Frage zum Urlaubsanspruch, BV, MuSch, Krank

Hallo

Ich würde gerne wissen wieviel Urlaub mir zusteht, und mit welchen Gehältern.

2016 habe ich im Januar 2 Wochen gearbeitet, dann 2 Wochen krank und dann BV bis zum Mutterschutz. (Alles unter Teilzeit in Elternzeit). Die Elternzeit habe ich zu Beginn des Mutterschutz beendet.
Nach dem Mutterschutz war ich krank und ab 25. Dezember dann im Krankengeld. Letzteres leider wieder auf Grundlage meines Teilzeitgehaltes.

Gehe ich richtig davon aus, dass ich bis zum Mutterschutz Urlaubsanspruch auf Teilzeitbasis habe und ab Mutterschutz Urlaubsanspruch auf Vollzeitbasis? Oder völlig verkehrt?

Wann und wie, nach Ausscheiden, sollte man den AG zu dieser Zahlung auffordern? Vorher abgelten kann ich nicht.

LG

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"Gehe ich richtig davon aus, dass ich bis zum Mutterschutz Urlaubsanspruch auf Teilzeitbasis habe und ab Mutterschutz Urlaubsanspruch auf Vollzeitbasis? Oder völlig verkehrt?"
Du hast Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub, kürzen darf der AG diesen nicht. Interessant wird es nur, wenn du in der Elternzeit weniger Tage gearbeitet hast, dann dürfte der AG diesen Urlaub umrechnen, ich gehe aber davon aus, dass dies im Voraus gemacht werden müsste. Sonst steht dir der normale Jahresurlaub zu.

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Danke

Nein, hatte in beiden Varianten eine 5 Tage Woche. Er muss also nichts umrechnen.

Ich gehe nun erstmal davon aus, dass er von selber gar nichts zahlen wird, nach Aufforderung zu wenig.

Mit dem Mutterschaftsgeld war es auch ein riesen Hick Hack.

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Du hast also deinen vollen Jahresurlaub, aber warum zahlen? Ist dein Vertrag beendet? Sonst muss er nicht zahlen, sondern nach der nächsten Elternzeit dir den kompletten Urlaub noch gewähren!

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