Ich wünsche euch allen einen guten Abend,
weiß jemand, ob man einen monatlichen Kita Zuschuss vom Arbeitgeber auch wieder streichen lassen kann? Also bekommt man den Zuschuss dann als normale Gehaltszahlung oder fällt er einfach weg?
Hintergrund meiner Frage ist, dass der bisher gezahlte Zuschuss (da ohne Steuern und Sozialabgaben) im Fall der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt wird und man dann ja quasi weniger Elterngeld erhält. Klar ist natürlich, dass man sonst noch Steuern und Sozialabgaben drauf hat, aber auf 1 Jahr Elternzeit gesehen, wäre es natürlich auch ein Teil der ja dadurch fehlt in der Elternzeit.
Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen verständlich formulieren.
LG
Kita Zuschuss durch Arbeitgeber
Den Kitazuschuss kann man streichen lassen, ob sich dein AG darauf einlässt, dir eine Lohnerhöhung zu genehmigen, musst du mit ihm aushandeln. Das sind 2 verschiedene Dinge.
Du solltest eines beachten: Der Chef spart beim Kitazuschuss eine Menge Abgaben - als Gehaltserhöhung zahlt der Chef brutto mehr und du bekommst nur ungefähr die Hälfte des Kitazuschusses aufs Konto.
Kommt drauf an, ob sich der AG darauf einlässt. Immerhin hat dies für ihn nur finanzielle Nachteile. Und nach der Elternzeit könntest du auch nicht so einfach den Deal rückgängig machen lassen.
Ach ja...hast du eigentlich mal durchgerechnet, ob das nicht sowieso eine totale Milchmädchenrechnung ist? Als AG würde ich das maximal so gewähren, dass du sämtliche AG-Kosten dafür selbst trägst.
Du müsstest das ja sofort zu Beginn der SS ändern lassen, sonst hätte es ja für das Elterngeld keinen Effekt. Im Endeffekt bekommst du bis zum Ende des Mutterschutz dann einen Bruchteil des Kindergartenzuschusses mehr an Netto - dafür musst du die Kiga-Gebühren in voller Höhe aber auch begleichen. Dein Kind ist ja erst 4.
Meinst du das würde überhaupt soviel mehr Elterngeld ausmachen? Das Elterngeld bekommst du, dank des Mutterschaftsgeldes ja auch kein volles Jahr.
Überlege mal, was dein AG macht (machen könnte), wenn dein 2. Kind in die Kita kommt. Ob er dann nochmal so bereitwillig einen Kitazuschuss zahlt?
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit meinem 2. Kind. Mein Mann und ich möchten gerne noch ein 3. Kind. Ursprünglich haben wir gedacht wir legen jetzt gleich nach, ich stille noch und habe im Februar meine erste Mens nach der Geburt bekommen. Ab April gehe ich wieder arbeiten und der Kleine dann in den Kindergarten,
Vor Elternzeit habe ich für den Großen statt einer Gehaltserhöhung eben diesen Kita Zuschuss erhalten, war dabei jedoch leider so blauäugig, dass sich dieser auch in der Berechnung des Elterngeldes für den Kleinen wiederspiegelt. Hat es natürlich nicht - logisch - es ist ja auch steuer- und sozialabgabenfrei.
Der Kitazuschuss ist mit monatlich 220 Euro recht hoch und darauf entfallen ja auch keine Rentenbeiträge etc. Klar, ich bin selbst Schuld , darauf hätte ich mich wahrscheinlich nicht einlassen dürfen, aber hinterher ist man leider immer schlauer. Bei monatlich 220 Euro macht sich das in der Elterngeldberechnung nachher eben doch bemerkbar und ich gehe ja ab April mindestens noch 7 Monate arbeiten (voraussgesetzt es klappt jetzt zeitnah mit einer erneuten Schwangerschaft), da würde es sich am Ende doch lohnen, diesen Zuschuss als normale Gehaltszahlung zu erhalten,
Ich weiß natürlich nicht, ob mein AG sich darauf einlässt, oder welche Bedingungen er daran knüpft. Meine Frage bezog sich nur darauf, ob das grundsätzlich überhaupt möglich ist, diesen Zuschuss wieder streichen zu lassen und stattdessen den Betrag auf mein Gehalt raufzuschlagen.
Tut mir leid für den langen Text.
Lg und einen schönen Freitag für dich.
" Bei monatlich 220 Euro macht sich das in der Elterngeldberechnung nachher eben doch bemerkbar"
Genau DAS ist ein großer Teil der Milchmädchenrechnung.
Der AG wird ja kaum als Ersatz so weit aufstocken das du am Ende 220€ netto raus bekommst.
Bestenfalls zahlt er die 220€ brutto. Bleiben dir also vielleicht 130€ netto.
Dann rechnen wir mal milchfrei:
Angenommen du arbeitest noch 7 Monate vor der nächsten Geburt:
7*(220€ -130€) = 630€ Eigenaufwand für die Kinderbetreuung
Resultierendes Elterngeld (gesetzt der Fall du läufst nicht in die Kappung): (130€*67% )*7 = 609,00€
UPS - das ist doch glatt ein Verlust von 20,3€.
ABER es kommt noch der nächste "Milchmädchenfaktor": Diese 609€ fließen in die Steuerprogression mit ein.
Nochmal UPS, das ganze wird noch teurer ......
Nur zu, der Staat freut sich über solche Modelle ....