Hallo ihr Lieben,
ich such mich jetzt schon seit Tagen dumm und dämlich und finde keine Antwort. Ein Anruf von der Leistungsabteilung der Agentur steht noch aus, sie melden sich denke erst am Dienstag bei mir.
Folgendes: Ab welchem Tag genau wird die Rahmenfrist um 2 Jahre zurück gerechnet? Ich bin schon arbeitslos gemeldet, aber noch nicht arbeitslos. Ich denke nun, dass die Rahmenfrist von 2 Jahren ab einem Tag vor meiner tatsächlichen Arbeitslosenzeit gerechnet wird.
Ich war bis 10/2016 in Elternzeit seit 03/2015 und arbeite seit 11/2016 wieder. Habe allerdings gekündigt. Mir geht es jetzt um die Erfüllung der Anwartschaftszeit. Nicht um die Sperrzeit. Die werde ich bekommen, dass weiß ich. Ich habe nun aber irgendwie Angst, dass ich mich verrechnet habe und die Anwartschaftszeit nicht erfülle.
Wenn mein Arbeitsverhältnis zum 31.05 endet war ich nur 7 Monate arbeiten und meine Rahmenfrist begann während meiner Elternzeit. Frage hier: Ist das unerheblich, da ich vor meiner Elternzeit seit 2009 in Arbeit war?
Wenn das wichtig ist, könnte folgender Sachverhalt eingetreten ist. Mein Arbeitgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten, wodurch ich zum 03.05. arbeitslos werde. Das würde aber auch bedeuten, dass ich zum Beginn der Rahmenfrist noch in Mutterschutzzeit war und Mutterschutzgeld bekommen habe. Und wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird in dem Fall die Elternzeit zur Erfüllung der Anwartschaftszeit hinzugezogen.
Oder sind meine Überlegungen völlig irrelevant, da ich ja vor der Elternzeit in Beschäftigung war.
Danke fürs Lesen. Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Und nochmals, mir geht es nicht um die Sperrzeit, sondern um den generellen Anspruch auf ALG.
Vielen Dank
Rahmenfrist/Anwartschaft ALG I
"Wenn mein Arbeitsverhältnis zum 31.05 endet war ich nur 7 Monate arbeiten und meine Rahmenfrist begann während meiner Elternzeit. Frage hier: Ist das unerheblich, da ich vor meiner Elternzeit seit 2009 in Arbeit war?"
Wenn du beim Eintritt des Mutterschutzes sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, dann zählt die Komplette Elternzeit (oder sogar auch Kindererziehungszeit bis maximal zum 3. Geburtstag des Kindes, also ohne ruhenden Arbeitsvertrag) als Anwartschaft mit.
Also sollte das bei dir vollkommen egal sein.
Aber sonst zählt natürlich bei der Anwartschaft das ab dem letzten Tag vor der Arbeitslosigkeit.
" Mir geht es jetzt um die Erfüllung der Anwartschaftszeit. Nicht um die Sperrzeit. Die werde ich bekommen, dass weiß ich."
Bist du dir da sicher? Darf ich fragen aus welchem Grund du gekündigt hast? Es gibt ja inzwischen soviele Gründe, bei denen es keine Sperrzeit gibt, dass ich da gar nicht so sicher wäre.
Danke für deine schnelle Antwort
ich war beim Eintritt des Mutterschutzes sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Allerdings hatte ich vor MuSchu ein Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber. Falls das auch noch relevant ist.
Nein, auch das darf natürlich keinen Unterschied machen. Damit hast du problemlos die Anwartschaft erfüllt, hast Anspruch auf 12 Monate ALGI und dürftest dies sogar nach deinem aktuellen Verdienst und nicht fiktiv berechnet bekommen.
Und du bist dir wirklich sicher mit der Sperre?