Alg 1- weiter Bewerben trotz Arbeitsvertrag?

Hallo,
ich habe mal eine Frage. Mit ein bisschen Glück bekommt mein Mann einen neuen Job als Ingenieur ab Oktober, unbefristet und verbeamtet. Er ist seit Anfang April arbeitslos und bezieht ALG1. Wenn er jetzt diesen Job bekäme, müsste er sich dann weiterhin jeden Monat bewerben?
Ich frage, weil ich selber im 8. Monat schwanger mit Zwillingen bin und wir noch eine 2 jährige Tochter haben. Ich selber habe kein Einkommen, habe im Januar meinen Master abgeschlossen. Ich kann seine Hilfe bis Oktober hier zu Hause sehr gut gebrauchen und da wäre es natürlich praktisch, wenn er sich nicht weiter bewerben müsste... Weiß jemand wie das ist?

Wir leben im Moment nur von seinem Arbeitslosengeld, was ca 1500 Euro sind. War halt nicht so geplant, dass sein befristeter Vertrag nicht verlängert wird, aber die komplette Abteilung wurde unvorhergesehen geschlossen :( ich selber kann und will mich nicht arbeitslos melden, ich nehme ja die Elternteil sobald die Zwillinge da sind.
Danke für euren Rat schonmal im Voraus.
LG
Lyre

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Wenn er kann, würde ich den Vertrag im Oktober nehmen

und dann halt mit dem Arbeitsamt sprechen.
Kommt wohl auch auf den Mitarbeiter und wo man intern betreut wird.

Was ich mir (als Laie) vorstellen könnte, dass er sich bis dahin auf befristete Jobs bewerben müsste.
Also für Stellen, die den Zeitraum bis Oktober abdecken, wenn der Vertrag schon unterschrieben ist.

und auch wie wichtig die Unterbringung im Beruf ist.
Wenn er den Vertrag unterschreibt, hätte er ja eine sichere Anstellung - aber eben erst später.

Könnte schon sein, dass er sich trotzdem bewerben soll, nach dem Motto, dass er früher was bekommt.

Schwer zu sagen.

Wie viele Bewerbungen geschrieben werden sollen und unter welchen Bedigungen, hängt mit der Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter zusammen.

Manche sagen: vorrangig auf gute Stellen (unbefristet) und weniger Bewerbungen, sonst sitzen sie bald wieder da. Auch weil es bei manchen Qualifikationen nicht so viele Möglichkeiten gibt.
Andere sagen wieder, so viele wie möglich, egal was, hauptsache so schnell wie möglich, wenn sie wieder kommen (befristet), macht das nichts

Wenn es geht, würde ich den Job ab Oktober annehmen
und, wenn es so sein soll, trotzdem weiter bewerben, vielleicht tut sich ja was zur Überbrückung auf
z.B. Vertretungsstelle, Mutterschutz oder so. Eben etwas, das eh nur befristet ist und er dann im Oktober die eigentliche Stelle beginnen kann.

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Bis Oktober sind noch 4 1/2 Monate!

Da es in den Sommermonaten viele befristete Stellen gibt (Urlaubsvertretung) wird er sich natürlich weiter um Arbeit kümmern müssen.

Sollte es jetzt eine Festanstellung zu sofort geben, dann kann er nicht sagen, ja aber ich hab doch ab Oktober............... Dann müsste er die sofortige annehmen.

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Wobei ich noch nie von Ingenieuren gehört habe, die als Urlaubsvertretung eingesetzt werden #kratz Finde ich ein wenig unrealistisch.

In dem anderen von Dir genannten Punkt stimme ich Dir zu

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Das wird dir hier keiner sagen können, wie der entsprechende Betreuer in der Agentur für Arbeit das sieht. Ich kenne ja auch genügend, die Schwangeren sagen, sie brauchen sich nicht mehr zu bewerben, sie nimmt eh keiner.

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Ok, vielen Dank für eure Antworten. Also hängt es wahrscheinlich hauptsächlich vom Sachbearbeiter ab.
Dann schauen wir mal, wie es weiter geht. Ich hoffe sehr, dass es mit dem Job klappt. Lieben Dank!

LG
Lyre#winke

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass man bei Alge 1-Bezug die Wartezeit zuhause einfach absitzen kann. Wo soll die Agentur da die Grenze des Lohnenswerte ziehen? Wenn man nur einen Monat überbrücken muss oder bis zu 5 Monate?>
Grundsätzlich heißt es ja, dass man nur Anspruch auf die Leistungen hat, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Die Chancen werden nicht sehr groß sein, für wenige Monate einen adäquaten Job zu bekommen. Aber warum sollte man einem Arbeitslosen, der von den Geldern der arbeitenden Allgemeinheit lebt, es so bequem wie möglich machen und ihn von den regelmäßigen Besuchen bei der Agentur und vom Bewerbungen schreiben entbinden?

Im Grunde will dein Mann - oder DU möchtest das - Elternzeit nehmen bis zum neuen Job. Dann sollte er das auch so beantragen. Auch ein Arbeitsloser hat Anspruch auf Elternzeit, sogar Anspruch auf Elterngeld (was aber z. T. auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird). In der Zeit muss er dem Arbeitsmarkt nur mit mindestens 15, aber höchstens 30 Std. pro Woche zur Verfügung stehen soweit ich weiß.

An seiner Stelle würde ich mich eingehend beraten lassen bei der Arbeitsagentur.

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"Auch ein Arbeitsloser hat Anspruch auf Elternzeit, sogar Anspruch auf Elterngeld (was aber z. T. auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird). In der Zeit muss er dem Arbeitsmarkt nur mit mindestens 15, aber höchstens 30 Std. pro Woche zur Verfügung stehen soweit ich weiß."
Ein Arbeitsloser hat keinen Anspruch auf Elternzeit, weil er kein AN ist.

Und was heißt sogar auf Elterngeld?!? Nur auf Elterngeld und dann aber auch nur auf begrenztest ALGI.

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Und was heißt sogar auf Elterngeld?!? Nur auf Elterngeld und dann aber auch nur auf begrenztest ALGI
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Soweit ich weiß, kann man den Alg 1-Bezug ruhen lassen und nur Elterngeld beziehen. Rechnet sich m. W., wenn man kurz vor elterngeldbezug arbeitslos wurde, weil die Lohnersatzleistungen nicht in die Berechnung für das Elterngeld mit einfließen. Oder man bezieht beides gleichzeitig und das Elterngeld wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Man erhält dann bis zum Mindestsatz von 300 € Elterngeld zum Arbeitslosengeld.

Vielleicht sind meine Informationen auch veraltet.

Deshalb sagte ich ja, sie solle den Sachbearbeiter fragen.

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Ich würde mir darum Gedanken machen, wenn er den Arbeitsvertrag unterschrieben hat.

Und bis dorthin weiter auf Jobsuche gehen, denn er hat ja bald eine große Familie zu versorgen.

Alles Gute!

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Ja, das macht er auch. Er bewirbt sich weiterhin fleißig. Ich wollte auch nur mal theoretisch fragen :)

Danke!
Lg