Elterngeld oder Haushaltshilfe?

Hallo,

Mein Mann nimmt nach der Geburt direkt einenMonat Elternzeit und -geld um mich zu Hause unter anderem auch mit unserer großen Tochter (Kindergartenkind) zu unterstützen.

Nun sagte eine Freundin, dass dies doch totaler Quatsch wäre. Man könne sich den Monat Elternzeit besser aufbewahren und direkt nach der Geburt den Ehemann über die KK als Haushaltshilfe laufen lassen.

Gerade mit einem weiteren kleinen Kind im Haushalt bekäme man das doch locker für zwei Wochen genehmigt und könnte dann immer noch mit ein paar Urlaubstagen die Zeit aufstocken.

Ist das wirklich so? Und ist das so einfach? Auch wenn es der Mutter nach der Geburt prinzipiell gut geht und es sich nichtmal um einen Kaiserschnitt oder so handelt? Ich dachte, die Haushaltshilfe-Regelung ist dafür gedacht, wenn die Mutter tatsächlich bettlägerig ist oder eben eine OP hinter sich hat.

Wer handhabt das noch so oder hat bereits Erfahrung mit dem Thema? Für mich war das völlig neu... Ich kenne eigentlich nur Väter, die Elternzeit oder Urlaub genommen haben.

Vg Isa

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"Nun sagte eine Freundin, dass dies doch totaler Quatsch wäre. Man könne sich den Monat Elternzeit besser aufbewahren und direkt nach der Geburt den Ehemann über die KK als Haushaltshilfe laufen lassen."

DA hat deine Freundin aber einiges nicht ganz verstanden. Elternzeit braucht man nicht aufbewahren, da hat man ja jeder 3 Jahre.
Elterngeld bringt nur was, wenn man es monatsweise aufbewahren kann und Haushaltshilfe wird in der Regel bis zu 6 Tage genehmigt, es sei denn, man ist länger im KKH.

Wir haben es also kombiniert, die ersten 6 Tage hat mein Mann volles Gehalt ersetzt bekommen von der KK und Elterngeld gab es für den Monat auch, so dass er auf fast 100% Gehalt gekommen ist, weil die Haushaltshilfe beim Elterngeld nicht angerechnet werden darf.

Ist also evtl. nicht so schlecht das zu kombinieren, aber aufheben kann man dabei in der Regel nichts!

"Gerade mit einem weiteren kleinen Kind im Haushalt bekäme man das doch locker für zwei Wochen genehmigt und könnte dann immer noch mit ein paar Urlaubstagen die Zeit aufstocken."
Wie gesagt, wir haben das schon zweimal genehmigt bekommen, aber immer "nur" 6 Tage, mehr darf z.B. die Hebamme gar nicht verordnen, also zwei Wochen sehe ich eher nicht!

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Oben habe 8ch mich verschrieben. Sie meinte natürlich "Elterngeld" aufheben. Nicht "Elternzeit".

Mmh, aber es ist natürlich interessant, dass man das ergänzend beantragen kann, 8ch hätte gedacht, da ja durch die Elternzeit meines Mannes im ersten Monat automatisch jemand zu Hause ist, der sich um Kind und Haushalt kümmert, gar kein Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht.

Vg Isa

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Dein Mann darf natürlich in den ersten Tagen keine Elternzeit, sondern unbezahlten Urlaub nehmen!

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