Hallo liebe Familien,
meine kleine Maus wird im Mai 2 Jahre. Leider geht es uns finanziell nicht so gut und nun habe ich von einer Freundin erfahren, dass man Landeserziehungsgeld beantragen kann.
Wer hat schon so einen Landserziehungsgeldantrag ausgefüllt?
Was muss ich dem Antrag für Unterlagen beilegen?
Ich blicke nicht so recht durch. Kann mir jemand helfen???
Liebe Grüße Ela
Landeserziehungsgeld Sachsen - Antrag?
Guten Morgen,
Das Landesertiehungsgeld gibt es, soweit ich weiß, in Sachsen-Anhält nicht.
Lebst du mit deinem Kind allein? Von welchem Gekd lebst du?
Lg costa
Sie schrieb doch aber von Sachsen? Oder habe ich da was überlesen?
Ist hier eigentlich übersichtlich ersichtlich:
http://www.familie.sachsen.de/22727.html
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do;jsessionid=BB7D6E2708F40B67C17A3123A6BE89F1.worker_zf1?action=showdetail&islandesimpressum=false&modul=VB&id=1422!0
"Erforderliche Unterlagen
Mit dem Antrag sind einzureichen:
wenn Sie kein Elterngeld beantragt haben: Original-Geburtsbescheinigung "für Elterngeld/soziale Zwecke"
wenn die Eltern des Kindes unverheiratet sind: Erklärung, ob Sie mit dem Vater/der Mutter des Kindes in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben
Ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Antrag auf Landeserziehungsgeld."
Bei Detailfragen helfen die zuständigen Ämter (siehe Merkblatt) gern auch telefonisch....
Hallo, und danke für die schnellen Antworten.
Meine Schwester meinte das Landeserziehungsgeld bekommt man nur, wenn das Kind nicht in die Kita geht. Allerdings geht mein Kind in die Kita. Dann hätte sich das ja erledigt. Wir können leider auch kein Wohngeld oder Kindergeldzuschuss beantragen, da wir bei meinen Eltern wohnen und es keinen Mietvertrag gibt, jedoch teilen wir die Nebenkosten.
Mein (unehelicher) Partner und ich kommen auch über diese Einkommenssumme von 17000€ nämlich auf 18000€. Aber ich habe nachgelesen das man dann halt weniger Geld bekommt.
Wir wohnen in Sachsen ja.
Liebe Grüße
Ja bei Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in einer staatlich geförderten Betreuung und das ist eine normale Kita im Regelfall, entfällt der Anspruch bis auf wenige Ausnahmen und Härtefällen eh... das ist aber auch gut im Merkblatt beschrieben. Auch das Einkommen liegt über den Grenzen...und würde daher zum Wegfall (Wenn der Unterschiedsbetrag zum maximalen Einkommen höher als das gesamte zu beziehende Landeserziehungsgeld ist))bzw zur Minderung führen....