Wann lohnt sich Steuerklasse 3/5?

Hallo,

wann lohnt es sich in Steuerklasse 3/5 zu wechseln? Da meine Partnerin nicht Arbeitet würde es sich doch lohnen das ich 3 und Sie 5 nimmt. Diese Steuerklassen sind doch dafür gemacht den Alleinverdiener zu unterstützen. Klar sagen viele das es sich schon lohnt wenn der Einkommensunterschied bei 60 zu 40 liegt. Trotzdem kann es dann je nach höhe der einkommen zu großen Nachzahlungen kommen. Daher glaube ich das diese Steuerklassen dafür sind wenn eine Person allein verdient und eine weitere Person unterhalten muss. Des weiteren habe ich gehört das wenn bei 3/5 wo Lohnsteuererklärung eigentlich Pflicht ist, wenn nur die Person mit Steuerklasse 3 Arbeitet man sich beim Finanzamt von einer Lohnsteuererklärung befreien lassen kann. Da mit Nachzahlungen sowieso nicht zu rechnen ist. Ich hoffe das meine Einschätzung richtig ist oder mich jemand aufklären kann. Über eine Antwort würde ich mich in jedem Fall freuen.

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Du schreibst "Partnerin". Seid ihr verheiratet oder nicht? Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann könnt ihr die Kombi 3/5 nicht bekommen. Ihr bleibt beide in Steuerklasse 1.

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Ja ich bin verheiratet mit meiner Partnerin Sie ist also meine Ehefrau. Und was muss ich machen damit ich von der Lohnsteuererklärung befreit werde?

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Warum willst Du das machen?
I.d.R. verschenkt man damit Geld.

Grundsätze der Befreiung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Steuerberatung Weimar
Holger Lippner
Der Gesetzgeber hat an die Befreiung zur Abgabe von Einkommensteuererklärung an viele Bedingungen geknüpft. Eine Steuererklärung ist insbesondere dann nicht abzugeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Der Gesamtbetrag der Einkünfte (d.H. Summe der Einnahmen abzüglich Werbungskosten und bestimmter Freibeträge) liegt unter EUR 15.329 bei verheirateten und EUR 7.664 bei unverheirateten Steuerpflichtigen.

Die Einnahmen stammen ausschließlich aus Tätigkeiten als Arbeitnehmer und es wurde der Lohnsteuereinbehalt nicht nach Steuerklasse V oder VI berechnet (siehe Lohnsteuerbescheinigung).

Kein Lohnsteuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde.

Kein Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld etc. bezogen wurde.

Es wurde im vorangegenenen Jahr kein Verlustabzug festgestellt.

Quelle: http://www.steuerberater-lippner.de/hilfreiche-informationen/wie-kann-ich-mich-von-der-steuererklaerung-befreien-lassen/

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Hallo,

Wenn deine Frau keine Leistungen vom Amt bekommt, dann kann sie die 5 nehmen und ihr braucht tatsächlich keine Steuererklärung machen! Das lohnt sich dann sehr!

Deine Frau könnte sogar einen 450€Job annehmen :)

Lg

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Nein ich verdiene zu viel Sie bekommt keine Leistungen vom Amt. Und auf einen 450 Euro Job wäre Sie nicht angewiesen, wenn ich die Lohnsteuer 3 habe dann erst recht nicht. Wie krieg ich es denn hin keine Lohnsteuererklärung abgeben zu müssen?

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Hallo

Warum willst du keine machen?

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<<<Des weiteren habe ich gehört das wenn bei 3/5 wo Lohnsteuererklärung eigentlich Pflicht ist, wenn nur die Person mit Steuerklasse 3 Arbeitet man sich beim Finanzamt von einer Lohnsteuererklärung befreien lassen kann.>>>

Bei 3/5 ist mit Nachzahlungen zu rechnen, wenn nur 3 arbeitet ... oder ich bin gerade auf dem falschen Dampfer. Als 3er kenne ich nur Nachzahlungen!

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Nein, nur wenn 5er auch Arbeitet muss man nachzahlen. Die Steuerklassen 3/5 sind aus der Zeit Mann Alleinverdiener Frau am Herd. Unterstützung wegen Unterhaltung der Ehefrau. Du muss wenn nur einer Arbeitet nicht nachzahlen.

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Besprich das mal mit meinem Steuerberater oder gleich dem Finanzamt.

Die sehen das beide anders.

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