Hallo, mal eine Frage zum Mutterschaftsgeld:
Mein Vertrag läuft zum 31. Mai aus, Mutterschutz beginnt 2. Tage später. Steht mir in dem Fall reguläres Mutterschaftsgeld zu?
Eine Kollegin hatte vor 6 Jahren einen ähnlichen Fall und mit dem Arbeitgeber den Vertrag ein paar Tage über den Beginn des Mutterschutzes gelegt weil das finanziell wohl viel ausmachte für sie, für den AG aber keinerlei Unkosten hatte.
Ist das heute auch noch so?
Wo bekomme ich diesbezüglich Informationen?
Danke!
Vertrag läuft Ende Mai aus-Mutterschutz beginnt 2.Juni
Dir steht Mutterschaftsgeld zu, aber es ist deutlich weniger, als wenn du den Arbeitgeber bekniest, dich noch für 3 weitere Tage einzustellen.
Aktuell wirst du nämlich erst arbeitslos. Das Arbeitsamt berechnet dein Arbeitslosengeld und in dieser Höhe erhältst du dann Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse - also ungefähr 60-67% deines jetzigen Einkommens.
Ansonsten würdest du dein normales Einkommen weiter erhalten. Es ist also schon ein ziemlicher Unterschied...und nur 3 Tage .
Danke, das ist eine gute Info! Ich bin tatsächlich auch freiberuflich in der KSK die auch greifen würde aber ich glaube die Variante meinen AG zu bitten den Vertrag 3 Tage zu verlängern ist die Lösung der ersten Wahl ;)
Wenn der AG keinerlei Nachteile hat macht es für ihn ja wirklich keinen Unterschied, für mich aber einen Großen!
"Mein Vertrag läuft zum 31. Mai aus, Mutterschutz beginnt 2. Tage später. Steht mir in dem Fall reguläres Mutterschaftsgeld zu?"
NUr, wenn du Anspruch auf ALGI hast. Das würdest du dann am 1.6. bekommen und ab 2.6. Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI (Sprich 60 bzw. 67% des EInkommen)
Und ja, verlängert der AG den Vertrag bis einige Tage in den Mutterschutz gibt es dann Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (80/90% des Einkommens), also deutlich mehr.
Der AG zahlt ja nur bis zum Mutterschutz, sprich bei dir einen Tag mehr. Den kostest du ihn dann schon, nur mit BV wäre das anders gewesen.
Danke, das sind Infos und Zahlen, die mir helfen wenn ich mich mit meinem AG zusammensetze!
So die aktuelle Lage ist die: AG sagt, wenn Du uns beweisen kannst, dass wir uns damit nicht strafbar machen können wir das tun. Wie soll ich das beweisen? Es steht nirgends dass es nicht erlaubt ist eine Schwangere bis in den Mutterschutz zu verlängern. Weiß jemand mehr?