darf das jobcenter so schnell mir wieder arbeit vermitteln ?

Hallo , mein sohn ist 2 monate alt !!! und ich soll vom jobcenter aus eine masnahme mitmachen in dem ich ein praktikimsplatz bekommen sollte um in die arbeitzwelt zu kommen . und begründung seih weil ich bei mwienr mama noch lebe das sie ja mein sohn nehmen könnte wen icha arbeiten bin . mir geht das echt zu schnell ich bin geschockt , muss ich an dieser masnahme zwingend teilnehmen ? oh entschuldigung meine schreibweise ist sehr unlesbar manchmal ich bemühme immer aber immer. eigenzwinker ????

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Du bist nicht zufällig verwandt/verschwägert mit Sarah600 ???
Die Ähnlichkeit ist schon erstaunlich #gruebel

Sollten Deine Voraussetzungen zufällig identisch sein, dann kann das Problem auch darin liegen, dass Deine Mutter die Pflegschaft/Sorgerecht(?) für Deinen Sohn hat...

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Wann soll die Maßnahme denn losgehen?

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Falls Du niemanden hast, der Dein Kind betreut, solltest Du einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter machen und sagen, dass Du das Kind folglich in die Maßnahme mitnehmen musst, wenn sie trotzdem darauf bestehen. Wenn Du voll stillst ist das sogar noch einfacher zu begründen, falls die Maßnahme noch in die Stillzeit fällt.

Falls Deine Mutter nicht arbeitet und das Kind betreuen kann verstehe ich Dein Problem nicht. :-)

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Das Problem ist, dass nicht jeder sein paar Monate altes Baby abgeben möchte.

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Dann darf sie aber auch nicht beim Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet sein und Gelder beziehen.

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Du hast doch ein Recht auf Elternzeit oder? #kratz
Hast du nicht angegeben, dass du nach der Geburt des Kindes in Elternzeit gehst und auch Erziehungsgeld beantragt?
Soviel ich weiß, kannst du zudem noch unterstützend ALG II beantragen.

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Elternzeit kann sie nur dann haben, wenn sie einen Job hat. Den scheint sie ihrem Text nach zu urteilen ja nicht zu haben.

Erziehungsgeld gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Du meinst Elterngeld. Dafür muss sie aber nicht in Elternzeit sein.

Wenn sie weiterhin arbeitssuchend gemeldet ist, dann muss sie auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, daher wundert es nicht, dass sie in eine Maßnahme geschickt werden soll.

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Elternzeit kann jeder nehmen. Wer vorher keinen Job hatte bekommt einen Mindestsatz. So um die 300€ wer sonst keine einkünfte bezieht wird mit Harz IV aufgestockt.

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Hi,

wenn du keine Elternzeit, sondern Dich arbeitslos gemeldet hast, klar können sie das.

Für Arbeitslosigkeit und das damit verbundene Arbeitslosengeld musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Da können Dich dich sofort überall reinstecken.

LG
Lisa

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Hast du denn schon jemals gearbeitet?

Normalerweise "darf" man das so früh von dir nicht verlangen. Kann denn deine Mama aufpassen? Wäre ja dann vielleicht nicht schlecht und evtl ein Start in eine bessere Zukunft.

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Warum "darf man das so früh nicht verlangen"? Der Mutterschutz ist vorbei und sie hat sich arbeitssuchend gemeldet....

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Ist es das Jobcenter, das kann es nicht, wenn du sagst, du bleibst zur Kindererziehung zu Hause, dann ist dies ok.

Oder ist das die Agentur für Arbeit, die kann es, denn wenn du ALGI beziehst, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

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Hallo!

Wie alt bist du?

Ja, die Antwort ist wichtig!

Lg Sportskanone

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Hallo,

nein. Du hast das Recht auf zwei (oder drei) Jahre Elternzeit. Keine Mutter mit einem Baby muss eine Maßnahme machen. Such mal im Erwerbslosenforum in Google, dort bekommst Du gute Ratschläge.

LG
Mistel

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Sie redet vom Jobcenter, also denkt man doch, das sie sich arbeitslos gemeldet hat, oder?

LG
Lisa

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Komisch, bei mir laufen die ALG II-Leistungen auch über das KreisJobCenter. Und ich bin NICHT arbeitslos gemeldet, sondern beziehe noch Elterngeld. Also scheint es eventuell doch die richtige Anlaufstelle zu sein?