Resturlaub aus dem Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben! Ich hoffe mir kann jemand helfen. Habe bereits das Internet duchforstet, aber diverse Antworten zu meinem Anliegen gefunden und nun weiß ich nicht was denn nun stimmt.

Meine Tochter ist am 15.09.16 geboren. Ich war seit dem 1.3.16 im Beschäftigungsverbot und habe meinen Jahresurlaub nicht nehmen können. Ich möchte nun kündigen, da ich eine neue stelle nach der elternzeit antrete. Wie verhält sich das jetzt mit meinem resturlaub? Muss mir mein alter chef diesen nach kündigung auszahlen? Im netz steht, wenn der urlaub für 2016 vor dem beschäftigungsverbot beantragt war (also im dienstkalender schon eingetragen und somit genehmigt), dass der urlaub verfällt. Ist dies so richtig? Der urlaub wird immer schon im dezember für das darauffolgende jahr geplant.

Also verfällt der urlaub oder muss er mir diesen nach kündigung auszahlen?

Für antworten wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Schmartini mit Elena

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Hallo!

Also wie sich das mit der Auszahlung verhält, kann ich dir nicht sagen, da bin ich nicht sicher ob er verpflichtet ist.
Aber ich persönlich war ab der 21.ssw im BV und hatte (2015!) noch 34 RU-Tage, die ich nun ab Mai nach der EZ nehme.

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Vielen Dank schon mal für die Antwort. Da ich nicht mehr in den Betrieb zurückkehre, wüsste ich halt gern wie sich das dann verhält. Urlaubstage nehmen geht ja so nicht mehr...

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Wenn der Urlaub bereits genehmigt war dann hast du wahrscheinlich Pech und er ist tatsächlich weg. Auch wenn du im bv bist und betriebsbedingte Ferien wären. .Das würde auch abgezogen.

Es ist immer so ein StreitPunkt was mit genehmigten Urlaub passiert

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Huhu
Ich hab genau das selbe Problem

War im bv und kündige die Stelle und weiß nicht was mitm Urlaub ist

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Das ist verflixt! Im netz steht mal ja, der urlaub verfällt, und mal nein. Letztlich bleibt uns wohl nix anderes übrig als abzuwarten und evtl. einen anwalt zu befragen.

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Habe gerade mal mit dem bundesministerium für familie telefoniert. Sie dürfen leider keine rechtlichen auskünfte geben, aber es kommt drauf an, ob man im BV des betriebes wegen war oder aus gesundheitlichen gründen. Wenn der betrieb jemanden ins BV schickt, sieht es schlecht aus. Wenn man das BV allerdings aus gesundheitlichen gründen bekommen hat, dann muss der urlaub ausgezahlt werden, da man den urlaub nicht zur erholung nutzen konnte. Ich hoffe das war verständlich? Die dame sagte, wenn der AG sich querstellt einen anwalt nehmen.

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Wenn es ein generelles Beschäftigungsverbot war, dann gilt der genehmigte Urlaub während des BVs als genommen - das ist ein Unterschied zu "verfallen". Du hattest frei und die Zeit wo dir Urlaub genehmigt war, war Urlaub, nicht BV.

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Es war ein individuelles BV.

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Ein generelles BV besteht doch 6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt, oder verstehe ich das falsch?

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Hallo!
Ich hab/hatte ähnliches Problem wie du.
Letzten Endes habe ich meinen Urlaub bekommen. Mir wurde von der Firma gesagt, man hätte es mir sagen müssen, dass der Urlaub verfällt. Was da jetzt dran ist... oder ob sie kulant sind... knna ich dir leider nicht sagen.

Habt ihr einen Personalrat? Ich weiß, dass meiner einen Riesen Aufstand gemacht hätte, wenn sie mir den Urlaub abgezogen hätten!
Einfach, weil es bei uns mit der UrlaubsPlanung wie bei euch ist, bis auf wenige Tage muss man das bis Feb.entscheiden.

Und die, die es nicht getan haben (gibt's immer) und dann ein BV bekommen hätten wären ja im Vorteil. Zudem kommt eben noch, dass es eh nicht so gerne gesehen wird, dass der Urlaub so früh verplant wird...
Also... einfach mal den Personalrat fragen, falls es ihn gibt.

Ich würde es pauschal erstmal nicht hin nehmen.

Alles Gute

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Leider haben wir so etwas nicht. Es ist ein kleiner betrieb (apotheke), der gerade mal 8 mitarbeiter hat. Ich werde kündigen und um auszahlung des resturlaubs bitten und mich überraschen lassen. Mein chef ist und war immer geizig. Selbst fortbildungen, die von ihm verlangt wurden, mussten immer aus eigener tasche gezahlt werden. Ich weiß... ziemlich dämlich so etwas mitzumachen. Deshalb freue ich mich schon auf den neuen job, wo alles abgesichert ist wie zb 13. Monatsgehalt. Ich würde nicht unbedingt auf das geld bestehen, aber den gefallen, den urlaub unter den tisch fallen zu lassen, möchte ich einfach nicht. Da geht es mir ums prinzip. Das BV habe ich nicht umsonst bekommen.

Danke für die antwort! Und alles gute!

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Ich bin am 3.3. ins BV gegangen und habe noch den ganzen Urlaub von 2016 zugute. Die Tage waren schon verplant, aber lagen nach dem 3.3.
Ich werde den Urlaub direkt im Anschluss an die Elternzeit nehmen und bleibe so noch 2 weitere Monate daheim, bekomme aber schon Gehalt.
In Deinem Fall muss der Urlaub ausbezahlt werden.

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Vielen Dank für die Antwort! So sieht es bei mir auch auch. Der gesamte Jahresurlaub war nach dem BV verplant. Das lässt mich ja hoffen! :-)

Viele Grüße

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*aus

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Manchmal sieht man den wald vor lauter bäume nicht! Ich bin doch gewerkschaftsmitglied und habe mich dort ausführlich beraten lassen. Der urlaub muss mir definitiv vergütet werden. Sollte mein arbeitgeber dem nicht nachkommen, habe ich sogar anspruch auf rechtlichen beistand von der gewerkschaft. Sie setzen sich also für mich ein. Vielen dank noch mal an alle, die mir auskunft gegeben haben in welcher form auch immer!

Herzliche grüße

Schmartini