Morgen güteverhandlung, wie Abfindung versteuern, wenn erst zwei Monate dieses Jahr gearbeitet wurde

Hallo,

Und zwar wurde meinem Mann ein Tag vor Heiligabend, unerwartet gekündigt. In der Kündigung stand kein Grund drin und auch auf Nachfrage, könnte man uns keinen nennen.
Wir haben uns darauf hin einen Anwalt genommen und Kündigungsschutzklage eingereicht.

Die Kündigungsfrist ging bis zum 31.1.2017.

drei Tage vor der Kündigungsfrist erhielt unser Anwalt ein schreiben, das sich plötzlich die Auftragslage geändert hätte und sie meinem Mann anbieten die Kündigung zurück zu nehmen. Auf dieses Angebot gingen wir ein. Vermutlich dachte der Chef, das mekn Mann nicht drauf eingehen würde, dann 3 Tage später bekam mein Anwalt wieder ne Email, das sie wohl lieber ne Abfindung zahlen wollen. So, nun ist morgen der erste Gerichtstermin, wo wir uns hoffentlich alle einigen können.

Wir streben 0,7 brutto Löhne pro Beschäftigungsjahr an. Heißt drei Jahre.

Wir würde das denn versteuert werden? Mein Mann hat durch die Freistellung, in den zwei Monaten dieses Jahres nur 4000 brutto verdient und sagen wir mal es kommt in Abfindung von 7000 brutto dazu, wie hoch wären denn da die Steuern? Wenn ich das in den diversen Internet Rechnern eigebe, stehen da gar keine Steuern.

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Liebe Grüße

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Es wird erstmal normal wie das laufende Gehalt versteuert werden...

Bei der Steuererklärung muss man das dann entsprechend in Anlage N Zeilen 17-19 mit angeben.
https://www.buhl.de/wiso-software/forum/index.php/Thread/24823-Abfindung-Wo-eintragen/

Dann wird geprüft ob die Fünftelregel oder die normale Versteuerung günstiger sind und es gibt entsprechend eine Erstattung.
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/sind-fuer-eine-abfindung-steuern-faellig.html
http://steuererklaerung-2016.com/steuern-sparen-bei-abfindungen/

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Okay vielen Dank, du hast mir sehr weitergeholfen.

Falls du dich noch mit der Materie "Abfindung" auskennst, hätte ich noch zwei Fragen.
1. mein Mann arbeitet seid dem 22.8.14 dort und bis zum 31.01.17 eingestellt gewesen. Kann man trotzdem auf 3 Jahre betriebszugehörigkeit hoffen, oder nur auf 2?

2. an welchem Bruttolohn bezieht man die Berechnung zur Abfindung? Mein Mann hat immer über 3000€ brutto verdient, wurde aber im Januar frei gestellt und würde für Februar nur den Grundlohn von 1850€ brutto bekommen. Sowenig hat er aber in der ganzen Zeit nicht verdient.
Liebe Grüße

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Die Abfindung ist reine Verhandlungssache daher zu Beginn lieber höher ansetzen. Dem Arbeitgeber ist daran gelegen den Mitarbeiter los zu werden. Dabei kommt die Abfindung ins Spiel die der AG natürlich nur bereit ist zu zahlen wenn er es rechtlich schwer hat dem Mitarbeiter schnell zu kündigen (Sozialplan, Kündigungsschutz, fehlende betriebliche Gründe). Eine rechtliche bindende Pflicht oder Berechnung gibt es nicht. Im Prinzip zählen nur volle Jahre zur Betriebszugehörigkeit und es zählt das tatsächlich angefallene durchschnittliche Brutto als Grundlage die die Gerichte gern heranziehen wenn es gerichtlich entschieden wird das dem Arbeitnehmer eine weitere Tätigkeit nicht zuzumuten wäre.
Bedenkt ihr klagt im Notfall nicht auf eine Abfindung sondern gegen die Kündigung und Weiterbeschäftigung. Die Abfindung ist nur ein Mittel des Vergleichs!
Lasst euch hierbei unbedingt anwaltlich beraten und vertreten....

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