Elterngeld beim 2. Kind

Hallo zusammen,

und zwar würde ich gerne wissen wie sich mein Elterngeld beim 2. Kind berechnet.

Am 08.02.16 ist unser Sohn geboren. Elterngeld habe ich beantragt. Seit dem 01.09.16 arbeite ich wieder in TZ (24 Std./ Woche). Seit September ist mein Elterngeld zu Elterngeld Plus geworden. Trotzdem ist der Bezugszeitraum ja 12 Monate, also bis 07.02.17, lediglich der Auszahlungszeitraum verlängert sich. Seit dem 01.09. bekomme ich natürlich geringeres Elterngeld durch mein Einkommen.

Ende August soll unser zweites Wunder auf die Welt kommen. Jetzt die eigentliche

Frage. Stellt nur die Mutterschutzzeit vor der Geburt einen Verschiebegrund des Bemessungszeitraums für mein Elterngeld dar? Oder ist der Elterngeldbezug bis 07.02.17 auch ein Verschiebegrund?

Nach §2b Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §4 Abs. 1 BEEG dürften die Monate in denen ich Elterngeld bezogen habe, keine Berücksichtigung finden wenn es darum geht das Elterngeld für unser 2. Wunder zu ermitteln. Sehe ich das so richtig? Oder wird hier mein TZ-Verdienst ab 01.09.16 als Grundlage genommen?

Ich bin der Meinung dass das erst ab 08.02.17 der Fall sein dürfte.

Ich hoffe auf einen Experten hier, da ich beim Versorgungsamt keinen erreichen kann und schon länger auf eine Antwort auf meine Mail warte.

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Ja die Monate mit Elterngeldbezug sind bis max die ersten 14 Monate ein Grund für die Verschiebung des Bemessungszeitraums unabhängig davon ob du in der Zeit Teilzeiteinkommen hattest oder nicht. ElternGeldPlus stellt keine reine Auszahlungsvariante wie früher das Splitting dar sondern alle Monate sind Bezugsmonate allerdings ist der Verschiebegrund nur bis max 14 Monate möglich.

http://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/fragen2015/berechnung.php

Damit ist mit EG-Plus-Bezug der Verschiebezeitraum bei dir bis 7.04.2017 möglich. Damit ist ggf Einkommen ab Mai/2017 relevant bis zum letzten vollen Kalendermonat vor dem Mutterschutzbeginn vermutlich dann Mai/Juni 2017 bei dir ... (es zählen immer nur volle Kalendermonate sobald nur 1 Tag den Verschiebetatbestand erfüllt zählt der Monat nicht in die Bemessungsgrundlage fürs neue Urlaubsgeld)
Im Monat Mai/Juni 2017 wäre dann dein TZ Gehalt relevant und 10 Monate würden vom vor dem Mutterschutz der 1. Schwangerschaft herangezogen.

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Dankeschön für die Antwort. Genau so hatte ich das auch verstanden. In meinem Fall habe ich nur 12 Monate Anspruch auf das Elterngeld wodurch der Verschiebezeitraum bis 07.02.17 geht.

Darf ich fragen ob du in dem Bereich tätig bist? Ich vermute nämlich dass das Versorgungsamt meinen TZ-Verdienst berechnen wollen wird.

Den Fall hatte ich vor der zweiten Schwangerschaft schonmal nachgefragt (da wir bewusst schnell das zweite Kind haben wollten) und da bekam ich die Auskunft dass dann das TZ-Einkommen ab Arbeitsbeginn für die Berechnung herangezogen wird.

Hast du zufällig auch ein Urteil hierzu parat? Ich habe gefühlt das ganze Internet durchsucht aber nichts dazu gefunden. Da war immer nur der Fall dass die Mütter nach dem Elterngeld wieder in TZ arbeiten gegangen sind. Aber ebenich nicht bevor die ersten 12 Monate rum waren.

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Nachtrag: der Mutterschutz ist ja auch ein Verschiebegrund. Dann passt es so wie du geschrieben hast mit den 14 Monaten.

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