Sorry das ich schon wieder nachfragen muss, ich hatte bereits gestern eine Frage hierzu gestellt. Aber eine Freundin hat mich jetzt gestern sehr verunsichert.
Folgender Fall:
Ich habe meine Stelle am 01.08.2016 angefangen (befristeter Vertrag bis 31.07.2017).
Mein Mutterschutz beginnt am 01.07.2017.
Sie war der Meinung das mir jetzt ein Monat fehlt um Elterngeld zu bekommen und ich somit nur den Grundsatz von 300 Euro bekomme.
Stimmt das?
Ich bin selber davon ausgegangen 11 Monate Gehalt + 1 Monat Mutterschutzgeld = 12 Monate Gehalt und somit Berechnung 67% Elterngeld. Da ich ja auch in dem Sinne "Vertragslos" also "Arbeitslos" bin, also nicht offiziell in Elternzeit, bekomme ich auch kein Elterngeld.
Ich dachte das hängt nicht davon ab, sondern von dem was man die letzten 12 Monate "verdient" hat.
Hoffe ihr habt verstanden was ich meine und jemand kann mir helfen!
Danke und lg
Elterngeld die Zweite
Du hast Recht. Der Schnitt der letzten 12 Monate und je nach Einkommen 65 bzw. 67 %. Es gibt auch einen Elterngeldrechner im Internet. Gib dort mal deine Daten ein. Mir hat das sehr geholfen. :)
Lass dich nicht verunsichern :) Elternzeit gibt es übrigens auch wenn du arbeitslos bist, einfach mal googeln :)
Das ist falsch! Elternzeit gibt es nur für Angestellte.
Awo, Caritas und Co bieten doch Beratung zu diesem Thema an..anrufen, Termin machen, alles fragen und sicher sein, dass die Aussagen stimmen.
Hey,
ich glaube das Thema Elterngeld wurde bewusst so kompliziert gestaltet...
Bin der Meinung, dass der Monat Mutterschaftsgeld nicht mit in die Berechnung des Elterngeldes einfließt.
Würde bei dir dann "11x Gehalt + 1x kein Gehalt/oder Gehalt deines vorherigen Jobs" bedeuten.
Es sind dann ca. 6% weniger Elterngeld pro Monat...
LG happyhealthy
Dann werde eben nur 11 Monate herangezogen im Zweifelsfall. Soooo schlimm ist das ja dann auch nicht. Jedenfalls kein Weltuntergang, denke ich.
Wenn du keinen Arbeitgeber hast, kannst du ja auch bei niemandem ElternZEIT beantragen. Aber du bekommst ElternGELD.
Informiere dich auf jeden Fall bei der Krankenkasse. Du wirst dich vielleicht über deinen Mann familienversichern müssen? Oder läuft das trotzdem über die Elterngeldstelle? Nachfragen würde ich da in jedem Falle, damit du rechtzeitig einen Antrag für dich und das Kind ausfüllen kannst!
Auf jeden Fall melde dich dann auch später rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit. Nimmst du ein Jahr ElternGELD oder zwei Jahre gesplittet? Dann melde dich in jedem Fall mindestens drei Monate vor Auslaufen des Geldes, besser noch früher, damit du nahtlos ALG I bekommst. Das verfällt erst nach drei Jahren. Das solltest du dir also nicht entgehen lassen. Notfalls kannst du das auch Teilzeit beziehen. Sprich, wenn dein Kind z. B. vormittags in den Kindergarten geht, bekommst du dann für die Stunden (mindestens 15 müssen es sein), die du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst, Geld. Je nachdem, wie lange die letzte Tätigkeit dann her ist, wird das ALG sogar fiktiv berechnet, was eine größere Summe bedeuten kann. Das lohnt auf jeden Fall!
Dein Elterngeld errechnet sich bei dir aus Juli 16 bis Juni 17. Es errechnet sich aus den Brutto und bei dir fehlt nur 1 Monat, außer du hast vorher auch gearbeitet im Juli 16.
Elternzeit hast du keine und kannst du auch nicht anmelden. Somit bist du nur so lange wie du Elterngeld bekommst beitragsfrei krankenversichert.
Hey wir zwei haben die gleiche Befristung. Bei mir beginnt der muss am 17.7.
Ich habe mich auch total verrückt gemacht. Aber ein Anruf bei der Krankenkasse hilft dir weiter. Ich habe sie Informationen bekommen,dass man dann Krankengeld bekommt max. 70%vom netto und 90 vom brutto. Klar ist es weniger Geld als wäre man noch in Arbeit aber definitiv mehr als 300 €.
Ruf einfach mal an. Es wird alles gut