Hallo zusammen,
ich verzweifle: im Elterngeldantrag steht zum Thema Nachweis von Einkommen:
"Beschäftigte fügen bitte eine Bestätigung des Arbeitgebers über den genauen Zeitraum der tatsächlichen Elternzeit bei."
Was reicht man da ein? Das betrifft ja den Papa wenn ich das richtig verstehe. Aber die "tatsächliche Elternzeit" kann doch unmöglich nachgewiesen werden im Vorfeld? Lediglich die beantragte bzw eingereichte Elternzeit ist doch möglich. Was am Ende TATSÄCHLICH genommen wird, kann doch niemand sagen? Konkret: mein Mann reicht Lebensmonate 1 und 12 Elternzeit ein und wechselt aber zu 99% den Job zwischen diesen Monaten und eine Elternzeit beim neuen AG würde ich eher nicht sehen. Also wie soll sein jetziger Arbeitgeber eine Bestätigung abgeben? Ich hänge mich vielleicht auch am Wort "tatsächlich" zu sehr auf
Und sehe ich das richtig, dass wir auch den Elterngeldantrag für meinen Mann erst nach der Geburt abgeben können mit der Folge, dass das Elterngeld für ihn für den ersten Monat erst nach so 8 Wochen kommt, wenn er ja längst wieder arbeitet? Ist jetzt nichts genickbrechendes, aber wäre gut zu wissen ob ich da richtig denke...
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen
LG
Verständnisfrage Nachweis zu Elterngeldantrag
Wenn er den 2. Monat gar nicht nimmt, dann müsst ihr das Elterngeld für den ersten Monat eh zurückzahlen, also wäre das besser, dass ihr ohne das Geld rechnet!
Also ja, es geht um die Bestätigung der angemeldeten Elternzeit vom AG.In der Regel ist davon auszugehen, dass die dann auch genommen wird, da ja nur in Ausnahmefällen eine Elternzeit vorzeitig beendet werden kann oder nicht genommen werden!
Nee nee so hatte ich das gar nicht gemeint: ich dachte wenn er LM 1 und 12 nimmt kommt die Auszahlung halt einmal rückwirkend nach Genehmigung des Antrags für LM 1 und dann irgendwann rund um LM 12 die nächste Zahlung sofern wir nicht aufgrund Jobwechsels das rechtzeitig mitteilen. Aber gut dass ich drüber schreibe: mir fällt gerade auf, dass wir den Anspruch auf 2 Elterngeldmonate für ihn ja nur haben, wenn er auch zwei Monate nimmt: du weißt nicht zufällig, ob dann auch für LM 1 zurück gefordert wird, wenn er LM 12 wegen Jobwechsel nicht nehmen kann?
Danke für deine Antwort
Boah wer richtig lesen kann, ist klar im Vorteil... genau das hast du ja geschrieben
Danke für deine Mühe!