hoffe einfach, es ist alles nur ein böser Traum. habe das alles nie mitgemacht und ich hoffe, es wird irgendwie zu ertragen sein.
VG
Das ist alles nicht so ganz richtig.
Es wird nicht extra geklagt, denn genau dafür sind die Angabevorschriften da (696 ZPO). Es wird nur noch begründet .
Die Sache liegt nun beim Landgericht und die Gerichtskosten sind bezahlt (13 GKG).
Offensichtlich hat der Gläubiger den Antrag auf Durchführung des Verfahrens nach § 696 Abs. 1S.1 ZPO gestellt.
Er hat auch die Gerichtskosten bereits gezahlt (§ 12 GKG).
Er kann das auch noch 9 Monate später machen. Aber er läuft Gefahr , dass dann die Rechtshängigkeit nicht mehr nach § 696 Abs 3 ZPO bestimmt wird.
Geschieht es nämlich alsbald (mittlerweile geklärt , dass alsbald = demnächst) ist Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheides. 9 Monate später dürfte nicht mehr als bald sein. Daher ist der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit nun deutlich später (wann genau ist streitig in Rechtssprechung und Literatur: Einzahlung der Gerichtskosten, Zustellung der Antragsbegründung etc.).
Das ganze ist aber für Dich nur interessant, wenn die Rechtshängigkeit Bedeutung hat (zB wenn die Forderung zwischen Mahnbescheid und heut verjährt sein könnte).
Nächster Schritt: du prüfst bzw. lässt prüfen (Landgericht : du bist nicht postulationsfähig und brauchst einen Anwalt) ob die Rechtshängigkeit wichtig ist. Und dann wird auf die Begründung des Antrags durch den Gläubiger (Kläger) gewartet.
Wow, danke für die sehr ausführliche Antwort, liebe rinchen123!
Verjährt wird es noch nicht sein, da es um eine Angelegenheit aus dem letzten Jahr geht, aber gut, dann weiß ich, dass die Klägerseite noch an dieser Sache dran ist.
Kann das ganze Klageverfahren auch ohne einen "richtigen" Termin alleine durch Schriftverkehr gelöst werden?
VG
Ja kann es im Prinzip schon aber dennoch nur mit einem Anwalt.