Partnermonat Splitten auf 4 Monate bei 50% Elterngeld

Hallo Zusammen,

Folgende Frage beschäftigt uns und leider finde ich nicht wirklich eine Antwort.

Meine Frau und ich erwarten im Sommer Kind Nummer 2

Hierbei möchte meine Frau ihre Monate gerne splitten.
Das Sie somit knapp 20 Monate Elterngeldbezug bekommt (die ersten 8. Wochen Mutterschaftsgeld werden ja eh abgezogen, das ist uns durch Kind Nr. 1 bekannt bei vollem Bezug genaue Monate habe ich nicht ganz im Kopf)

Jetzt habe ich noch meine 2 "Partnermonate" welche ich frei zuordnen kann.

Fakt ist, das ich diese direkt nach der Geburt nehmen möchte.

Diese konnte ich bei Kind 1 leider nicht nehmen und möchte Sie dieses mal gerne mit meiner Familie verbringen.

Und genau hierbei habe ich eine Frage:
Kann ich die Partnermonate bei einer Auszahlung von 50% des Elterngeldes (so wie bei meiner Frau) auch auf 4 Monate auszahlen lassen statt den 2Monaten bei 100% Elterngeld?
Sprich kann ich 4 Monate bei 50% Kindergeldauszahlung zuhause bleiben und meine Partnerin nimmt die restlichen 20 Monate ab Geburt?

Das wir gemeinsam ab Geburt 4 Monate gemeinsame Zeit haben.

Meine Freundin 50% Elterngeld (20Monate) und ich 50% Elterngeld (4 Monate)

Beispiel:

1-4 Kindermonate Vater 50%
1-20 Kindermonate Mutter 50%

Danke für eure Antworten

Sorbin

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Ja das geht problemlos.

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Du hast es korrekt erklärt aber einzig bei deiner Formulierung Deine Frau ist es folgend:
Nach Geburt Monat 1 + 2 BasisElterngeldmonate (Verrechnung mit Mutterschutzgeld bei 8 Wochen Mutterschutz) Monat 3-22 20 Monate ElterngeldPlus (50%)

Sollte sich der Mutterschutz bei deiner Frau nach der Geburt verlängern (mehr als 2 Monate) wäre mehr Monate Basiselterngeldbezug und die EG-Plusmonate wären daher weniger... käme aber nur in Betracht wenn das Kind zu früh kommt bzw bei Mehrlingen...

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Vielen dank für eure Antworten.

Wenn ich die 4 Monate zuhause bleibe, muss ich dieses ja wie gewohnt beim Arbeitgeber anmelden bzw. bekannt geben. (7 Wochen vor Beginn der Elternzeit)
Ich benötige soweit keine Zustimmung richtig trotz das ich 4 Statt 2 Monate nehme.

Schriftlich Abgeben und gegenzeichnen das ich die Elternzeit von 4 Monate ab Geburt an nehme reicht?

Soweit ich informiert bin haben beide das Recht in den ersten 3 Jahren Elternzeit (nicht zu verwechseln mit Elterngeld) in Anspruch zu nehmen

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"Kann ich die Partnermonate bei einer Auszahlung von 50% des Elterngeldes (so wie bei meiner Frau) auch auf 4 Monate auszahlen lassen statt den 2Monaten bei 100% Elterngeld?"
Ja natürlich.

Bei deiner Frau sollte es aber bei normal langem Mutterschutz eher 1-22 sein bzw. 3-22 Elterngeld (also gezahlt, beantragt natürlich ab 1).

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Ah okay

Und die Elternzeit von 4 Monaten gebe ich ganz normal schriftlich beim Arbeitgeber ab, sowie es meine Frau für den Zeitraum vom 1-22 Monat bei ihrem macht?

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Genau, bei dir 7 Wochen vor dem VET und bei deiner Frau dann nicht 1-22, sondern im Anschluss an den Mutterschutz bis Ende des 22. LM. Und daher auch erst nach der Geburt anzumelden!

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