Zwei 450€ Jobs

Hallo.
Ich habe schon einen 450€ Jobs und habe jetzt noch ein Angebot bekommen, was für 12 Wochen wäre.

Weiß irgend jemand wie das Steuerlich aussieht? Bin im Netz nicht richtig fündig geworden.Lg

1

Lohnsteuerklasse 6 mit sehr viel Abzügen. #winke

3

Wie kommst du darauf? Sie hat ja die Höhe der Einnahmen und ob sie eine Hauptbeschäftigung hat, nicht angegeben, dann ist dies ohne Lohnsteuerklasse möglich. Und warum überhaupt 6?!?

2

Wenn du unter 450 Euro bei beiden zusammen bleibst und keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast, dann ist dies kein Problem.

Da wird dann natürlich in der Regel auch nur pauschal versteuert, was meist der AG zahlt!

4

Ich dachte schon bei zwei Jobs wären die Abzüge recht hoch. Bei dreien, zumindest für 3 Monate, sollte das dann jedenfalls nicht gerade weniger werden. Ganz zu schweigen von dem Papierkram der dadurch vermutlich entstehen wird....

5

"Ich dachte schon bei zwei Jobs wären die Abzüge recht hoch."
Bei zwei Jobs schon, aber nicht bei zwei Minijobs, die unter 450-Euro bleiben.

6

Hallo,

ich hatte bis Januar 2 Minijobs parallel, der 2. Minijob wurde bei mir mit Lstkl. 6 versteuert, obwohl ich unter 450€ blieb und dem 2.AG nachwies, wie viel ich im 1. Minijob verdiene, bis 450€ war noch Luft.

Der 2. Job war von Anfang an schlecht bezahlt und die Arbeitsstunden wurden immer weniger, ausgeschrieben war der Job mit 4h pro Monat, 1h pro Woche,

zum Schluss kam ich nur noch auf 1,5h pro Monat, anfangs 3h.

Dann noch die Abzüge, das lohnte sich überhaupt nicht, nach 3 Monaten hab ich den 2. Minijob gekündigt, war noch in der Probezeit und kam nach einem kleinen Kampf schnell dort raus, berief mich auf 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit.

Dafür flog ich noch aus der Familienversicherung raus, musste mich selbst versichern und jetzt muss alles wieder geändert werden, hab schon mehrmals mit der KK telefoniert, das war es nicht wert.

Der Fehler lag aber beim AG, ich habe mehrmals schriftlich und auch telefonisch mitgeteilt, dass ich 2 Minijobs parallel ausübe, angemeldet wurde ich mit einem Vollzeitjob+ Minijob, 3x hintereinander wurde es nach Lstkl. 6 versteuert.

Das reichte mir dann, es kann 1 oder 2x passieren, aber nicht 3x hintereinander, wenn ich mehrmals darauf hingewiesen habe.

Also Vorsicht, dass auch wirklich 2 Minijobs parallel angemeldet werden, mit Lstkl. 6 lohnt es sich nicht.

LG
Anja

7

"ich hatte bis Januar 2 Minijobs parallel, der 2. Minijob wurde bei mir mit Lstkl. 6 versteuert, obwohl ich unter 450€ blieb und dem 2.AG nachwies, wie viel ich im 1. Minijob verdiene, bis 450€ war noch Luft.."
Der AG ist ja auch nicht verpflichtet pauschal zu versteuern, sondern kann jederzeit die Lohnsteuer(karte) wählen

Du musst ja bei beiden Jobs zusammen unter 450 Euro bleiben, das scheint dann vermutlich nicht der Fall gewesen zu sein oder dein AG hat sich gegen die Pauschalsteuer entschieden (was kein Fehler, sondern sein gutes Recht ist).

8

Doch genau das war der Fall, ich blieb insgesamt bei beiden Minijobs unter 450€.
2x im Jahr darf man über 450€ kommen, aber nicht dauerhaft.

Das wusste der 2. AG auch von Anfang an, ich habe nachgewiesen wie viel ich im 1. Minijob verdiene und es nicht nur einmalig mitgeteilt.

Kleinlaut wurde dann nach 3 Monaten zugegeben, dass da was übersehen wurde, deshalb wurde 3x hintereinander nach Lstkl. 6 versteuert.
Laut der KK liegt der Fehler beim AG, der mich nicht mit einem 2. Minijob, sondern mit einem Vollzeitjob + Minijob angemeldet hat.

Wenn beide AG es richtig als Minijob anmelden, lohnt es sich, aber nicht wenn der 2. Minijob nach Lstkl. 6 versteuert wird.

weitere Kommentare laden