Elterngeld - 2 Wohnsitze für das Kind (1 davon im Ausland)

Hallo zusammen,
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Vor 3 Monaten kam unser Sohn zur Welt. Ich arbeite in Holland (bin hier auch mit Hauptwohnsitz gemeldet) und meine Freundin (gemeldet in Deutschland) befindet sich in der Elternzeit. Jetzt möchten wir gerne dass meine Freundin und unser Sohn für 6 Monate nach Holland kommen. Wenn ich meinen Sohn hier melden wurde, dann wäre er über meine Krankenversicherung komplett versichert. Ich bin mir aber nicht sicher ob meine Freundin ihr Anrecht auf das Elterngeld in Deutschland dann verlieren würde. In Holland würden wir keine Kindergeld oder ähnliches beantragen. Es geht uns nur darum, dass er krankenversichert ist, da er z.B regelmässig zur Physio gehen muss.

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"Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) können gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen erhalten. Die Karte gilt seit 2006 in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten."

Wenn ich mich nicht irre, kann sie, ohne bei dir gemeldet zu sein, in Holland mit ihrer Krankenkassenkarte zum Arzt gehen. Ich würde mal ihre Krankenkasse anrufen und um Rat fragen.

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Ich denke ihr müßt euch entscheiden. Man kann nur in einem Land einen Hauptwohnsitz haben. Da wo der Lebensmittelpunkt ist, da ist der Hauptwohnsitz. Wenn das in Holland ist, dann gibt es kein deutsches Elterngeld, dann gibt es Hilfen nach holländischem Recht.

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Hallo,
wenn man sich länger als 3 Monate in den Niederlanden aufhält, muss man sich bei der zuständigen Gemeinde melden. Am besten rufst du dort mal an und erkundigst dich.

Lg
Mb