Hallo,
Elternzeit beim Arbeitgeber muss ich 7 Wochen vorher anmelden und die elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. Mutterschutz geht bis 8 Wochen nach ET. ET war der 28.4., Mutterschutz demnach bis 23.6., d.h. ich muss elternzeit ab 24.6. beim AG anmelden. Also Beginn elternzeit 24.6.. Elterngeld bekomme ich ja nach Lebensmonaten nach dem Mutterschutz. Also ab 28.6.??? Und was mit den Tagen vom 23.-28.6.?
Da ich für 22 Monate Elterngeld beziehe muss ich dann elternZEIT bis zum 28.2.2019 anmelden?
Komm da grade echt nicht klar.
LG
Elternzeit und Elterngeld Knoten im Hirn
War der 28.4. der Tag der wirklichen Geburt oder der VET? Denn nach dem VEt wird meist das Ende des Mutterschutzes berechnet, nur in Fällen der Übertragung nach dem wirklichen Entbindungstermin!
Aber der Beginn ist eigentlich für die Elternzeitanmeldung auch uninteressant, schreibe einfach "im Anschluss an den Mutterschutz) und wenn du genau so lange Elternzeit haben willst, wie Elterngeld, dann stimmt das.
"Elterngeld bekomme ich ja nach Lebensmonaten nach dem Mutterschutz. Also ab 28.6.??? Und was mit den Tagen vom 23.-28.6.?"
Elterngeld wird taggenau gezahlt (weil die Anrechnung des Mutterschaftsgeldes taggenau erfolgt), sprich, wenn der Mutterschutz mitten im Monat endet gibt es auch mitten im Monat dann Elterngeld.
Der 28. war der tatsächliche ET
Dann erst einmal herzlichen Glückwunsch!
Dann ist aber zur Berechnung des Mutterschutzendes der vorher berechnete Entbindungstermin noch wichtig