Vom Krankengeld ins Beschäftigungsverbot

Hallo,
folgendes Problem: Ich bin seit Juni AU geschrieben und beziehe KG. Meine AU erfolgte bis 30.01.17. Am 11.01.17 habe ich ein BV vom FA erhalten. Die KK zahlte mir dann das restliche KG vom 02.01.-10.1.17. Nun teilte mir der Personalstelle heute mit, dass ich für die weiterhin AU bin, solange keine neuen Erkenntnisse vorgelegt werden. Das BV habe ich am 11.01. direkt hingeschickt und dem Chef vorab per Mail mitgeteilt. Ebenso schrieb sie dann das ein BV erst einsetzt, wenn ich wieder arbeitsfähig bin und erst ab da die Zahlung dann einsetzt. Ich hatte bereits letzte Woche mit der KK telef. und die teilten mir mit, dass nun der AG ab 11.01. wieder zahlt und ich bei denen praktisch raus bin. Nach der Mail heute habe ich wieder bei der KK angerufen und die meinten das das BV vor der AU gilt und mein AG zahlen muss. Sie würden mir dies schriftlich schicken.

Meine Frage nun: Hatte jemand schon so eine Situatuon, dass er aus einer Krankheit und KG, direkt in ein BV gegangen ist? Wenn ja, wie verhielt es sich da?

Laut google gibt es so unterschiedliche Aussagen. Ich weiß im Moment irgendwie gar nichts, nur das ich seit 11.1. kein Geldbezug habe und nicht weiß wer nun für mich zuständig ist.

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Richtig ist, dass die noch bestehende AU Vorrang hat vor BV. Die KK irrt also. Dein AG hat Recht.

Solange du arbeitsunfähig bist, brauchst du kein BV, weil du gar nicht arbeiten kannst. Das BV ist irrelevant.

Diese Frage kann dir auch die Gewerbeaufsicht verläßlich beantworten.

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Ok, das würde aber bedeuten, da die AU am 30.01. auslief ich ab 31.01. dann das BV habe und mein AG zahlen muss? Oder muss mich mein Arzt der mich vorher AU geschrieben hat (war nicht der FA) mich wieder gesund schreiben?

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Bist du von Juni bis Ende Januar mit nur einer einzigen AU (Attest) krank geschrieben worden? Wohl kaum.

Da es hier um sehr viel Geld geht, würde ich abklären lassen, ob du tatsächlich arbeitsfähig bist. Wenn der behandelnde Arzt dir das schriftlich bescheinigt, dann kannst du das BV geltend machen. Ansonsten bleiben Zweifel. Warum mehr als 7 Monate arbeitsunfähig, und jetzt plötzlich nahtlos BV?

Günstig wäre auch, wenn der FA konkreter angeben könnte, welche speziellen Tätigkeiten für dich gefährdend sein sollten, oder was z.B. noch möglich wäre an Tätigkeiten.

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Bei mir war es so, dass ich bis 24.12. eine AU hatte und vom 7.-14.12. Krankengeld bekam. Am 14.12. habe ich ein BV bekommen und ab da habe ich wieder Geld von meinem AG erhalten.

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Mmmhhh genauso habe ich das ja auch gedacht. Ich bin gespannt wie die sich ggf. einigen und wer mir nun etwas zahlt.

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Die KK hat recht
Das BV geht vor AU,dein Arbeitgeber muss dich ab 11.01 bezahlen
Wenn die es nicht bekommen haben,lass es nochmal ausdrucken und reiche es persönlich ein
Ich war auch bis 31.12 krank geschrieben und dann ab 15.12 BV bekommen und seitdem zahlt der Arbeitgeber wieder

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Ich hoffe so sehr, dass es so ist. Ich habe mir zum Glück Kopien vom Original BV gemacht. Der KK hatte ich es auch gleich geschickt, obwohl sie es nicht zur Vorlage brauchten, aber so wußte ich das ich jeden informiert hatte. Die waren dann ja auch schnell mit einstellen :-)

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Es ist definitiv so
Lege es deinem Arbeitgeber vor und bitte um sofortige Nachzahlung deines Gehaltes!!!

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Hallo,

ich war auch das ganze Jahr 2016 krank geschrieben wegen einem Bandscheibenvorfall. Bin dann im Oktober operiert worden und danach direkt schwanger geworden. Ich habe die Schwangerschaft dem Arbeitgeber Anfang Dezember mitgeteilt. Zu dem Zeitpunkt war ich noch krankgeschrieben. Die AU lief noch bis 31.12.16! Ich einigte mich mit meinem Arbeitgeber das ich dann ab 1.1.17 ins Beschäftigungsverbot gehe.

Somit war ganz klar geregelt wer wann und bis wann bezahlt.

Liebe Grüße
Jeanette

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Danke für deine Antwort :-)

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Also meines Wissens nach hat die AU Vorrang vor dem BV. Denn ein BV braucht man ja nur, wenn man auch arbeitet. Du arbeitest hingegen ja aber nicht. Und deine AU besteht ja schon lange und hat demnach ja auch nichts mit der Schwangerschaft zu tun. Wobei selbst hier eine AU Vorrang hätte.

Und so einfach wie du es weiter unten beschrieben hast ist es auch nicht. Das BV dient nämlich nicht dazu das Krankengeld zu umgehen bzw. mehr Elterngeld zu bekommen, weil man sonst Krankengeld bezieht. Offenbar bist du ja ernsthaft erkrankt. Sonst hättest du ja nicht schon so lange eine AU. Und ich nehme an, dass du auch weiterhin krank geschrieben worden wärst ohne die Schwangerschaft oder? Demnach wäre meiner Meinung nach ein BV hier völlig unangebracht.

Natürlich ist es doof für dich dadurch weniger Elterngeld zu bekommen, denn deine Erkrankung ist ja nicht schwangerschaftsbedingt und somit darf sich die AU auch auf das Elterngeld auswirken. Aber so ist das jetzt leider nun mal. Ich denke dein Arbeitgeber hätte sehr gute Chancen gegen das BV anzukämpfen, denn es ist ja schon ziemlich merkwürdig, wenn er die ganze Zeit AUs bekommt von dir und plötzlich bist du schwanger und kommst mit einem BV und willst Geld von ihm.

So leid es mir tut für dich, vor allem wegen der finanziellen Einbußen, aber ich denke hier gilt wirklich weiter eine AU.

Ich wünsche dir alles Gute.

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Dem AG kann es relativ egal sein, ob AU mit Krankengeld oder BV. Im Falle eines BVs bekommt er das Geld aus der sogenannten U2 umlage zurück.

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so einfach ist es nicht, wie du denkst.

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Hallo,

also das BV ist definitiv vorrangig. Könntest du nicht deinen Ansprechpartner von der Krankenkasse bitten mit der Personalabteilung zu sprechen? Ich hab viele Jahre bei einer Krankenkasse gearbeitet und wir haben das gemacht . Viele Arbeitgeber sind da einfach unwissend.

Und ja sie bekommen über die Umlage U2 das dir fortgezahlte Gehalt sowie die Beiträge zurück.

Eigentlich eine Win-Win Situation für den Arbeitgeber und für dich.

Ich hoffe, dir damit ein wenig weiter helfen zu können.

Lg

Vanessa mit Baby Girl 33..SSW

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Ich schreibe dir mal eine PN