Fiktives Arbeitsentgelt nach 2 Jahren Elternzeit

Hallo,
die Suchfunktion, sowie Recherchen im Internet haben keine klaren Antworten geliefert.
Daher jetzt mein erster Beitrag :-)

- ET am 07.04.2017 (erste Schwangerschaft)
- Mutterschutz seit 24.02.2017 (vorher 3 J. in Vollzeit gearbeitet, Stkl. 4)

Im Rahmen der Elternzeit- und Finanzplanung sind wir auf folgenden Artikel eines Rechtsanwalts gestolpert: http://trabhardt-arbeitsrecht.de/arbeitslosengeld-nach-elternzeit/

Es ist geplant, 2 Jahre Elternzeit zu nehmen, wobei das zweite Jahr ja dann lediglich mit dem Kindergeld finanziell unterstützt wird. Mein Ehemann wird weiterhin in Vollzeit arbeiten.

Ich besitze einen in Deutschland absolvierten Masterabschluss (Master of Arts) und einen Bachelor (von der Russischen Staatsuniversität in Moskau), aber keine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland.
In meinem Beruf ist es nicht nötig, ein abgeschlossenes Studium vorzuweisen, auch habe ich nicht angemessen verdient.

Nehmen wir nun mal an, dass ich nach 2 Jahre Elternzeit von meinem AG (ohne Eigenverschulden) gekündigt werde (, was sich organisieren lassen würde).

In dem verlinkten Artikel wird ja beschrieben, dass man nach 2 Jahre Elternzeit in dem erweiterten Bemessungsrahmen von 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit keine 150 Tage Arbeitsentgelt erzielt hat und somit das Arbeitslosengeld nicht nach dem letzen Gehalt, sondern nach einer bestimmten Pauschale fiktiv bemessen (§ 152 Abs. 1 SGB III) wird.

Würde ich, trotz der nicht vorhandenen Berufsausbildung, wegen meines Masterabschlusses in die Qualifikationsgruppe 1 (Hochschul- oder Fachhochschulausbildung) eingestuft werden? Dies wäre ja dann deutlich profitabler und ich könnte praktisch ein "3. Jahr anhängen" (mit höherem Entgelt).

Auch ist mir nicht klar, was mit "Beschäftigung erfordert" gemeint ist. Wird damit die vorherige oder zukünftige Anstellung gemeint? Das Angestelltenverhältnis vor der Arbeitslosigkeit nach 2 Jahren Elternzeit war ja ohne Studiumvoraussetzung.

Mir ist bewusst, dass dieser Gedankengang nicht ganz "sauber" ist (Stichwort geplante Arbeitslosigkeit), aber die Erziehungspolitik und Wertschätzung der Mütter in Deutschland halte ich für sehr suboptimal.

Danke fürs Lesen.

Grüße aus dem Norden

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Nun ja, dass du aufgrund deines Abschlusses deiner Meinung nach nicht genug verdienst liegt zum einen im Auge des Betrachters und zum anderen natürlich auch an dir. Hättest du weiter suchen können... wie dem auch sei, wenn es tatsächlich so sein sollte wie in dem link beschrieben, dann hast du einen Vorteil aber um Arbeitlosengeld I zu erhalten (ist jetzt hoffentlich das richtige) musst du dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Bedeutet du brauchst eine zuverlässige Kinderbetreuung und du musst du auch nachweisen. Von dem her würde ich mich nicht darauf verlassen.

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Danke für deine Rückmeldung.
Glaub mir, ich habe laaange gesucht und musste mich letztendlich mit meinem aktuellen Job zufrieden geben :-)

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"Dies wäre ja dann deutlich profitabler und ich könnte praktisch ein "3. Jahr anhängen" (mit höherem Entgelt).2
Nein, kannst du nicht, weil du in dem Jahr dich ja richtig bewerben musst, Kinderbetreuung haben (und zahlen!) und evtl. auch an Maßnahmen teilnehmen.

Also ja, du kannst ALGI beziehen, was evtl. höher ist als dein jetziges Gehalt (War bei mir auch so), aber mit Elternzeit ist das nicht zu vergleichen!

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Danke für deine Antwort.
Ich gebe zu, dass ich mir das "einfacher" vorgestellt habe. Natürlich würde ich die Kinderbetreuung sicherstellen, mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen usw.

Ich dachte halt, dass aufgrund der Tatsache, dass es extrem schwer ist, einen "Master"-Job zu finden, der Zeitraum der Arbeitslosigkeit relativ "planbar" ist.

Inwieweit hast du an "Maßnahmen" teilnehmen müssen?

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Ich musste nicht an Maßnahmen teilnehmen, weil ich maximal 2 Monate zwischen den Vertretungsstellen als Lehrer hatte, aber andere mussten gleich irgendwelchen tollen Kurse belegen, nur um sicherzustellen, dass sie eben nicht nur die Elternzeit verlängern wollen!

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"Auch ist mir nicht klar, was mit "Beschäftigung erfordert" gemeint ist. Wird damit die vorherige oder zukünftige Anstellung gemeint? "

Beides!!!

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/152.html

Danach ist mit "Beschäftigung erfordert" gemeint in welcher Beschäftigung du prinzipiell vermittelbar wäre. Damit ist dein Masterabschluss als höchster Abschluss relevant wenn du prinzipiell in Berufen die diesen Abschluss erfordern vermittelbar bist und bist auch dann in der Qualifikationsgruppe 1 einzustufen. Dein Ziel muss es dann auch sein in einem Beruf (Beschäftigung) vermittelt zu werden die diese Qualifikation ggf. voraussetzt und es muss durch die Arbeitsagentur(deinem Arbeitsvermittler) auch entschieden werden dich in solch einer BEschäftigung vermitteln zu können.

Da du aber bisher in keinem Beruf gearbeitet hast der den Hochschulabschluss erfordert hat und wenn du diese Beschäftigung nicht anstrebst bzw dein Arbeitsvermittler dich durch die nicht vorhandene Erfahrung in diesem Bereich nicht vermittelbar sieht kann es auch passieren das du niedriger eingestuft wirst.

Dazu haben Gerichte sehr unterschiedlich entschieden siehe:
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sauer-sgbiii-152-fiktive-bemessung-22-qualifikationsgruppe_idesk_PI10413_HI526002.html

Hier ein Fall in dem aus genau solchen Gründen niedriger eingestuft wurde in der Urteilsbegründung ist auch gut ersichtlich warum:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE110016774&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

Dir ist schon bewusst dass du mit der mit dem AG abgesprochenen Kündigung (nach Ablauf der Kündigungsfristen!!!) zwar ALG beziehen kannst aber dem Arbeitsmarkt auch vollumfänglich (min 15 Std/Woche dann aber auch nur auf 15Std anteiliges ALG) zur Verfügung stehen musst und auch die Kinderbetreuung nachweisen musst!
Arbeitsangebote kannst du nicht einfach ablehenen und ggf Massnahmen durch das Arbeit durchführen.

Damit könntest du kein "3. Jahr" bezahlt durch ALG dranhängen!

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Danke für deinen ausführlichen Beitrag.

Hmm... anstreben/suchen und letztendlich feststellen, dass abschluss-gemäß nichts zu finden ist und somit der "Zwang" als Überqualifizierter eine Arbeitsstelle zu besetzen sind unterschiedliche Dinge. Auch kann ja die Einschätzung des Arbeitsvermittlers wieder ganz anders sein.

Nur weil ein Arbeitsvermittler meinen/entscheiden könnte, dass er es für nicht machbar hält, mich entsprechend zu vermitteln, kann ich niedriger eingestuft werden? In welche Stufe dann? (Ich habe ja keine abgeschlossene Berufsausbildung).

Natürlich hätte ich ja auch nach der Uni hartnäckig sein können, nur "Master"-Jobs in Anspruch zu nehmen... und werde nun indirekt "bestraft", dass ich doch als "Überqualifizierter" einen anderen Job angenommen habe (und dem Staat 3 Jahre Kosten vermieden habe)? Ein Paradoxon, verstehst du?

Ich würde ganz sicher nicht vermittelte "Master"-Jobs ablehnen. (Ich habe schließlich selbst Jahre lang gesucht)

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Ja das ist teilweise paradox ...aber dann ist es ja auch ohne ALG so dass du wie du selber schreibst keinen Job mit angemessener Bezahlung unter Nutzung deines Hochschulabschlusses bekommst bzw die Chancen sehr gering sind... Daher ist aus der Sicht die Einstufung in eine niedrigere Qualifikationsgruppe wiederum gerechtfertigt...

Dann ist eventuell auch anzunehmen dass das Arbeitsamt die Vermittlungsbemühungen anders ausrichtet...
Eingestuft müsstest du dann in der Beschäftigung und deren Anforderung in der du vermittelt werden solltest... auch wenn du den niedrigeren Abschluss nicht direkt hast...

Was hast du denn "brotloses" studiert und in welchem Jobumfeld dann gearbeitet?

Du kannst dich nur mal durch die im Beitrag https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sauer-sgbiii-152-fiktive-bemessung-22-qualifikationsgruppe_idesk_PI10413_HI526002.html aufgelisteten Urteile belesen wie es so in deinem Bundesland aussieht....

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Hallo, dass dein ALG höher ausfallen kann wurde ja schon beantwortet. Aber meinst du nicht auch, dass das ziemlich blauäugig und viel zu kurz geschossen ist?

Auch bei einer Eingruppierung in die Klasse mit Studium wird nach kurzer Zeit keine Rücksicht mehr darauf genommen, ob der Job adäquat bezahlt wird - da wirst du jeden Monat Arbeitslosigkeit Jobs mit niedrigerem Gehalt hinnehmen müssen und ja, du kannst dann relativ schnell nicht mehr sagen "der Job passt mir nicht, weil der zu schlecht bezahlt wird".

Das Jobcenter ist nicht dazu da, dir deinen Wunscharbeitsplatz zu besorgen, sondern NUR, um dich irgendwie in Lohn und Brot und damit aus den Büchern zu bekommen ... Wenn du Arbeitslosengeld beziehst darfst du bspw. auch nicht einfach in den Urlaub fahren, du musst dich selbst krank melden bzw. dein Kind und und und. Es ist kein bezahlter Urlaub :-)

VG
B

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Seit wann kann ein Mann schwanger werden?