Jobcenter! Beabsichtigte Sanktion

Hallo ihr lieben,

Folgende Sache leider muss ich aktuell noch von Jobcenter leben , da ich mit meiner Tochter zuhause bin. Momentan bin ich mit dem zweiten Kind schwanger. Nach der Geburt wird der Vater in Elternzeit gehen sodass ich meinen Job nachgehen kann.

Nun zu meinem Problem. Ich habe eine neue fallmanagerin die mir eine 100%ige Sanktion geben mag, da ich leider versäumt habe 6 Bewerbungen einzureichen.

Selbstverständlich kann ich ihr die gerne sofort nachreichen sogar über 20stück, das wäre absolut kein Problem, da ich meinen Pflichten immer Nachkomme nur nichts davon wusste das diese bis Ende des Jahres hätten abgegeben werden müssen.

Wahrscheinlich wird sie die Sanktion trotzdem durchführen auch wenn ich alles nachreiche.

Ich weis nicht wie das mit einem Kleinkind funktionieren soll. Ich hatte noch nie einen Verstoß gegen eine Auflage und habe mich an alles gehalten.

Liebe Grüße

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>> Nach der Geburt wird der Vater in Elternzeit gehen sodass ich meinen Job nachgehen kann. <<

Du hast doch gar keinen Job und scheinst auch nicht besonders eifrig in Deinen Bewerbungsbemühungen zu sein, wenn ich das richtig lese. Wie soll das dann nach der Geburt von Kind 2 funktionieren? Du bleibst bei Zuhause, weil Du keinen Job findest / hast und der Vater bleibt auch zuhause, weil er Elternzeit genommen hat? Das könnte man als vorsätzliche Herbeiführung der Hilfsbedürftigkeit interpretieren und das wäre schon wieder ein Sanktionsgrund.

Soweit ich weiss, hast Du bei Sanktionierung mit Kleinkind einen Anspruch auf Lebensmittelgutscheine. Und bei Totalsanktionierung, bei der ja auch keine Wohnkosten übernommen werden, steht den anderen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft mehr Unterstützung zu. Aber das solltest Du mit Deiner Fallmanagerin besprechen.

Und das mit den Bewerbungen bis Jahresende steht vermutlich in der Wiedereingliederungsvereinbarung, die Du unterschrieben hast.

Grüsse
BiDi

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100% Sanktion für eine einmalige Pflichtverletzung? Sicher, dass du das richtig verstanden hast? Das gibt es eigentlich nur bei mehrfachen Verstößen, bei einmaligem wird (soweit ich weiß) mit maximal 30% begonnen. Da würde ich an deiner Stelle wohl Widerspruch einlegen. Hast du schon irgendwas Schriftliches?

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Dein Kind wird 4 Jahre alt.
Da hättest du dich schon längst kümmern können .
Warum glaubst du, bekommst du schwanger mit 1 Kind jetzt einen Job?
Lass den Vater abreiten gehen, damit nicht noch mehr vom Staat leben.

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Hallo,

Wieso musst du 6 Bewerbungen einreichen? Wo steht das?

Warum gehst du noch nicht wieder arbeiten?

Was hast du gelernt?

Geht der Kindsvater arbeiten?

Lg costa

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Hallo,

"Folgende Sache leider muss ich aktuell noch von Jobcenter leben , da ich mit meiner Tochter zuhause bin. Momentan bin ich mit dem zweiten Kind schwanger. Nach der Geburt wird der Vater in Elternzeit gehen sodass ich meinen Job nachgehen kann."

Wieso musst du Bewerbungen im Job-Center einreichen, wenn du einen Job hast, dem du nach der Geburt wieder nachgehen wirst. Erklär mal, sonst hört sich das ziemlich verworren an;-).

LG

NIci

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Ich kann es auch absolut nicht nachvollziehen! Du hast seit Jahren anscheinend nicht gearbeitet, lebst von Hartz vier und hast nichts besseres zu tun als in dieser Situation noch mal schwanger zu werden? Warum hast du dich denn nicht erstmal um eine Arbeit bemüht? Wahrscheinlich weil es ja auch ganz nett ist, immer zu Hause zu sein, während andere für dein angenehmes Leben arbeiten müssen? Und das mit den Bewerbungen kaufe ich dir echt nicht ab. Du bekommst garantiert nicht sofort eine Sperre von 100Prozent wenn es "nur" diese eine Sache gewesen wäre. Und wenn du schreibst, du könntest ja sofort 20 Bewerbungen nachreichen, dann frag ich mich auch, warum du das nicht längst getan hast! Sorry aber für mich hört es sich echt so an, als fändest du es irgendwie auch gar nicht mal so schlecht auf Kosten der Allgemeinheit zu leben....und übrigens, wenn du eine Sperre von 100Prozent bekommst, dann werden dir wohl Lebensmittelmarken zugeteilt, die du dann in bestimmten Supermärkten einlösen kannst...

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Eine 100% Sanktion bekommt man wegen so einer "Kleinigkeit" nicht. Da muss schon mehr vorgefallen sein.

Ich frage mich auch, warum Bewerbungen, wenn du doch Arbeit hast?! Oder suchst du erst ab nach der Geburt etwas? Dann geh lieber ein Jahr in Elternzeit, such in der Zeit weiterhin etwas und lass den Vater weiter arbeiten.

Bewerbungen muss man oft sogar monatlich vorlegen. Steht aber alles in der Vereinbarung, die du unterschrieben hast.

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Lies dir bitte noch einmal genau die Wiedereingliederungsvereinbarung durch: Da steht drin, was von Dir erwartet wird, etwa in puncto Bewerbungen. Und in dem Bescheid zur vorläufigen Einstellung der Leistungen sollte eine Frist genannt sein, bis zu der Du Sachen nachreichen kannst und dann Leistungen nachgezahlt werden.

Die Aussage, dass nicht gleich eine Sanktion zu 100% erfolgt, kann ich nicht bestätigen. Ein syrischer Flüchtling, den ich betreue, hat jetzt einen Bescheid zur Einstellung der Leistungen erhalten. Er musste Anfang des Monats in eine Sammelunterkunft ziehen, hat aber unwissentlich versäumt, eine Bescheinigung über die Kosten dort einzureichen. Der Amtsschimmel wiehert: Sein Neffe hat auch keine solche Bescheinigung eingereicht, erhält aber weiter Leistungen ...

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Mensch, Du Ärmste...Du musst vom Jobcenter leben? Weil Du schwanger mit Deinem Kind zu Hause bist? Und Dein Mann verdienst nicht genug? Aber Kind Nr. 2 ist schon auf dem Weg....Und dann kannst Du noch nicht einmal ein paar pobelige Bewerbungen pünktlich einreichen? Herzl, wenn es um Sanktionen geht, muss einiges mehr passiert sein, also binde uns hier keinen Bären auf #nanana Du hast also noch nicht einmal einen Job, aber Dein Mann geht in Elternzeit? Herrlich #rofl