Erneut schwanger während Elternzeit - was passiert?

Hallo zusammen!

Im Juli 2016 ist unsere Tochter Matilda geboren. Ab Mitte September (nach Beendigung des Mutterschutzes) habe ich für zwei Jahre Elternzeit angemeldet, also bis zum September 2018. Arbeiten werde ich währen dieser Zeit nicht. So weit, so gut.

Was mich nun interessiert: Wie läuft das Ganze ab, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde? Wir möchten nämlich nach dem Sommer beginnen, für ein zweites Baby zu "üben". Matilda wäre dann ggf. bei der Geburt mindestens 2 Jahre alt.

Wenn ich es richtig verstehe, müsste ich im Falle einer Schwangerschaft zum Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit unterbrechen und bekäme von meiner Krankenkasse ganz "normal" die 13 € Mutterschaftsgeld pro Tag. Wie sähe es dann aber mit zusätzlichem Gehalt meines Arbeitgebers aus? Muss er mir wieder den gleichen Differenzbetrag wie beim ersten Kind zahlen, damit ich auf mein altes Vollzeit-Gehalt komme? Oder muss er gar nichts zahlen?

Und wie ist es, wenn es mit dem schwanger werden erst später klappt und der Mutterschutz erst nach Ablauf der Elternzeit beginnt? Könnte ich dann z. B. rechtzeitig vorher die Elternzeit um ein Jahr verlängern? Man kann ja insgesamt drei Jahre nehmen. Das Problem ist nämlich, dass ich nach Beendigung der Elternzeit aufgrund der weiten Entfernung nicht mehr in meinem alten Job arbeiten werde. Das wissen meine Chefs auch und wir werden den Arbeitsvertrag dann wohl einvernehmlich beenden. Damit wären sie dann natürlich komplett raus, was Zahlungen angeht...

Ich hoffe, man versteht einigermaßen, was ich meine ;-) Vielleicht gibt es ja hier welche, bei denen es ähnlich war, also die auch während oder kurz nach der Elternzeit schwanger geworden sind. Ich freue mich über jeden Tipp!

LG
Sabrinchen

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Ja mit Beendigung der Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes lebt dein Arbeitsvertrag wieder auf und der AG muss wieder das Mutterschaftsgeld aufstockend abzüglich der 13€ pro Tag die du von der KK bekommst zum Gehalt vor der Elternzeit/Mutterschutz zahlen.

Ja und du kannst wieder mit einer Frist von 7 Wochen deine Elternzeit um das 3. Jahr verlängern.

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" Muss er mir wieder den gleichen Differenzbetrag wie beim ersten Kind zahlen, damit ich auf mein altes Vollzeit-Gehalt komme?"
Ja muss er.

Du kannst übrigens im 3. Jahr das auch Häppchenweise anmelden und verlängern und auch nur z.B. 2 Monate, 3 Wochen und 4 Tage, wenn dort dein Mutterschutz beginnt.

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Bist du sicher, dass du bis September 2018 Elternzeit hast? Normalerweise endet das zweite Jahr Elternzeit am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes wenn man direkt am Anschluss an den Mutterschutz in Elternzeit geht.

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Ich hatte zunächst 2 Jahre Elternzeit ab Geburt der Kleinen schriftlich angemeldet, sodass sie in dem Fall tatsächlich einen Tag vor ihrem zweiten Geburtstag zuende gewesen wäre. Unsere Bürovorsteherin meinte dann aber, dass die Elternzeit anfängt, wenn der Mutterschutz beendet ist und das war halt im September. Also habe ich meinen Antrag auf Elternzeit geändert. Mir wurde dann auch schriftlich bestätigt, dass sie bis zum 19.09.2018 läuft. Ist das dann okay, also kann das der Arbeitgeber selber entscheiden, oder gibt es da gesetzliche Vorschriften, nach denen die Elternzeit auf jeden Fall mit dem Tag der Geburt beginnt? #kratz

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Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz das ist korrekt aber in der Berechnung der Länge der Elternzeit wird der Mutterschutz nach der Geburt wieder mitgerechnet. Krude Logigk steht aber so im Gesetz. BEEG http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html Absatz (2) Satz 3

Allerdings kann dich der AG gern auch länger zu Hause lassen ist dann halt wie unbezahlter Urlaub...