Hallo ihr Experten!
Es geht um obige Frage, ob das möglich ist.
Meine Tochter ist am 02.08.16 geboren. Mein Arbeitantritt somit am 02.08.17 vorgesehen - Ich habe ein Jahr EZ beim AG beantragt.
Krippenplatz mit Eingewöhnung hab ich zum 01.08.17 bekommen. Somit kann ich voraussichtlich erst ab September 2017 wieder in meinen Job einsteigen.
Beantrage ich da jetzt für den einen Monat nochmal EZ?
Ich frage auch aus versicherungsrechtlichen Gründen...bin ja dann sonst eigentlich nirgends krankenversichert?
Muss ich das der KK (oder sonst einer Behörde? ) mitteilen, dass ich EZ um einen Monat verlängere oder macht das dann der AG?
Und könnte ich für den einen Monat irgendwelche finanziellen Mittel beantragen (Hartz IV). Mit fehlt ja so ein Monat.
Ich behalte mir natürlich auch vor, in dem einen Monat TZ 30Stf arbeiten zu gehen, wenn die Eingewöhnung eher beendet sein sollte.
Muss ich sonst was beachten bei der EZ-Verlängerung?
Liebe Grüße
Elternzeit verlängern wegen Krippeneingewöhnung?
Hallo, du musst deinen Arbeitgeber um Zustimmung der Verlängerung bitten, da du nur ein Jahr Elternzeit genommen hattest. Stimmt er nicht zu, musst du dir eine Alternative überlegen. Inwieweit dir Hartz IV zustünde weiß ich nicht - in erster Linie ist der Kindsvater für euch beide unterhaltspflichtig. Wenn der Arbeitgeber der Verlängerung zustimmt bis du auch für diesen Monat krankenversichert (wenn du gesetzl. versichert warst).
Kann nicht Papa oder Oma die Eingewöhnung machen? Hast du vielleicht noch Alturlaub von vor der Schwangerschaft, den du nehmen könntest?
VG
B
Ich danke dir ganz herzlich!
Da ich zu Beginn der DA den AG gewechselt habe und somit bis zum Beginn des Mutterschutzes in der Probezeit / BV habe ich wohl für die paar Monate keinen Urlaubsanspruch erwirkt. So hatte es mir mal mein Anwalt erklärt.
Meinen AG habe ich schon über die Umstände informiert. Er wäre auch mit einer Verlängerung der EZ einverstanden. Er kennt sich in diesem Punkt jedoch nicht aus, weshalb ich jetzt nach dem gesetzlich korrekten Vorgehen frage.
Ich möchte einfach umgehen, dass mir wider Erwarten doch "ein Strich durch die Rechnung" durch den AG gemacht wird.
Seine Antwort hilft mir weiter! Dankeschön
Zu Beginn der "SS" war gemeint
Und wenn du zwei Wochen Urlaub nimmst?
"Beantrage ich da jetzt für den einen Monat nochmal EZ?"
Beantragen tut man Elternzeit ja grundsätzlich nicht, aber hier geht es auch gar nicht. Du kannst den AG nur bitten, ob er ausnahmsweise eine Verlängerung zulässt. Sonst hilft nur Urlaub nehmen!
Ein Monat für die Eingewöhnung?
Meine Tochter ist nach 4 Tagen eingewöhnt gewesen und das hat mein Mann übernommen.
...dann ist deine Tochter aber so ein Typ, bei der das nach 4 Tagen abgefrühstückt war.
Mein Sohn wird seit einem Monat eingewöhnt, weil ich ab dem 06.06. wieder in den Beruf starte. Stand heute: er rastet komplett aus und ich muss ihn nach einer Stunde abholen.
Will sagen: sowas weiß man vorher nicht und daher sind 4 angesetzte Wochen gar nicht so unüblich oder gar unnötig.
Ok. Ich kenne das so nicht.
Die Kinder die mit meiner Tochter im Babyalter eingewöhnt wurden, waren da alle ziemlich unkompliziert.
Vielleicht liegt es am Alter?
Mein Sohn war 2einhalb und ist ab dem 2. Tag bis 16.00 geblieben, meine große Tochter hat insgesamt eine Woche gebraucht, sie war 3.
Kann es sein dass Kinder zwischen ein und zwei Jahren sich besonders schwer tun?