Hallo ihr Lieben,
nachdem ich jetzt 10 Tage im KH wegen Blutungen war und das jederzeit wieder passieren kann, habe ich nun doch ein BV bekommen. Eigentlich wollte ich nicht, weil es mir bestimmt langweilig wird
Jetzt meine Frage. Man bekommt ja 100% des Gehaltes, aber wie ist das mit dem Fahrtkostenzuschuss? Da ich immer weit fahren musste, würde der Wegfall schon weh tun.
Es war ein pauschaler Betrag und wurde jetzt schon mehrere Jahre unabhängig von Krankheit und Urlaub gezahlt.
Ich habe nur ein Urteil zum KiGa-Zuschuss im Mutterschutz gefunden.
LG
Fahrtkostenzuschuss bei BV
Fahrtkostenzuschuß ist eine Aufwandsentschädigung, kein Gehaltsbestandteil. Da der Aufwand durch die Fahrt wegfällt, hast du keinerlei Nachteile wenn du auch den Zuschuß nicht bekommst. Du sollst durch die Schwangerschaft nicht benachteiligt werden, aber auch nicht gegenüber anderen Frauen, die arbeiten müssen, bevorzugt werden.
Der Zuschuß kann von der KK dem AG nicht rückerstattet werden, er gehört nicht in den Mutterschutzlohn. Wenn der AG ihn trotzdem zahlt, dann auf seine Rechnung.
Alles klar, danke!
LG
Du hast doch keinen Nachteil? Du fährst ja nun auch nicht mehr zur Arbeit. Versteh dein Problem nicht ?!
doch schon... weil bei einem alten Auto und weiter Fahrt man nicht die 0,30 € pro km verbraucht
bei weitem nicht
aber das ist dann mein Problem...
LG
Man rechnet ja mit den 30cent ja nicht nur Benzin. .sondern verschleiß etc ;)
Also aus diesem Urteil lese ich das anders heraus, nämlich so, dass auch der Fahrtkostenzuschuss Gehaltsbestandteil ist.
Geht darin zum einen um einen Kiga Zuschuss, aber auch um den Fahrtkostenzuschuss.
http://www.fachanwalt.de/ratgeber/hoeheres-mutterschaftsgeld-bei-kindergartenzuschuss-des-chefs
Ja genau dieses Urteil habe ich auch gefunden. Aber so ganz eindeutig ist es nicht, weil der AG scheinbar im BV den Zuschuss freiwillig gezahlt hat.
Meiner Meinung nach würde es für den MuSchu dann auf jeden Fall rein zählen.
Nur freiwillig würde mein AG das nicht zahlen....
LG
Es geht nicht (wie in deinem Urteil) um Mutterschaftsgeld, sondern um Mutterschutzlohn. Das sind zwei verschiedende Dinge.
Hallo, also ich kann zumindest aus eigener Erfahrung sprechen...
Fahrtkostenzuschüsse können sowohl weitergezahlt werden oder auch nicht... das kommt darauf an, inwiefern es tatsächlich gezahlt wurde bzw. in welchen Situationen. Wird der Fahrtkostenzuschuss unabhängig vom Aufwand gezahlt, d.h. auch bei Urlaub oder Krankheit ist es gerade keine Art Aufwandspauschale sondern Gehaltsbestandteil. Das wird oft gemacht, weil dies sowohl für AN als auch AG sozialversicherungsrechtlich günstig ist. Das ist insoweit auch fair, als das die TE theoretisch auch eine BAhn Card 100 weiterzahlen müsste ohne aber fahren zu dürfen...
Dann säße sie sonst auf den Kosten...
Ich habe den Fahrtkostenzuschuss im BV weitergezahlt bekommen, weil es Gehaltsbestandteil war und nicht nach Verbrauch abgerechnet wurde.
LG
ja eben... bei mir wäre es auch kein direkter Aufwandsersatz, da ich immer den gleichen Betrag bekommen habe
unabhängig von Urlaub, Krankheit usw.
bei uns werden die Kosten auch nicht geringer, weil wir das 2. Auto ja nicht abgeben
nur ich finde nichts rechtliches dazu, außer eben das Urteil von weiter oben (was aber nicht 100% passt)
ich hatte die KK dazu angeschrieben, aber bisher keine Rückmeldung...
LG
Die KL hat grundsätzlich damit nichts zu tun... hier eine Fundstelle: 3 Sa 388/13 Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein.
Es kommt auf die Definition Einkommen an, also was fällt darunter. Ein Indiz ist eben, dass es aufwandsunabhängug gezahlt wurde. Folglich zum Einkommen hinzuzählt. Ansonsten würde es nicht zum Lohn hinzugezählt...
Lass dich nicht verunsichern und lies Urteile im Volltext und nicht als Zitat irgendeiner Internetseite.
LG und genieß die Zeit!