Ich bin gerade ziemlich genervt von der Elterngeldstelle.
Ich hab das Gefühl die halten mich hin.
Zu den eckdaten kind wurde am 07.02. Per geplanter Kaiserschnitt geholt. Ab wann gilt Elternzeit? Ab dem Tag wo das Kind Geboren worden ist oder nach dem Mutterschutz?
Mein AG hat einen schreiben verfasst da steht drinne ab dem 15.04 gehe ich in Elternzeit, das würde dann quasi nach dem Mutterschutz eintreten.
Ich war als aushilfe auf minijob angestellt. Habe kein Mitterschutzgeld erhalten.
Erst oam ein Brief an wo sie die Bestätigung haben wollten, dass ich kein Mutterschutzgeld erhalten habe, 2 wochen später kam ein Brief an das sie die Bestätigung brauchen wegen Elternzeit (ich habe für 12 monate Elterngeld beantragt, 300€).
Jetzt kam ein Brief an das, das alles so nicht stimmt, dass sie die Bestätigung vom AG brauchen wann ich in Mutterschutz gegangen bin und wann ich in Elternzeit gehe.
Ich versteh das alles nicht, als ich vor 4 Jahren es beantragt habe war das alles so nicht und da hab ich auch als Aushilfe auf minijob gearbeitet und da wollten sie das ganze nicht haben.
Ich brauche dringend Hilfe denn ansonsten bekomme ich kein Elterngeld.
Ab wann zählt Elternzeit
"Ab dem Tag wo das Kind Geboren worden ist oder nach dem Mutterschutz?"
Nach dem Mutterschutz, hat aber nichts mit der Zeit ab wann es Elterngeld gibt, zu tun. Außerdem wird bei der Länge der Mutterschutz mit angerechnet.
"Mein AG hat einen schreiben verfasst da steht drinne ab dem 15.04 gehe ich in Elternzeit, das würde dann quasi nach dem Mutterschutz eintreten."
Ist korrekt!
"Ich war als aushilfe auf minijob angestellt. Habe kein Mitterschutzgeld erhalten."
Dir steht aber Mutterschaftsgeld vom BVA zu (210 Euro). Deshalb wohl auch so ein Chaos!
guck mal hier: www.mutterschaftsgeld.de
"Jetzt kam ein Brief an das, das alles so nicht stimmt, dass sie die Bestätigung vom AG brauchen wann ich in Mutterschutz gegangen bin und wann ich in Elternzeit gehe."
Ja, ist korrekt, das sie das so brauchen. Das Chaos hast du scheinbar verursacht, weil du kein Mutterschaftsgeld beantragt hast.
"Ich versteh das alles nicht, als ich vor 4 Jahren es beantragt habe war das alles so nicht und da hab ich auch als Aushilfe auf minijob gearbeitet und da wollten sie das ganze nicht haben."
Hast du da evtl. Mutterschaftsgeld beantragt und die Bescheinigung mitgeschickt?
Hi vielen Dank für Deine Antwort.
Damals habe ich auch kein mutterschaftsgeld beantragt. Hab leider jetzt erst durch das Forum erfahren das es soetwas gibt.
Sorry ich nochmal
Wortwörtlich steht in dem schreiben: der Beginn Ihrer Elternzeit wird ab dem 15.04 und nicht ab Geburt bescheinigt.