Welche Reihenfolge?- Grundbuch - Kredit

Hallo, vielleicht hat jemand Ahnung und kann mir helfen. "Bauchmeinungen" sind aber auch gern gesehen.

Der Opa meines Mannes ist verstorben. Mein Schwiegervater gibt das Grundstück seinen beiden Kindern. Bzw. nehmen wir das Grundstück und zahlen die Schwester meines Mannes aus. Diese Summe X haben wir nicht. Zusätzlich möchten wir anbauen, da das Haus für 2 oder 3 Personen gedacht ist (Größe und Anzahl der Räume), wir aber zu viert sind. Dafür brauchen wir die Summe Y. (Wir haben, alles zusammen genommen, die Summe Z, die etwa 20% von X+Y ausmacht; falls das irgendwie relevant ist)

Jetzt geht es darum, welche Reihenfolge sinnvoll ist.
a) erst der Grundbucheintrag (da steht aktuell mein Schwiegervater) und dann zur Bank.
a1) Grundbucheintrag, Kredit für Auszahlung; später Kredit für Anbau
b) erst zur Bank und dann (mit der Bank?) der Grundbucheintrag.

Zu Variante a) Mit dem Eintrag haben wir dann "unseren Teil" erhalten, folglich muss dann meine Schwägerin "ihren Teil" kriegen. Von ihrer Seite kamen da allerdings noch keine Fristen.
zu Variante b) Wir wohnen hier schon, haben das Haus grundrenoviert, Geld und Zeit investiert und trotzdem ist es nicht unseres. Das ist irgendwie ein komisches Gefühl.

Bei welcher Variante wird uns die Bank eher wohlgesonnen sein? Ich habe ein bisschen Angst, dass uns ein Kredit (ca. 100 000€) verweigert wird. Mein Mann ist in Probezeit (noch etwa zwei Monate) und ich nach beendetem Studium in Elternzeit (mit Minijob vor der Elternzeit).

So, dann mal los!

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Hallo.

Also ich würde es so machen. Erst den Kredit sicher, das heißt, Kreditanfrage plus Zusicherung über die Summer, die ihr benötigt. Dann würde ich das Grundbuch angehen inkl. Auszahlung der Schwester. Das wird dann im Grundbuch vermerkt, dass dein Mann das alles überschrieben bekommt und für die Schwester einen Kaufvertrag über diese Summer. Alles notariell beglaubigt und gut müsste es sein. Aber lasst euch erst mal vom Notar beraten, der kann das mit dem Grundbuch dann auch regeln.

LG

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b. Erst zur Bank

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Hallo, ihr habt zur Zeit nur ein Einkommen, der Hauptverdiener ist auch erst so kurz in der Firma, dass er sogar noch in der Probezeit ist ... für die Bank ein sehr hohes Risiko - eher schwierig. Die Kreditvergaberichtlinien sind in den letzten Jahren stark verschärft worden.

Der zweite Punkt ist die Werthaltigkeit der Immobilie. Wie hoch ist denn der Wert? Gibt es ein Gutachten - irgendwie muss man ja auch auf den Auszahlungsbetrag für die Schwester gekommen sein?

Macht zuerst einen Termin mit eurer Hausbank und lasst euch beraten, es wäre schade, wenn ein Erbe eine Familie nicht bereichert, sondern ruiniert.

VG
B

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Kann es sein, dass Du mit "Der Opa meines Mannes ist verstorben." den Vater deines Mannes meinst?

Da es ein Grundstück ist, solltest Du deine Fragen an einen Notar richten, der sich auch mit Erbrecht auskennt. Ohne Notar erhaltet ihr kein Eigentum an dem Grundstück!

Der Notar wird euch auch sagen können, in welcher Reihenfolge man das zu machen hat.

Aus dem Bauch raus würde ich Vererbung/Schenkung -> Grundbucheintrag -> Bank sagen, weil ohne Grundstück im Rücken werdet ihr bei den Vorzeichen (Befristet, nur ein Einkommen) keine 80% Finanzierung über T€ 100 für einen Umbau an einem Grund/Haus bekommen, der/das euch laut Grundbuch aber nicht gehört.

Finanzierung vorher bei der Bank anfragen geht auch ohne Schenkung/Grundbuch.
Auch die Bank wird euch klare Vorgaben machen, wie das für sie zu laufen hat.
Ohne Sicherheit wird es kein Geld geben.

Bedeutet mMn Auflassungsvormerkung bzw. Notartermin ist der erste Schritt.

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Neue. Ich meine seinen Opa. Sein Vater ist der Erbe.
Das Grundbuch vor Bank kommt war auch meine Idee, eben weil wir dann was in der Hand hätten.
Den Neubau könnten wir auch noch raus zögern bis meine berufliche Situation klar ist.

Also erstmal einen Notar finden ..

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Erstmal zur Bank und fragen, inwieweit euer finanzieller Background ausreicht, um eine Finanzierung möglich zu machen. Würde das theoretisch klappen, wird es haarig und dann zieht es sich in die Länge, denn das ist eine Erbschaft.
D.h. Es MÜSSEN erstmal diejenigen lt. Testament erben, die erbberechtigt sind - alles wird schön geteilt und entsprechend im Grundbuch eingetragen. Danach darf dein Mann seine Verwandten ausbezahlen und wenn dann der Notar die Bestätigung hat, gibt es wieder eine Änderung des Grundbuchs.
Das Theater hatte gerade erst meine Mutter. Meine Oma war gestorben. Lt. Testament sollte Grundstück und Haus an meine Mutter gehen und meine Tante ausbezahlt werden - ging nicht. Es musste alles geteilt werden und dann durfte man die eigentliche Verteilung lt. Testament durchführen.

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Hallo,

bei solchen Gestaltungen darf man die Grunderwerbsteuer und die Schenkungsteuer nicht außer acht lassen. Durch Erbanfall wurde Dein Schwiegervater Eigentümer des Grundstücks. Überträgt er es an seine beiden Kindern und ihr kauft den Miteigentumsanteil von deiner Schwägerin ab, fällt Grunderwerbsteuer an. Besser wäre, wenn dein Mann das hälftige Grundstück von Deinem Schwiegervater abkauft und der Schwiegervater das Geld dann an die Schwägerin weiterreicht. Wichtig ist auch, dass das Grundstück nicht anteilig an Dich, sondern von Deinem Schwiegervater auf Deinen Mann übertragen wird. Möchtest Du auch im Grundbuch stehen, müsste Dein Mann einen Anteil auf Dich übertragen.

LG

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Die Idee schreit aber förmlich nach einer Kettenschenkung... bzw. sehe ich hier durchaus die Gefahr eines entsprechenden Gestaltungsmissbrauchs.

Meines Erachtens nach bleibt hier so oder so nur der Weg über eine entsprechende ordentliche Rechtsberatung zur Abwicklung.

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eine ordentliche Rechts- und Steuerberatung ist sowieso bei diesen Gestaltungen notwendig. Die Kettenschenkung dürfte aber nach dem BFH-Beschluss vom 30.11.2011 (Az. II B 60/11) kein Problem mehr sein.

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Zuerst zur Bank, wie die anderen schon geschrieben haben und wenn da alles klar ist mit schriftlicher Finanzierungszusage, dann geht Ihr zum Notar. Der Notar wird alles weitere mit euch klären und euch genau sagen wie und was.