Schwanger Kinderpflege

Hallo meine Freundin ist ungeplant in der 5. Woche schwanger und arbeitet in einer krippe. Sie hat schon ein Baby vor 3 Jahren verloren und Angst das es wieder passiert. Ihr Arbeitgeber schickt meistens ins beschäftigungsverbot. Muss sie bis zum frauenarzt Termin ganz normal weiter arbeiten oder gibt's andere Möglichkeiten ?

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Der Frauenarzt hat damit wenig zu tun. Wenn sie dem AG die Schwangerschaft bekannt gibt, wird sie bis zum Betriebsarzt-Termin freigestellt. Der BA entscheidet anhand der Immunitäten, ob bzw. wie sie weiter beschäftigt werden kann, d.h. er schreibt eine Empfehlung an den Arbeitgeber.

Den Frauenarzt braucht man dafür nicht.

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Hallo!

Deine Freundin sollte gleich Dienstag früh beim Arbeitgeber anrufen und sagen, dass sie schwanger ist. Sie wird dann erst mal von der Arbeit bezahlt freigestellt, bis sie beim Betriebsarzt war. Der wird ihr Blut abnehmen und schauen, ob sie gegen diverse Kinderkrankheiten immun ist, das dauert also nochmal ein paar Tage. Dieses Ergebnis bekommt der Arbeitgeber und entscheidet dann, was er macht.

manche Kinderpfleger sind gegen alles immun und können erst mal "normal" weiter arbeiten, sollten allerdings nicht mehr Wickeln oder auf der Toilette helfen, keine Kinder mehr hochheben bzw. nur im Sitzen ein Kind auf den Schoß nehmen. Das ist zwar ein wenig umständlich, aber machbar. In anderen Fällen kann eine Kinderpflegerin zwar nicht mehr in der Krippe arbeiten, aber in Kindergarten oder Hort, solange da keine Krankheit umgeht. Geht aber nur, wenn der Träger auch reine Kindergärten ohne U3-Kinder hat. ggf. besteht auch die Möglichkeit, sie im Büro einzusetzen.

Meistens muss allerdings eher ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, weil Kontakt zu Kleinkindern eben doch schwer auszuschließen ist oder man gar niemanden zusätzlich im Büro brauchen kann. Dann bleibt Deine Freundin bei ganz normalem Einkommen die ganze Schwangerschaft zu Hause.

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Ok danke für die ausführliche Antwort. Dh es geht auch ohne Bestätigung des fa das eine ss besteht

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"Dh es geht auch ohne Bestätigung des fa das eine ss besteht "
Ja, damit das MuSchG greift ja. Der AG kann dann zwar ein Attest verlangen, das sie nachreichen muss, aber deshalb darf sie bis zum Betriebsarzttermin trotzdem nicht mehr arbeiten.

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