Hallo :)
ich war bisher stille Mitleserin und habe eine Frage zum Elterngeld. Leider kann der Elterngeldrechner kein Elterngeld bei Selbstständigen ausrechnen.
Ich habe einen Hauptjob und arbeite nebenberuflich selbstständig, werde wohl auch in der Elternzeit ein paar hundert Euro dazu verdienen.
Wird das alles direkt angerechnet?
Also wenn mein Elterngeld 1000 € beträgt, ich 200 € verdiene, bekomme ich dann noch 800 €?
Ich bin über Hilfe, Links etc. sehr dankbar. :)
Die Frage ist ja dann auch, ob man lieber etwas mehr voraussichtliche Einnahmen angibt, um keine Nachzahlung zu haben, oder?
Viele Grüße
Romy
Elterngeld und nebenberuflich selbstständig
Nein es wird nicht direkt abgezogen.
Es wird die Differenz des Einkommen aus Zuverdienst zum berechneten Einkommen (bei dir dann Mischeinkommen) gebildet und davon dann das Elterngeld neu berechnet....
Damit verbleiben dir etwa 35 % mehr aus dem Zuverdienst als ohne da ja nur der Anteil von 65% aus der Berechnung des Zuverdienstes wegfällt...
Hier ein besserer Elterngeldrechner der auch mit Einkommen aus Selbstständigkeit arbeiten kann https://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html musst du mal schauen ob der inzwischen auch Mischeinkommen kann...
und paar Hintergrundinfos https://www.elterngeld.net/elterngeldwissen.html
Ja wenn du regelmässige Einnahmen erwartest kann es Sinn machen etwas mehr anzugeben wenn du Nachzahlungen vermeiden willst.
Bei Selbsttändigen bzw Mischeinkommen bekommst du eh nur einen vorläufigen Bescheid und es wird am Ende des Bezuges abgerechnet.
Das zu erwartende Einkommen wird auch auf den gesamten Bezugszeitraum erstmal aufgeteilt und vorläufig angerechnet.
"Also wenn mein Elterngeld 1000 € beträgt, ich 200 € verdiene, bekomme ich dann noch 800 €?"
So einfach ist die Berechnung glücklicher Weise nicht.
Es wird das Einkommen vor der Geburt (vermutlich das letzte Kalenderjahr) und das Einkommen nach der Geburt verrechnet und davon gibt es dann 65-100%.
Und ja, man gibt besser etwas mehr an, meiner Meinung nach.
Vielen Dank für eure Antworten!
Schade, dass es keinen offiziellen Rechner gibt, ich fand einen inoffiziellen, der aber nicht handlich war.
Dann gebe ich mehr an und hoffe, dass das so hinhaut. :)
Viele Grüße
Romy
Bitte beachten dass bei der Berechnung des Elterngeldes nicht die 12 Monate vor Geburt des Kindes als Grundlage genommen werden sondern das Kalenderjahr. Das kann auch zu Nachteilen führen insbesondere beim zweiten Kind. Und ja man muss es angeben. Habe mein Kleingewerbe zum Mutterschutz des ersten Kindes abgemeldet was auch gut war denn das Zweite kam doch schneller als erwartet.