Hi meine kleine ist jetzt 13 Monate . Geboren 12.2.16 . Elternzeit 2 Jahre angemeldet . Elterngeld nur 1 1/2 da ich damals arbeiten gehen wollte , jetzt will ich ein 2. Kind . Wie wird dann mein Elterngeld berechnet . Sagen wir ich würde jetzt schwanger sein und das Kind kommt im Dezember ., ?
Vielen Dank für eure Hilfe :)
Hilfeeee! Elterngeld wie wird es berechnet
Hilfeeee! Elterngeld wie wird es berechnet
Schreib das ganze mal detaliert etc.. Wann Mutterschutz etc. .kann ja keiner raten.
Hi ,
Mutterschutz gibt es ja noch nicht bin nicht schwanger es ist einfach nur eine Information . Also ich meine wie werden die Monate berechnet die keine bezugsmonate sind ?
Elternzeit hat nichts mit Elterngeld zu tun.
Das Elterngeld errechnet sich aus den 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes. Ausgeklammert werden Bezugsmonate von Elterngeld. Bei Basiselterngeld die 12 Monate, bei Elterngeld Plus 14 Monate und die fehlenden mit Monaten vor dem 1. Mutterschutz ersetzt.
Hi Danke für die Antwort . Das weißt ich die letzten 12 Monate . Aber was ich wissen will ist ,
Ich hätte dann von den 12 Monaten 7 Monate Elterngeld bekommen und bei den anderen 5 Monaten bekomme ich nichts mehr , wie wird das dann berechnet ?
Danke für eure Antworten
Die Monate mit Elterngeld werden durch Monate vor dem 1. Mutterschutz ersetzt mit deinem Gehalt davor. Die anderen mit null berücksichtig. So ist es beim basiselterngeld, Elterngeld plus wird nicht wesentlich anders sein das das man dir wie oben jemand sagt 14 Monaten gibt statt den 12
Hi
Das Jahr bevor das Kind geboren wurde wird genommen, falls du in dem Jahr in dem du schwanger warst mehr verdient hast kannst du beantragen dieses Jahr zu nehmen .
Dann werden die 12 zusammen gezählt und glaub 67 % ( bin grad nicht sicher)sind es monatlich bezahlt allerdings vom netto Lohn .... also alle Einnahmen auch Arbeitsamt Mini Job usw zählt rein
Oh sorry falsch gelesen glaube wenn man in Elternzeit schwanger wird gibt's pauschal 300 euro
Zum Elterngeld ist alles geschrieben, interessant ist aber auch das Mutterschaftsgeld, denn wenn man innerhalb der Elternzeit (hat jetzt nichts mit dem Bezug des Eltergeldes zu tun) erneut ein Kind bekommt, hat man erstmal Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse in voller Höhe und darüber hinaus auch noch den Arbeitgeberausgleich, wenn man die Elternzeit für das erste Kind vorzeitig unterbricht und Mutterschutz für das zweite Kind quasi ersetzt. Dies Bedarf auch nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Dann hättest du quasi die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt noch dein Mutterschaftsgeld in der Höhe wie beim 1. Kind. Die Arbeitgeber sehen es zwar gerne und oft anders, aber die Rechtslage ist eindeutig, zumindest war es 2013 so.
Und es gibt bis zum 3. Lebensjahr noch den Geschwisterbonus.