Hallo Ihr Lieben, vielleicht wisst Ihr Rat. Es ist folgende Situation: Ich bin aktuell in Elternzeit (bis zum 2.Geburtstag meiner Maus). Nun haben mein Partner und ich uns überlegt, ob er eventuell nicht doch noch einen oder zwei Monate Elternzeit nachträglich beantragt (das müsste m.W. möglich sein und zwar 7 Wochen vor Antritt aber belehrt mich gern eines besseren, sollte ich mich irren). Mein Partner (wir sind unverheiratet) ist allerdings selbstständig. Sollte ein unaufschiebbarer Auftrag doch ausgerechnet in einem dieser Elternzeitmonate hereinkommen, wäre es möglich diesen dennoch auszuführen und eben die Rechnungsstellung (einschl.Geldeingang) in den nächsten od übernächsten Monat zu verschieben? Wäre bereits die reine Tätigkeit elterngeldschädlich oder kommt es wirklich ausschließlich darauf an, dass kein anderweitiger Geldeingang im Elternzeitmonat auf dem Geschäftskonto erfolgte? Für einen Rat wäre ich Euch sehr dankbar. lg annabella
Partnermonate Elterngeld selbstständig
Da dein Partner selbständig ist gibt es keine Elternzeit. Die braucht er ja auch gar nicht.
Er kann innerhalb der ersten 14 Monate Elterngeld beziehen wenn er nicht arbeitet...
Er muss mindestens 2 Monate Elterngeld beantragen! Der Zeitraum sind Lebensmonate des Kindes nicht Kalendermonate!
Reine Tätigkeit ist nicht schädlich sondern nur Einkommen in den Bezugsmonaten! das lässt sich aber mit geschicketer Rechnungslegung verschieben...
Hier paar Infos:
https://www.elterngeld.net/selbststaendige.html
bistn schatz.danke
Achte aber darauf, dass alle Monate mit Tätigkeit, unabhängig davon, ob Geldeingang oder nicht, zusammengenommen und der Durchschnitt gebildet wird.
hallo susannea, wie meinst du das..wofür das? habe es jetzt so verstanden, dass -angenommen wir würden für den 7.LM unseres Kindes einen partnermonat beantragen- mein partner während dieses zeitraumes notfalls aufträge ausführen könnte, wir allerdings in diesem falle möglichst darauf achten müssten, dass keinerlei geldeingang im 7.LM auf dem geschäftskonto zu verzeichnen sein darf (also möglichst rechnungstellung erst nach diesem zeitraum und eben natürlich auch darauf achten, dass kein geldeingang im 7.LM aus vorherigen tätigkeiten erfolgt). lg annabella
Wenn er im anderen Lebensmonat gar nicht arbeitet, dann geht das.
Ich kann dir nur sagen, wie es mir ergangen ist. Dadurch, dass ich das Gewerbe nicht abgemeldet habe, zählte das als in allen Monaten gearbeitet. Geldeingang gab es nur in zwei Monaten, der wurde aber dann addiert und durch 12 geteilt, weil eben in allen Monaten gearbeitet wurde.
Übrigens darf nur kein Gewinn in dem Monat da sein ;)